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BUNDESTAG/4389: Heute im Bundestag Nr. 254 - 15.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 254
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 15. Mai 2014 Redaktionsschluss: 15:55 Uhr

1. Menschenhandel und Prostitution im Fokus
2. Stuttgart 21 kann Zugzahlen bewältigen
3. Keine neuen Daten über Stuttgart 21
4. Regierung steht zu Grippevorsorge
5. Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte
6. Grüne hinterfragen geplanten Pflegefonds



1. Menschenhandel und Prostitution im Fokus

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Anhörung)

Berlin: (hib/AHE) Menschenhandel und Zwangsprostitution sind am Mittwoch kommender Woche Themen einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschrechte und humanitäre Hilfe. Zu der Veranstaltung am 21. Mai um 15 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses werden fünf Sachverständige erwartet: Petra Follmar-Otto (Deutsches Institut für Menschenrechte), Suzanne Hoff (La Strada International), der Journalist und Autor Michael Jürgs, Carsten Moritz (Bundeskriminalamt) sowie Elvira Niesner (FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.).

Interessierte Besucher können sich mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum per Fax unter
030 227-36051 oder per E-Mail unter menschenrechtsausschuss@bundestag.de anmelden.

Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Zum Einlass muss der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden.

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2. Stuttgart 21 kann Zugzahlen bewältigen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Es besteht keine Veranlassung, den Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21 in Bezug auf die Prognose der Zugzahlen nicht als Grundlage für das Vorhaben anzusehen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1240) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1138).

Zu Fragen des Finanzierungsvertrags könne die Bundesregierung keine Aussagen treffen, da der Bund kein Vertragspartner dieses Vertrages sei, heißt es weiter. Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass mit dem Projekt Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm die im Zuge der Bedarfsplanüberprüfung für das Zielnetz 2025 ermittelten Zugzahlen bewältigt werden können.

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3. Keine neuen Daten über Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Zu den Auswirkungen eventueller zukünftiger Planungsänderungen beim Bahnprojekt Stuttgart 21 kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund fehlender Daten keine Aussage machen. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/1241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1139) zu den Kosten von Stuttgart 21.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort zudem darauf hin, dass Stuttgart 21 ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG ist. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH würden sich als Aufgabenträger an der Finanzierung beteiligen. "Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre", heißt es in der Antwort.

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4. Regierung steht zu Grippevorsorge

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die Grippevorsorge mit Hilfe gängiger Medikamente infrage zu stellen. In ihrer Antwort (18/1384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1227) heißt es, die Zulassungsbehörden bewerteten die in Deutschland genutzten Grippemittel "nach wie vor mit einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis" und sähen "keine Veranlassung, diese Einschätzung zu widerrufen".

Die Grünen hatten unter Hinweis auf kritische Studien über die sogenannten Neuraminidasehemmer "Tamiflu" (Roche) und "Relenza" (GlaxoSmithKline) Zweifel an der Wirksamkeit dieser Arzneimittel geäußert und auch die massenhafte "Bevorratung" damit in Deutschland hinterfragt.

Die Regierung argumentiert, es gebe bislang keine "überlegenen alternativen medikamentösen Therapiemaßnahmen für den Fall einer schwerwiegenden Influenzapandemie". Die "Schweinegrippe" 2009 habe zwar keine breit angelegte Anwendung von Neuraminidasehemmern erforderlich gemacht. Die Regierung halte es aber auf Grund der Erfahrungen mit schwerwiegenden Influenzapandemien "nicht für vertretbar, auf eine Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung gänzlich zu verzichten".

Die angeführten kritischen Studien der Cochrane-Collaboration seien der Regierung seit 2012 bekannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Robert-Koch-Institut (RKI) seien daraufhin mit einer Überprüfung beauftragt worden. Nach allen wissenschaftlichen Bewertungen seien demnach keine medikamentösen Behandlungen bekannt, die den Zeitraum bis zur Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe effektiver überbrücken könnten. Die Analysen führten auch nicht zu der Einschätzung, dass ein Verzicht auf die Anwendung von Neuraminidasehemmern die Bevölkerung bei einer schweren Influenzapandemie besser schützen würde.

Bei einer Grippepandemie entsteht ein neues Influenzavirus, gegen das ein Impfstoff erst entwickelt werden muss. Bis der Impfstoff vorliegt, gelten Neuraminidasehemmer als wirksame Vorbeugung. Auf die Frage, was mit den Vorräten an Grippemitteln getan werden solle, schreibt die Regierung, die Haltbarkeit der antiviralen Arzneimittel werde regelmäßig überprüft. "Über ihren Einsatz wird im Ereignisfall unter Berücksichtigung aller dann vorhandenen Erkenntnisse zu entscheiden sein."

Die Vorbereitung auf eine mögliche Influenzapandemie sei im Übrigen ein kontinuierlicher Prozess und die Aktualisierung des nationalen Pandemieplans sei Teil des Prozesses. Der nationale Pandemieplan werde derzeit gemeinsam vom Bund und den Ländern überarbeitet.

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5. Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1399). Darin erkundigt sie sich danach, an welchen Orten es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2014 "Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Flüchtlinge untergebracht wurden, gegeben" hat. Auch will die Fraktion unter anderem wissen, an welchen Orten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen im ersten Quartal 2014 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt haben.

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6. Grüne hinterfragen geplanten Pflegefonds

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Der von der Bundesregierung geplante Pflegevorsorgefonds für die sogenannte Babyboomer-Generation ist nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konzeptionell fragwürdig. Fachleute gingen in ihren Berechnungen davon aus, dass die Beitragsbelastung nicht nur in den Jahren 2035 bis 2055 hoch sein werde, sondern auch danach, heißt es in einer Kleinen Anfrage (18/1374) der Fraktion.

Maßgeblich sei demnach nicht nur die Zahl der Pflegebedürftigen, die ab Mitte der 2050er Jahre tatsächlich sinken werde, sondern ihr Verhältnis zu den ebenfalls rückläufigen Beitragszahlern. Zu erwarten sei hinsichtlich der Beitragssätze ein "Hochplateau".

Das Bundesgesundheitsministerium habe Berechnungen angestellt, wonach in der Ausschüttungsphase des Vorsorgefonds pro Jahr 1,7 bis 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Damit könnte der Beitrag allenfalls um 0,14 bis 0,17 Punkte gesenkt werden, der Fonds hätte also praktisch keine beitragssenkende Wirkung.

In den Pflegevorsorgefonds sollen zwischen 2015 und 2034 pro Jahr 0,1 Prozentpunkte der Pflegeversicherungsbeiträge oder derzeit 1,2 Milliarden Euro fließen, um die Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 im Alter sicherzustellen. Ab 2035 sollen die angesparten Mittel dann über 20 Jahre hinweg abgerufen werden.

Im Jahr 2034 werden die ersten Frauen und Männer aus diesen Jahrgängen 75. Laut Statistik steigt ab dem 75. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, deutlich. Nach 2034 sind somit besonders viele Pflegebedürftige zu versorgen. Mit dem Fonds sollen mögliche Beitragssteigerungen gerade in dieser Zeit abgefedert werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 254 - 15. Mai 2014 - 15:55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014