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BUNDESTAG/4134: Heute im Bundestag Nr. 534 - 27.12.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 534
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. Dezember 2013 Redaktionsschluss: 11:15 Uhr

1. Beamte müssen Nebenjob beantragen
2. Mehr IT-Sicherheit angestrebt
3. Sichere Telefone der Regierung



1. Beamte müssen Nebenjob beantragen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Beamte, die als "Vertrauensmitarbeiter" oder Tippgeber für Versicherungen aktiv werden, müssen sich diese Nebentätigkeit vorher genehmigen lassen. Zudem hätten die Beamten bei ihrer Nebentätigkeit gesetzliche Pflichten, wie etwa die Verschwiegenheitspflicht, sowie Auflagen und Bedingungen zu beachten. "Dies schließt die Nutzung dienstlich bekannt gewordener personenbezogener Informationen für die Vermittlungstätigkeit aus", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93), in der es um das Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten geht.

Beamte, die schuldhaft ihre Pflichten verletzten, begingen ein Dienstvergehen, schreibt die Regierung weiter. Die Aufklärung und Ahndung eventueller datenschutzrechtlicher Verstöße obliege darüber hinaus den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die Argumentation der Debeka, sie sei eine "offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung", weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte unbedenklich sei, wies die Regierung zurück. "Eine staatliche oder behördliche Anerkennung als Selbsthilfeeinrichtung der Bundesbeamten gibt es nicht."

Forderungen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit der Zuständigkeit für Versicherungsvermittler zu betrauen, lehnt die Regierung ab. Die Vermittler würden durch die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Aufgabe der Bafin sei es, ein stabiles Finanzsystem insgesamt zu gewährleisten.

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2. Mehr IT-Sicherheit angestrebt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die sogenannte NSA-Affäre zeigt aus Sicht der Bundesregierung, "dass das Bewusstsein für die Anwendung von IT-Sicherheitsmaßnahmen" verbessert werden muss. Dem adäquaten Schutz von Daten im Internet müsse ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/159) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/39). Konkret gehe es um den Schutz der Verwaltung, der Wirtschaft und von Privatpersonen.

Seit der Aufdeckung der NSA-Affäre habe die Bundesregierung zahlreiche Gespräche mit amerikanischen und britischen Stellen geführt, um bestimmte Sachverhalte aufzuklären. Ferner werde geprüft, "ob an US-amerikanischen Auslandsvertretungen in Deutschland statuswidrige Aktivitäten stattfinden". Zudem hätten die Sicherheitsbehörden mögliche Bedrohungen der eigenen Kommunikationssysteme analysiert. Dies schließe das Regierungsnetz sowie die Systeme zur elektronischen Übermittlung und Verarbeitung von vertraulichen Daten ein.

Besonders schwierig nachzuweisen sind nach Aussage der Bundesregierung Fälle von Wirtschaftsspionage. Der Wirtschaftsstandort Deutschland stehe seitu Jahren im Fokus konkurrierender Unternehmen und fremder Nachrichtendienste. "Diese versuchen, sich einen Wissensvorsprung für ihr wirtschaftspolitisches Handeln zu verschaffen oder technologischen Rückstand durch Ausspähung zu verringern." Die Enttarnung einer professionellen Wirtschaftsspionage sei äußerst schwierig, das Dunkelfeld sehr groß.

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3. Sichere Telefone der Regierung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Kommunikation der Bundesregierung wird jederzeit umfassend geschützt. So stütze sich die interne Festnetzkommunikation auf einen sicheren Standard IVBB, der für Daten und Sprache eine Nutzung bis zum Einstufungsgrad Vertraulich (VS) ermögliche, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/162) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/38) mit.

Im Mobilfunk erlaube das Smartphone "Secusuite" auf der Basis eines "Blackberry 10" ebenfalls eine Nutzung bis zur Einstufung VS. Für die Bundeskanzlerin stünden ferner "kryptierte Kommunikationsmittel für den Dienstgebrauch zur Verfügung.

Wie die Regierung in Bezug auf die NSA-Affäre weiter schreibt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Luftaufnahmen von Liegenschaften der USA in Deutschland angefertigt, "um deren Dachaufbauten dokumentieren zu können". Auf der US-Botschaft nahe dem Brandenburger Tor hatten ungewöhnliche Dachaufbauten Spekulationen ausgelöst, von dort könnten die Amerikaner das Berliner Regierungsviertel überwachen. Keine Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass die Kommunikation innerhalb des Deutschen Bundestages oder die seiner Mitglieder überwacht wird, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Sollte der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden, der die NSA-Affäre mit seinen Informationen ins Rollen gebracht hat, nach Deutschland kommen, würde sich die Frage der Übergabe an die US-Justiz stellen, da der "Whistleblower" des Geheimnisverrats beschuldigt wird. Die Regierung schreibt dazu, die US-Botschaft in Berlin habe "mit Verbalnote vom 3. Juli 2013" (...) "um vorläufige Inhaftnahme ersucht". Über dieses Ersuchen habe die Bundesregierung noch nicht entschieden. Snowden hält sich zur Zeit in Russland auf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 534 - 27. Dezember 2013 - 11:150 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2013