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BUNDESTAG/4163: Heute im Bundestag Nr. 028 - 20.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 028
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. Januar 2014 Redaktionsschluss: 13:55 Uhr

1. Bundesrat will Schulobstgesetz ändern
2. Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau
3. Rauchen macht krank und kostet Milliarden
4. Linke fragt nach Libyen-Mission
5. Regenerativ erzeugter Strom wird billiger



1. Bundesrat will Schulobstgesetz ändern

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat hat einen Entwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes (18/295) vorgelegt. Damit soll den Bundesländern die Teilnahme am erhöhten Kofinanzierungsanteil zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 ermöglicht werden. Im Zuge der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik ist vorgesehen, den Zuschuss der EU am Schulobstprogramm von 50 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen. Weil die nationale Umsetzung im Schulobstgesetz des Bundes geregelt wird, sei nun eine Änderung des Gesetzes erforderlich. Die EU hatte im Jahr 2009 das Schulobstprogramm initiiert. Ziel sei es, die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern zu steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens zu unterstützen.

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2. Eigenstromverbrauch im Kohlebergbau

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Wenn ein Letztverbraucher eine Stromerzeugungsanlage betreibt und den erzeugten Strom selbst verbraucht, dann entfällt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Zahlung der EEG-Umlage. Voraussetzung sei aber, dass der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet und in räumlichem Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage verbraucht werde, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/278) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/155) mit. Daten über die im Bereich des Braunkohle- und Steinkohlebergbaus begünstigten Strommengen würden aber nicht vorliegen.

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3. Rauchen macht krank und kostet Milliarden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Rauchen verursacht nach Angaben der Bundesregierung jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe. So schlügen die Ausgaben zur Versorgung von Krankheiten und gesundheitlichen Problemen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind, geschätzt mit 7,5 Milliarden Euro jährlich zu Buche. Was die durch Tabakkonsum verursachten gesamtwirtschaftlichen Kosten betreffe - Erwerbsunfähigkeit, Frühverrentung und Todesfälle einbezogen -, müsse von 21 Milliarden Euro pro Jahr ausgegangen werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/279) auf eine Kleine Anfrage (18/234) der Fraktion Die Linke.

Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sei davon auszugehen, dass in Deutschland jedes Jahr zwischen 100.000 und 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben, darunter etwa 3.300 an den Folgen des Passivrauchens. Die Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigten allerdings, dass sich der Raucheranteil unter den zwölf- bis 17-jährigen Jugendlichen innerhalb von zehn Jahren mehr als halbiert habe, von 27,5 Prozent im Jahr 2001 auf zwölf Prozent im Jahr 2012.

Gleichwohl sind nach Auskunft der Regierung Arzneimittel zur Raucherentwöhnung vom Versorgungsanspruch für gesetzlich Versicherte ausgenommen, da es sich um Mittel handele, "deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist". Verbraucher seien für die Finanzierung dieser sogenannten Lifestyle-Präparate selbst verantwortlich, heißt es in der Antwort. Die Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung sei mehrfach bestätigt worden. Soweit jedoch bei einer Nikotinabhängigkeit eine Krankheit im gesetzlichen Sinne vorliege, könne "grundsätzlich ein Anspruch auf Krankenbehandlung bestehen".

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4. Linke fragt nach Libyen-Mission

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Entwicklung der EUBAM-Mission (European Union Border Assistance Mission) in Libyen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/280). Unter anderem fragen die Abgeordneten nach Problemen und Defiziten und nach der Zahl der Mitglieder der Mission sowie danach, in welchem Verhältnis die bislang angefallenen Kosten zur Sicherung von EUBAM zu den Gesamtkosten stehen. Zudem soll die Bundesregierung Auskunft geben, welche privaten Sicherheitsdienste ihrer Kenntnis nach von der EUBAM-Mission in Anspruch genommen werden.

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5. Regenerativ erzeugter Strom wird billiger

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist "ein Erfolgsmodell und eine treibende Kraft der Energiewende". Zu diesem Fazit kommt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einem Sondergutachten mit dem Titel "Den Strommarkt der Zukunft gestalten", das von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/281) vorgelegt wurde. Die Wissenschaftler ziehen darin auch den Schluss, das EEG habe zu vergleichsweise geringen Kosten ein beachtliches Wachstum der erneuerbaren Energien ausgelöst.

Zugleich spricht sich der SRU für eine Reihe von Änderungen in der Energieversorgung aus. So sollen Betriebe in Zeiten, in denen es wenig Sonnen- und Windstrom gibt, ihren Stromverbrauch reduzieren. Es müsse mehr Nachfrageflexibilität vor allem bei industriellen Großverbrauchern geben: "Diese haben verschiedene technische Möglichkeiten, ihren Stromverbrauch in Zeiten mit knappem Stromangebot zu senken." Gefordert wird außerdem eine Erhöhung des Kohlendioxid-Preises. Dies sei der "wichtigste Hebel, um die Wettbewerbsfähigkeit flexibler und relativ CO2-armer Gaskraftwerke im Vergleich zu Kohlekraftwerken zu stärken". Dazu gehöre auch die Herausnahme von Emissionszertifikaten aus dem Markt.

Insgesamt hält der SRU es für "technisch möglich, den Strombedarf bis 2050 weitestgehend aus erneuerbaren Energiequellen zu decken". Windkraft und Photovoltaik würden in einigen Jahrzehnten die Leittechnologien eines zukünftigen Energiesystems sein. Angesichts der damit verbundenen Schwankungen bei der Stromerzeugung, die schnell erfolgen könnten und nur begrenzt vorhersehbar seien, müsse sich das gesamte Energiesystem "auf solche qualitativ neuen Anforderungen einstellen, indem es flexibler wird". Dabei könne ein hohes Niveau an Versorgungssicherheit gewährleistet werden. "Dies wird zu Kosten möglich sein, die langfristig unter denen einer konventionellen Stromversorgung liegen werden, da anzunehmen ist, dass die Preise für fossile Energieträger in den nächsten Jahrzehnten, trotz der Schiefergasförderung in den USA, steigen werden", sind die Wissenschaftler überzeugt.

Mit Blick auf die Strompreisentwicklung warnt der Sachverständigenrat vor Fehldeutungen, der Preisanstieg gehe auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurück. "Die Verdoppelung des Haushaltsstrompreises im Laufe der letzten Dekade war vor allem durch den Kostenanstieg der fossilen Energieträger getrieben", heißt es in der Unterrichtung. Die Umlage steige unter anderem, weil die großzügigen Befreiungen für eine Reihe von Industrieunternehmen auf alle anderen Stromkunden umgelegt würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 028 - 20. Januar 2014 - 13:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Januar 2014