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BUNDESTAG/4418: Heute im Bundestag Nr. 283 - 30.05.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 283
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 30. Mai 2014, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Migration und Flucht in Entwicklungsländern
2. Befristete Wiedereinreiseverbote
3. Berichterstattung der Medien zur Ukraine
4. Grüne sehen Belastung der GKV-Mitglieder
5. Weiterentwicklung des Morbi-RSA
6. Urananreicherung in Gronau



1. Migration und Flucht in Entwicklungsländern

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Anhörung)

Berlin: (hib/AHE) Um "Flüchtlinge, Migration und Entwicklungsländer" geht es am kommenden Mittwoch in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In jeweils einstündigen Blöcken diskutieren Abgeordnete und Sachverständige zum einen über "Formen, Ursachen, Motivationen und Größenordnung" von Flucht und Migration und zum zweiten über

"Herausforderungen und Chancen der Zuwanderung von Flüchtlingen und illegalen Zuwanderern aus Entwicklungsländern nach Europa" sowie über die "Grundzüge der Zuwanderungspolitik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten". Im dritten Block sollen "Möglichkeiten einer konstruktiven Entwicklungs- und Migrationspolitik, die die Potenziale von Migration für Entwicklung zu Geltung bringen" im Mittelpunkt stehen.

Als Sachverständige werden erwartet: Peter Bonin (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ), Alassane Dicko (Assoziation Malischer Abgeschobener, AME), Martin Doevenspeck (Universität Bayreuth), Julia Duchrow

(Brot für die Welt), Hans ten Feld (Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland) sowie Manfred Schmidt (Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge).

Die Anhörung findet am Mittwoch, 04. Juni, um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 1.228 des Jakob-Kaiser-Hauses statt. Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: awz@bundestag.de; Fax: 030-227 36008). Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

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2. Befristete Wiedereinreiseverbote

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Regierungspläne zur Einführung befristeter Wiedereinreisesperren für EU-Bürger bei Missbrauch des Freizügigkeitsrechts sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/1436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1291). Wie daraus hervorgeht, gibt Artikel 35 der EU-Freizügigkeits-Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Maßnahmen zu erlassen, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie beispielsweise durch Eingehung von Scheinehen - zu verweigern oder zu widerrufen. Dies schließe insbesondere das Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ein.

Diese Vorschrift wird laut Regierung durch eine Regelung im Freizügigkeitsgesetz/EU umgesetzt. Danach könne das "Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts in Fällen der Verwendung von ge- oder verfälschten Dokumenten, Vorspiegelung falscher Tatsachen (...) sowie dann festgestellt werden, wenn ein Familienangehöriger einen Unionsbürger nicht zur Herstellung oder Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft begleitet oder ihm zu diesem Zweck nachzieht". Die Schaffung eines befristeten Wiedereinreiseverbotes in diesen Fällen sei unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig.

Wie die Regierung weiter schreibt, soll daher durch eine Gesetzesänderung eine Vorschrift eingeführt werden, nach der im Fall einer Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts nach den Maßgaben der Freizügigkeits-Richtlinie die Wiedereinreise in das Bundesgebiet befristet untersagt werden kann. Dabei seien "die Umstände des Einzelfalls sowie die Schwere des Verstoßes im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen".

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3. Berichterstattung der Medien zur Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen einer Einflussnahme der ZDF-Aufsichtsgremien auf die "Art und Weise der Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt". Wie sie in einer Antwort (18/1440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1274) schreibt, arbeite der Sender in "seiner Berichterstattung frei und autonom". Mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit kommentiere die Bundesregierung die Berichterstattung der Medien nicht.

Zu den tödlichen Schüssen durch Scharfschützen in Kiew im Februar dieses Jahres heißt es in der Vorlage unter anderem: Neben der Einleitung einer Untersuchung durch die eigenen Behörden sei die ukrainische Regierung bereit, "bei der Aufklärung mit internationalen Institutionen zusammenzuarbeiten. Der Europarat hat zu diesem Zweck ein 'International Advisory Panel' eingesetzt." Ferner habe die ukrainische Regierung die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (so genannte Selbstunterwerfung) für Verbrechen anerkannt, die im Zeitraum vom 21. November 2013 bis 22. Februar 2014 auf dem Territorium der Ukraine begangen worden sein sollen.

