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BUNDESTAG/4253: Heute im Bundestag Nr. 118 - 12.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 118
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. März 2014 Redaktionsschluss: 09:20 Uhr

1. Kostenübernahme für künstliche Befruchtung
2. "Gladio" unter nationaler Regie
3. Anhalten "nicht kooperativer" Autos
4. Abhören von Daten von Smartphone-Apps



1. Kostenübernahme für künstliche Befruchtung

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere Unterstützung ungewollt kinderloser Paare ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit "zur Erwägung" zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Mit der Petition werden Änderungen bei der Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung sowie eine Anhebung der Altersgrenzen gefordert.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, wurde der Anspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeschränkt. Seit 1. Januar 2004 würden demnach nur noch drei Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft von den Krankenkassen anteilig übernommen. Zudem seien die Altersgrenzen auf 25 bis 40 Lebensjahre für Frauen und bis zu 50 Lebensjahren bei Männern festgelegt worden, heißt es weiter. Was die Kosten der künstlichen Befruchtung angeht, so würden die Krankenkassen 50 Prozent übernehmen, was zu einer Eigenbeteiligung von 50 Prozent durch die Versicherten führe.

Mit den Altersgrenzen, so schreibt der Ausschuss, solle dem "zukünftigen Wohl des erhofften Kindes" gedient werden. Ähnlich wie bei der Adoption von Säuglingen, bei der die Jugendämter in der Regel ein Höchstalter von 35 Jahren für die adoptierenden Eltern verlangen, sei der Zweck der Bestimmung darin zu sehen, "dass die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses nur gewährleistet ist, wenn die potentiellen Eltern nicht zu alt sind".

Der Petitionsausschuss weist zugleich daraufhin, dass mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz seit 2012 die Unterstützung kinderloser Paare verbessert worden sei. So könnten die Krankenkassen in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen - unter anderem im Bereich der künstlichen Befruchtung - vorsehen. Außerdem stelle ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Oktober 2012 klar, dass ein erneuter Anspruch auf künstliche Befruchtungsmaßnahmen zu Lasten der GKV besteht, wenn es zuvor nach einem der drei Versuche zur Geburt eines Kindes gekommen ist.

Was die Aufteilung der Kosten für die künstliche Befruchtung angeht, so verweist der Petitionsausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates aus der vergangenen Legislaturperiode (17/9344). Die Länderkammer hatte sich darin für die Übernahme eines 25-prozentigen Anteils an den Kinderwunschkosten durch den Bund ausgesprochen, um die Kosten der betroffenen Paare von 50 auf 25 Prozent zu senken. Der Gesetzentwurf habe sich jedoch durch Ablauf der 17. Wahlperiode erledigt, heißt es weiter.

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2. "Gladio" unter nationaler Regie

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die verschiedenen Stay-behind-Organisationen der NATO-Mitgliedstaaten sind nicht der NATO unterstellt gewesen, sondern haben in nationaler Verantwortung agiert. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/524).

Darin führten die Abgeordneten aus, die "Geschichte der von der NATO aufgebauten geheimen 'Stay-behind'-Organisation (Gladio)" bleibe "bis heute in weiten Teilen unaufgedeckt". Bekannt sei, "dass sie sich während des Kalten Krieges auf subversive Maßnahmen gegen eine potenzielle Besetzung durch die Warschauer-Vertrags-Staaten vorbereitet hatte". Überall in Europa seien Geheimdepots mit Waffen, Funkgeräten und Kartenmaterial angelegt worden.

Der Antwort zufolge ist die Bundesregierung "im Wesentlichen seit Beginn der Auflösung der Stay-behind-Organisation des Bundesnachrichtendienstes (BND) um Offenlegung der Tätigkeit dieser Organisation bemüht". Seit den 1990er-Jahren seien mehrere parlamentarische Anfragen "im Bestreben nach Transparenz" beantwortet worden. Auch die historische Forschung habe sich mit Unterstützung der Bundesregierung der Aufarbeitung dieses Themenkomplexes angenommen.

Die Erforschung historischer Sachverhalte sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, heißt es in der Antwort weiter. Zu verweisen sei "an dieser Stelle auf die Arbeiten der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Frühgeschichte des BND, die aus dem Etat des BND finanziert wird". Diese befasse sich unter anderem auch mit der Stay-behind-Thematik und werte die einschlägigen Unterlagen aus.

Die Bundesregierung weist in der Vorlage zugleich darauf hin, dass die Altaktenbestände des BND noch nicht vollständig erschlossen seien und "daher im Zuge der fortschreitenden Erschließung dieser Bestände in Zukunft weitere einschlägige Unterlagen gefunden werden könnten".

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3. Anhalten "nicht kooperativer" Autos

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung technischer Anwendungen zum Anhalten von "nicht kooperativen Fahrzeugen" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/706) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/542). Wie die Bundesregierung darin ausführt, gibt es grundsätzlich ein Interesse für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung, entsprechende Systeme unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zu entwickeln.

Den Fragestellern zufolge unterstützt die Europäische Union Forschungen zu Möglichkeiten des Anhaltens von "nicht kooperativen Fahrzeugen". Das Projekt trage den Titel "Safe control of non cooperative vehicles through electromagnetic means" (Savelec) und wolle "bis zum Jahr 2015 Anwendungen entwickeln, um mit künstlich erzeugten elektromagnetischen Impulsen (EMP) oder Mikrowellen (HPM) die in der Nähe befindliche Elektronik von Fahrzeugen oder Schiffen zu blockieren oder sogar zu zerstören".

Laut Bundesregierung wird das Projekt Savelec im Rahmen der Sicherheitsforschung des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms gefördert. Das Projekt beschäftige sich mit der sicheren Kontrolle nicht kooperativer Fahrzeuge durch elektromagnetischen Einfluss auf die Fahrzeugtechnik, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Darin verweist sie zugleich darauf, dass weitere Informationen zu Savelec in der Projektdatenbank der Europäischen Kommission (Cordis) enthalten seien.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, befasst sich das Bundeskriminalamt (BKA) auch mit der polizeilichen Nutzung und der möglichen Wechselwirkung auf technische Geräte von Hochfrequenztechnik. Im Jahr 2006 sei bei der Firma Diehl BGT Defence ein Gerät zum Stoppen von Fahrzeugen in Augenschein genommen worden. Eine praktische Erprobung im BKA sei nicht erfolgt.

Die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik des Bundesverteidigungsministeriums ist der Bundesregierung zufolge "im Rahmen von Forschung und Technologie mit dem Anhalten von (nicht kooperativen) Fahrzeugen durch hochenergetische Mikrowellen (HPM) befasst". In den laufenden Untersuchungen würden unterschiedliche komplexe Systeme mit HPM bestrahlt. In diesem Rahmen seien auch Untersuchungen mit Impulsen aus verschiedenen HPM-Quellen auf stehende Fahrzeuge durchgeführt worden. Im Fokus standen laut Antwort insbesondere die Auswirkungen auf Fahrzeugsteuergeräte, Energieversorgungen und Kommunikationsmittel. In diesem Technologiebereich bestünden Kontakte zur Firma Diehl BGT Defence.

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4. Abhören von Daten von Smartphone-Apps

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt oder unsicher verschlüsselt übertragen werden, können laut Bundesregierung "grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden". Dies sei jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/707) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/540). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was der Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt ist, "Daten, die von Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche Informationen enthalten, abzuhören".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 118 - 12. März 2014 - 09:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2014