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BUNDESTAG/4421: Heute im Bundestag Nr. 286 - 02.06.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 286
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 02. Juni 2014, Redaktionsschluss: 14.50 Uhr

1. Abkommen mit Moldau und Jordanien
2. Herausgabe von Umweltinformationen
3. Therapie bei Multipler Sklerose
4. Sauerstoffmangelzonen in der Ostsee
5. Windparks: Bundesrat gegen Mindestabstände
6. Bundesrat will GKV-Reform verändern



1. Abkommen mit Moldau und Jordanien

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat zwei Gesetzentwürfe zu Luftverkehrsabkommen vorgelegt. Dabei geht es einerseits um das Abkommen vom 26. Juli 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum (18/1571) und andererseits um das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (18/1570).

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2. Herausgabe von Umweltinformationen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Umweltinformationsgesetz (UIG) ändern. Darauf zielt ein Gesetzentwurf (18/1585) der Bundesregierung ab, mit dem diese die Vorgaben von Artikel 2 Nummer 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union ordnungsgemäß umsetzen will. Konkret soll die Novelle festlegen, wann ein Ministerium zur Herausgabe von Umweltinformationen an die Öffentlichkeit verpflichtet ist. Nicht informationspflichtig soll danach ein Ministerium sein, solange es an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Ist es hingegen an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt, soll es auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet sein.

Nach Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens werde der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens im Regelfall nicht mehr beeinträchtigt, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs. Zudem solle die Umweltinformationsrichtlinie zu größerer Transparenz führen. Dem werde das Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung nicht in derselben Weise gerecht wie der ordnungsgemäße Ablauf eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, bei dem normalerweise die Information der Öffentlichkeit hinreichend gewährleistet sei.

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3. Therapie bei Multipler Sklerose

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den therapeutischen Verfahren bei Multipler Sklerose (MS) befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1015). Einer jüngeren Studie zufolge könnten erheblich mehr Menschen von der Nervenkrankheit betroffen sein, als bislang bekannt. Bisher sei von rund 130.000 Betroffenen die Rede gewesen. In der Studie für das Bundesversicherungsamt mit Daten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seien für das Jahr 2010 nun mehr als 190.000 Menschen ermittelt worden, bei denen mindestens ein Mal eine MS-Diagnose gestellt wurde.

Bei MS handelt es sich um eine entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Anzeichen und Verlauf der Krankheit sind sehr unterschiedlich, was eine Diagnose erschwert. Oft verläuft die Krankheit in Schüben. Die genauen Ursachen für MS sind nach wie vor unklar.

Wie die Abgeordneten in ihrer Anfrage schreiben, sind 70 Prozent der Betroffenen Frauen. Auffällig sei der Studie zufolge außerdem, dass sich die Kennzahlen zwischen Ost- und Westdeutschland deutlich unterschieden. Im Westen würden viel öfter MS-Diagnosen gestellt.

Die Linksfraktion befragt die Bundesregierung nun nach ihrem Kenntnisstand und geht dabei auch auf die kostspieligen und für die Pharmabranche lukrativen Medikamente ein, mit denen MS-Patienten behandelt werden.

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4. Sauerstoffmangelzonen in der Ostsee

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Anstrengungen der Bundesregierung gegen Sauerstoffmangel-Zonen in der Ostsee sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/1545) der Fraktion Die Linke. Darin bezeichnen die Abgeordneten die aktuelle Entwicklung in der Ostsee als "besorgniserregend". Einer aktuellen Studie zufolge seien die "Todeszonen" seit dem Jahr 1993 auf ein historisches Hoch angestiegen. Derzeit betrage die Fläche 60.000 Quadratkilometer, vor 110 Jahren seien es noch 5.000 Quadratkilometer gewesen. Der Sauerstoffverlust sei lebensbedrohlich für Fische und die im oder am Meeresboden lebenden Tiere, schreibt die Fraktion. Ursachen seien Düngemitteleintrag durch die Landwirtschaft und die globale Erwärmung durch klimaschädliche Emissionen.

