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BUNDESTAG/4483: Heute im Bundestag Nr. 348 - 02.07.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 348
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. Juli 2014, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Vereinbarte Debatte zur Situation im Irak
2. Grünes Licht für neue Optionspflicht-Regel
3. Strafbarkeit von Korruption bei Ärzten
4. EUBAM Libyen im Fokus
5. Sorge um chinesische Bürgerrechtler
6. 74 Eisenbahnbrücken in Niedersachsen marode



1. Vereinbarte Debatte zur Situation im Irak

Auswärtiges/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/AHE) Die Lage im Irak beschäftigt am heutigen Mittwochnachmittag das Plenum des Bundestags. In einer Vereinbarten Debatte diskutieren die Abgeordneten ab voraussichtlich 15.35 Uhr über das Thema "Bedrohung der regionalen Stabilität durch das Vorgehen der ISIS-Truppen".

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2. Grünes Licht für neue Optionspflicht-Regel

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für das Vorhaben der Bundesregierung gegeben, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen. Das Gremium billigte am Dienstagabend gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528). Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Ausschuss zugleich einen Antrag der Linksfraktion (18/1616) ab, die geplante Einstufung nicht weiter zu verfolgen. Sie ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, heißt es in der Vorlage der Linksfraktion.

Nach dem Regierungsentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, ist seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab Ende 2009 sowie für Bosnien-Herzegowina ab Ende 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen. Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 von 32.949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen und damit ein Fünftel aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie liegen laut Bundesregierung jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor.

Nur durch die angestrebte gesetzliche Regelung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann der Begründung zufolge für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von einem Antragsteller aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien oder Serbien gestellter Asylantrag "als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist". Diese Vermutung könne der Asylbewerber widerlegen, indem er glaubhaft macht, dass in seinem Fall doch eine Verfolgung droht. Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" wird das Asylverfahren laut Bundesregierung erheblich beschleunigt.

Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich für Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Nach geltendem Recht kann laut Vorlage Asylbewerbern erst nach einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden, während die Wartefrist für Ausländer mit einer Duldung ein Jahr beträgt. "Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt von vorneherein nicht selbst bestreiten", schreibt die Bundesregierung. Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die CDU/CSU-Fraktion wertete den Gesetzentwurf als "dringlich" und verwies darauf, dass Kommunalpolitiker über erschöpfte Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber klagten. Mit Blick auf die Situation von Roma in den drei Westbalkan-Ländern verwies sie darauf, dass wirtschaftliche Not kein Asylgrund sei.

Die SPD-Fraktion betonte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei den Asylverfahren von Antragstellern aus den drei Staaten in der Lage sein werde, differenziert vorzugehen. Sie wandte sich daher gegen Befürchtungen, dass Schutzbedürftige im Schnellverfahren "reihenweise durch den Rost fallen".

Die Fraktion Die Linke nannte es ein "fatales Zeichen", die drei Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen zu wollen. Sie hob hervor, dass Deutschland eine historische Verantwortung gegenüber den Roma habe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf die Frage auf, warum nach Auffassung der Koalition Mehrfachdiskriminierungen von Asylbewerbern aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina ausgeschlossen werden könnten. Schließlich begründeten solche Mehrfachdiskriminierungen nach Europarecht eine Verfolgung.

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3. Grünes Licht für neue Optionspflicht-Regel

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium am Dienstagabend für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312). Keine Mehrheit fanden dagegen im Ausschuss je ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/1092) und der Grünen (18/185(neu)) zur Aufhebung der Optionspflicht sowie ein Linken-Antrag "für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht" (18/286).

Nach dem Regierungsentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen "in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt". Nach einem mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommenen Änderungsantrag soll das angestrebte Gesetz einen Monat nach Verkündung in Kraft treten.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass der Regierungsentwurf in einer Sachverständigen-Anhörung als verfassungskonform bewertet worden sei. Man halte den "jetzt eingeschlagenen Weg für einen gangbaren, nachvollziehbaren und guten".

Die SPD-Fraktion unterstrich, dass ihre Forderung nach Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht zu 100 Prozent mit dem Koalitionsvertrag übereinstimme. Man habe aber einen Koalitionskompromiss gefunden und jetzt ein "ganz vernünftiges Gesetz" vorgelegt.

Die Linksfraktion Die Linke bekräftigte den Standpunkt, dass Mehrstaatigkeit möglich sein müsse. Sie wertete die Optionspflicht für in Deutschland geborene Menschen als "Unding" und kritisierte, dass die Regierungsvorlage nicht zu deren Abschaffung führe.

Die Grünen-Fraktion Bündnis betonte, sie lehne die Optionspflicht grundsätzlich ab. Zugleich warnte sie, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung die EU-Freizügigkeit der betroffenen Deutschen beschränke.