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4. Grüne sehen Belastung der GKV-Mitglieder

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Auf die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen nach Überzeugung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den nächsten Jahren deutlich höhere Belastungen zu. In einer Kleinen Anfrage (18/1513) an die Regierung schreiben die Abgeordneten, künftige Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen müssten laut dem GKV-Finanzreformgesetz allein die Arbeitnehmer schultern.

Für das Jahr 2015 zeichne sich nach Daten des Bundesgesundheitsministeriums bereits ein mögliches Defizit von 2,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen ab. Bis 2017 sei demnach sogar mit einem Fehlbetrag von zehn Milliarden Euro zu rechnen. Der bisher vorgesehene Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen der Kassen entfalle ab 2015. Dadurch rechne die Große Koalition mit einer Entlastung des Haushaltes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018.

Weitere insgesamt sechs Milliarden Euro kämen 2014 und 2015 durch die Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zusammen. Der Bundesrechnungshof komme zu dem Schluss, dass, wenn der Gesundheitsfonds in diesen beiden Jahren keine Überschüsse erzielen sollte, der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 nicht einmal mehr zur Deckung der Mindestreserve von 4,1 Milliarden Euro reichen könnte.

Die Grünen-Abgeordneten bezweifeln vor diesem Hintergrund die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute und fragen unter anderem, auf welche Berechnungen sich die Prognose stützt.

Der Entwurf für das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (18/1307) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Die bisher pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich entfallen. Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen.

Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist nicht vorgesehen. Auf eine Frage der Fraktion Die Linke, ob "eine Grenze für die maximale Höhe beziehungsweise den maximalen Anteil der Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung" vorgesehen sei, antwortete die Regierung unlängst, dies sei nicht geplant. Jedoch werde die Entwicklung der Zusatzbeiträge sorgfältig beobachtet.

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5. Weiterentwicklung des Morbi-RSA

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die von der Bundesregierung geplanten Veränderungen am Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/1515) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Konkret geht es um die Weiterentwicklung des sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Dieses Verfahren sichert Kassen mit besonders vielen schwer kranken Versicherten einen finanziellen Ausgleich zu. Die Abgeordneten wollen unter anderem genauer Auskunft erhalten über die Regelungen beim Krankengeld und bei den Auslandsversicherten.

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6. Urananreicherung in Gronau

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Urananreicherung in der bundesweit einzigen Anreicherungsanlage in Gronau ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1466) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich der Anteil der einzelnen Uranförderländer beziehungsweise Minen bei der Versorgung der Urananreicherungsanlage Gronau mit Natururan seit dem Jahr 2007 entwickelt hat, wie viel Uranhexaflorid derzeit auf dem Geländer der Anlage lagert und wo genau das in Gronau zur Urananreicherung verwandte Natururan seit dem Jahr 2007 in Uranhexaflorid umgewandelt wird. Zudem fragen sie, ob die Bundesregierung die Einführung eines bundesweiten Gefahrgutinformationssystems für Atomtransporte plane und auf welche Weise sich die in der vergangenen Woche eingesetzte "Endlager-Kommission" mit der sicheren Endlagerung des abgereicherten Urans aus Gronau beschäftigen werde.

Die Fraktion verweist darauf, dass das in Gronau angereicherte Uran zur Brennelementefertigung für rund jedes zehnte Atomkraftwerk (AKW) weltweit hergestellt und rund um den Globus transportiert werden könne. Für den Betrieb der Anlage sei der Einsatz von Natururan in Form von Uranhexaflorid erforderlich, das per Bahn und Lkw nach Gronau transportiert werde. Dieses Natururan stamme aus den unterschiedlichsten Ländern rund um den Globus. Als Abfallprodukt fielen in Gronau große Mengen abgereichertes Uranhexaflorid als Atommüll an. Die sichere Endlagerung des Uranmülls ist nach Ansicht der Fraktion völlig ungeklärt. Konkrete Vorbereitungen der Bundesregierung zur Endlagersuche für den Gronauer Uranmüll seien jedoch trotz der "riesigen Mengen" nicht festzustellen, kritisieren die Abgeordneten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 283 - 30. Mai 2014 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2014