Die Linksfraktion möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob ihr die beschriebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt sind und wenn ja, welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht. Außerdem fragt sie, welche Maßnahmen die Bundesregierung im europäischen Rahmen ergreift, um die Anteile der Ostseeanrainer an der Wasserverschmutzung zu verringern oder zu stoppen und ob sie plant, die Problematik der Sauerstoffmangelzonen in die internationalen Klimaschutzverhandlungen im Rahmen des United Nations Framework Convention On Climate Change (UNFCCC) einzubringen.

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5. Windparks: Bundesrat gegen Mindestabstände

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnanlagen ab. Wie aus einer entsprechenden Unterrichtung (18/1580) der Bundesregierung hervorgeht, sieht die Länderkammer den

Gesetzentwurf (18/1310) der Großen Koalition als "überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv" an.

In der Begründung heißt es unter anderem, dass bereits das geltende Recht den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit einräume, angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

Zudem würde die Einführung einer Länderöffnungsklausel aus Sicht des Bundesrates dazu führen, dass die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt beziehungsweise unterlaufen werden könnte. Angesichts der Siedlungsdichte in Deutschland seien Abstandsregelungen die zentrale "Stellschraube" für die Entscheidung, wie viel Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung stehe. Entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände könnten notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest stark einschränken, warnt die Länderkammer.

In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie an ihrem Gesetzentwurf festhalten wolle. Er diene zum einen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD. Zum anderen schließe die den Ländern durch die Länderöffnungsklausel überantwortete Regelungskompetenz die Verpflichtung ein, die im Falle des Gebrauchmachens von der Länderöffnungsklausel entstehenden Rechtsfragen, etwa im Hinblick auf bereits bestehende Windenenergiestandorte, zu klären.

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6. Bundesrat will GKV-Reform verändern

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat schlägt einzelne Änderungen am Gesetzentwurf für die Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Die Stellungnahme der Länderkammer (18/1579) zielt darauf ab, Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen und mehr Mitspracherecht zu erwirken. Die Bundesregierung sagt in ihrer Erwiderung zu, einzelne Vorschläge zu prüfen und gegebenenfalls gleich oder später im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Mehrere Vorschläge werden aber auch abgelehnt.

Der Entwurf für das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (18/1307) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Die bisher pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich entfallen. Dafür können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Im Gesetz vorgesehen ist auch ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Der Bundesrat schlägt nun unter anderem vor, den Ländern hinsichtlich der Qualitätssicherung ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einzuräumen. Gerade in dem Bereich griffen viele Richtlinien des G-BA in Länderzuständigkeiten ein. Die Regierung will prüfen, ob ein solches Mitberatungsrecht der Länder möglich ist, sofern Beschlüsse des G-BA die Planungshoheit der Länder berühren. Für den ambulanten Bereich lehnt der Bund eine Mitberatung der Länder dagegen ab. Die Länder wollen außerdem stärker in die Aufgaben des neuen Qualitätsinstituts eingebunden werden. Der Bund sieht die Beteiligung der Länder hier bereits gewährleistet.

Die Länder fordern ferner weitere Hilfen für ältere Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit hohen Beiträgen. Sie regen an, den neuen Zusatzbeitrag aus der Berechnung des Höchstsatzes des Basistarifs in der PKV herauszunehmen. Der Basistarif in der PKV soll Versicherte vor einer finanziellen Überforderung bewahren. Die Regierung folgt dieser Anregung nicht, weil in dem Fall künftige Beitragssteigerungen in der GKV für die PKV nicht berücksichtigt würden. Eine solche Entkopplung der GKV-Beiträge vom PKV-Basistarif, die vergleichbare Leistungen anbieten sollen, wäre nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 286 - 2. Juni 2014 - 14.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014