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4. Strafbarkeit von Korruption bei Ärzten

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für gesetzliche Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen aus. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als "Material" zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird gefordert, dass insbesondere die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie durch Ärzte strafbar sein soll. Die Petenten sprechen dabei ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 an, das eine Strafbarkeit von Vertragsärzten verneint, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmen entgegennehmen. Zur Begründung führt der BGH unter anderem die Freiberuflichkeit der Ärzte an, die weder Amtsträger noch Angestellte oder Funktionsträger der Krankenkassen seien.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf die Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte, die es nicht gestatte, Vorteile zu fordern oder anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck erweckt werde, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Die Überwachung der Regelungen obliege den Landesärztekammern, heißt es weiter. Diese könnten bei Fehlverhalten Strafen verhängen. Ein Widerruf der Approbation könne gemäß Bundesärzteordnung durch die zuständige Landesbehörde erfolgen, wenn es zu einem Verhalten gekommen ist, "aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt", heißt es weiter.

Was gesetzliche Regelungen angeht, so wird auf das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 hingewiesen, wonach es Vertragsärzten nicht gestattet sei, für die Zuweisung von Versicherten ein Entgeld oder sonstige wirtschaftliche Vorteile zu fordern oder zu erhalten. Der Petitionsausschuss schreibt weiter, dass die Bundesregierung ihm gegenüber im Februar 2014 mit Blick auf den oben genannten Beschluss des BGH mitgeteilt habe, diese Strafbarkeitslücke schließen und einen entsprechenden Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen zu wollen.

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5. EUBAM Libyen im Fokus

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die EU-Mission EUBAM Libyen in Benghazi hat bisher ausschließlich die Küstenwache beraten, diese war nicht an den Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Milizen und Brigaden im Mai dieses Jahres - soweit bekannt - beteiligt. Wie die die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1624) weiter schreibt, gilt das auch für die Mission in Tripolis: Nach Auskunft von EUBAM seien bei Auseinandersetzungen in der Hauptstadt keine von "EUBAM beratene oder ausgebildete Grenzsicherungseinheiten" beteiligt gewesen.

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6. Sorge um chinesische Bürgerrechtler

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Ein Teil der chinesischen Bürgerrechtler, die im Zusammenhang mit dem 25. Jahrestag der Protestbewegung vom 4.Juni 1989 verhaftet worden sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung wieder auf freiem Fuß. Wie sie in ihrer Antwort (18/1802) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1668) weiter schreibt, sind nach Medienberichten der Wissenschaftler Xu Youyu, die Bloggerin Liu Di und der Schriftsteller Hu Shigen nach Hinterlegung einer Kaution aus der Haft entlassen worden. Sie dürften ihren Heimatort bis auf weiteres nicht verlassen und müssten sich in regelmäßigen Abständen auf der für sie zuständigen Polizeidienststelle melden, heißt es in der Antwort weiter. Der Anwalt Pu Zhiqiang und seine Kollegin Qu Zhenhong sowie der Filmprofessor Hao Jian seien hingegen weiter in Haft. Die Bürgerrechtler seien Anfang Mai dieses Jahres verhaftet worden, nachdem sie an einem nichtöffentlichen Symposium zum Gedenken an die Niederschlagung der Proteste am Platz des Himmlischen Friedens teilgenommen hatten. Ihnen werde der Straftatbestand des "Auslösens von Streitigkeiten und Erregung öffentlichen Ärgernisses", der Anwältin Qu Zhenhong "Zusammentragen von Informationen" zur Last gelegt.

Die Bundesregierung habe sich Mitte Mai öffentlich "sehr besorgt" über die Festnahmen chinesischer Bürgerrechtler gezeigt und die chinesische Führung dazu aufgefordert, alle in diesem Zusammenhang Inhaftierten freizulassen. Zudem habe der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), an die Opfer vom Juni 1989 erinnert und an die chinesische Führung appelliert, sowohl die noch immer im Zusammenhang mit dem 4. Juni 1989 Inhaftierten, als auch die im Vorfeld zum 25. Jahrestag am 4. Juni 2014 Inhaftierten, freizulassen. "Beide Äußerungen wurden von der chinesischen Regierung als Einmischung in innere Angelegenheiten zurückgewiesen", schreibt die Bundesregierung weiter.

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7. 74 Eisenbahnbrücken in Niedersachsen marode

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Nach Mitteilung der DB Netz AG haben im Land Niedersachsen 74 von 2.109 Eisenbahnbrücken so gravierende Schäden, dass eine wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1693). Weitere 462 Brücken haben danach umfangreiche Schäden im Bauwerksteil. Eine Instandsetzung sei noch möglich, die Wirtschaftlichkeit müsse jedoch noch geprüft werden, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 348 - 2. Juli 2014 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014