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BUNDESTAG/4045: Heute im Bundestag Nr. 445 - 03.09.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 445
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. September 2013 Redaktionsschluss: 14:00 Uhr

1. Bundesregierung: Zahl der von der EEG-Umlage teilweise befreiten Unternehmen steigt weiter
2. Noch kein grenzüberschreitendes Umweltverfahren für neues tschechisches Energiekonzept
3. Antwort der Bundesregierung zu Thorium-Hochtemperatur-Reaktor Hamm-Uentrop
4. Keine dienstrechtliche Beanstandung bei hohem Beamten des Auswärtigen Amtes
5. Im Bundestag notiert: Daten von Leistungsberechtigten



1. Bundesregierung: Zahl der von der EEG-Umlage teilweise befreiten Unternehmen steigt weiter

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) 2014 wird die Zahl der Unternehmen, die teilweise von der Zahlung der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien Gesetz (EEG) befreit sind, weiter steigen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/14643) auf eine Kleine Anfrage (17/14478) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausführt, haben bis 1. Juli 2013 insgesamt 2.379 Unternehmen eine entsprechende Befreiung beantragt. Mit diesem Datum endet die Frist für das Antragsjahr 2014 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der Novelle des EEG zum 1. Januar 2012 waren die dafür notwendigen Grenzwerte wie etwa für den Stromverbrauch von zehn auf eine Gigawattstunde (GWh) gesenkt worden. Danach waren für das Jahr 2013 (Antragsjahr 2012) insgesamt 2.055 Unternehmen von der Umlage befreit worden, während es im Jahr 2012 (Antragsjahr 2011) lediglich 813 Unternehmen waren.

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2. Noch kein grenzüberschreitendes Umweltverfahren für neues tschechisches Energiekonzept

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/AS) Für das neue tschechische Energiekonzept - mit einem Zuwachs des Anteils von Atomenergie - gibt es noch keine strategische grenzüberschreitende Umweltprüfung (SUP). Daher habe sich Deutschland bislang auch noch nicht an dem SUP-Verfahren beteiligen können, schreibt die Regierung in einer Antwort (17/14583) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14479). Das tschechische Ministerium für Umwelt und Gesundheit habe jedoch bereits die Bundesregierung sowie die Umweltministerien von Sachsen und Bayern über ihre Pläne im Mai 2013 in Kenntnis gesetzt. Aus diesen Unterlagen lasse sich aber noch nicht beurteilen, ob es dabei grenzüberschreitende Umweltauswirkungen auf die Bundesrepublik gebe. Die Neuausrichtung der tschechischen Energiepolitik sieht unter anderem einen Zuwachs der atomaren Energiegewinnung und den Zubau neuer Reaktoren wie beim Atomkraftwerk Temelin vor, das nur knapp 60 Kilometer von Bayern entfernt liegt.

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3. Antwort der Bundesregierung zu Thorium-Hochtemperatur-Reaktor Hamm-Uentrop

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Verhandlungen zum Thorium-Hochtemperatur-Reaktor Hamm-Uentrop (THTR) sind abgeschlossen. Der aktuelle Entwurf der 3. Endlagervorausleistungen bis 2022 sieht vor, dass die Kosten jeweils zu einem Drittel von Bund, Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und den Gesellschaftern getragen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14588) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14482). Damit erfolge eine Entlastung bei den Eigenmitteln der Betreibergesellschaft des THTR, der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), aus denen der Betrieb des sicheren Einschlusses und die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente für einen längeren Zeitraum finanziert werden können. Die Finanzierung des Rückbaus werde mit dieser Vereinbarung jedoch nicht geregelt, schreibt die Bundesregierung.

Die Grünen wollten in ihrer Kleinen Anfrage wissen, ob die Verhandlungen über die Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung des Reaktors THTR mittlerweile abgeschlossen seien. Die Abgeordneten hatten dazu bereits in dieser Legislaturperiode zwei Kleine Anfragen gestellt (17/5764; 17/6413); die Antworten der Bundesregierung finden sich auf den Drucksachen (17/6179) und (17/6667).

Die Betriebskosten hätten sich nach Angaben der Bundesregierung von 3,464 Millionen im Jahr 2010 auf 3,718 Millionen im Jahr 2012 erhöht. Die Endlagervorausleistungen seien im Jahr 2010 von 1,2 Millionen Euro auf 1,9 Millionen Euro im Jahr 2012 gestiegen. Es seien laut HKG keine Kosten entstanden, die die Betreibergesellschaft nicht mit Eigenmitteln hätte tragen können, schreibt die Bundesregierung.

Die Planung des Rückbaus obliege dem Betreiber, der hierzu detaillierte Unterlagen ausarbeiten müsse, welche von der Landesgenehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden müsse. Die Bundesregierung teile die Auffassung der Landesgenehmigungsbehörde, dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium, dass die kerntechnischen Anlagen THTR 300 in Hamm-Uentrop und das AVR-Versuchskernkraftwerk in Jülich (AVR) in ihrem technischen Aufbau kaum vergleichbar seien. Daher werde eine Übertragbarkeit von Erkenntnissen aus dem Rückbau des AVR nicht gesehen.

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4. Keine dienstrechtliche Beanstandung bei hohem Beamten des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Veröffentlichung des Buches "Clausewitz. Eine klassische Biographie aus Russland" von dem Autor Alexander Swetschin in deutscher Übersetzung durch Hans-Ulrich Seidt und Olaf Rose war, auch aus heutiger Sicht, dienstrechtlich nicht zu beanstanden. Darauf macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14539) aufmerksam. Die Autoren hätten gemeinsam auf zwei Buchseiten der Veröffentlichung, die "Vorbemerkung zur deutschen Ausgabe" und Erläuterungen zum editorischen Vorgehen enthalte, verfasst. Nach Abschluss dieses Projekts habe zwischen den Autoren kein weiterer persönlicher Kontakt bestanden. Zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit hätten Seidt, der im Auswärtigen Amt tätig ist, keine Hinweise auf eine rechtsextreme Haltung von Rose vorgelegen, schreibt die Regierung weiter.

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5. Im Bundestag notiert: Daten von Leistungsberechtigten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Daten von Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie besonderen Regelungen im SGB II und allgemeinen Vorschriften im Ersten und Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I und SGB X). Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14604) auf eine Kleine Anfrage (17/14499) der Fraktion Die Linke klar. Die Einhaltung dieser Bestimmungen lägen in der Hand der Trägerversammlungen der sogenannten gemeinsamen Einrichtungen, die die Arbeitslosen betreuen, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 445 - 3. September 2013 - 14:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2013