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BUNDESTAG/4606: Heute im Bundestag Nr. 471 - 24.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 471
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. September 2014, Redaktionsschluss: 17.15 Uhr

1. DFB will EM 2024 nach Deutschland holen
2. Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen
3. Sexualstrafrecht wird verschärft
4. Linksfraktion gegen CETA und TTIP
5. Politisch rechts motivierte Gewalt



1. DFB will EM 2024 nach Deutschland holen

Sportausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will die Fußball-Europameisterschaft 2024 nach Deutschland holen. Das machte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach am Mittwoch vor dem Sportausschuss deutlich. Vor diesem Hintergrund habe man auch die Bewerbung Münchens als Austragungsort für Halbfinals und Finale der EM 2020 zugunsten Londons zurückgezogen. "Wir haben sehr gute Aussichten, 2024 ein erneutes Sommermärchen erleben zu dürfen", sagte Niersbach vor den Abgeordneten.

Der DFB-Präsident blickte auch auf die 73 Tage zurückliegende Weltmeisterschaft in Brasilien zurück, die mit dem Titelgewinn des deutschen Teams endete. Die Mannschaft, so Niersbach, habe in Brasilien "eine gute Visitenkarte für Deutschland abgegeben". Man sei stolz, den Titel errungen zu haben, wisse aber auch, dass es kein Zurücklehnen geben dürfe. Daher sei die Fortsetzung und Intensivierung der Nachwuchsarbeit dringend nötig. "Wir werden international für unser Nachwuchskonzept beneidet", sagte der DFB-Präsident und verwies auf die 366 Stützpunkte an denen 1.300 vom DFB bezahlte Trainer gezielt die besten Talente im Altersbereich der 10- bis 14-Jährigen betreuen würden.

Neben der Talent- und Spitzenförderung sei man sich beim DFB aber auch bewusst, dass die Basis des Fußballs "niemals" vergessen werden dürfe. "Wir fördern die Landesverbände mit jährlich garantierten fünf Millionen Euro", sagte Niersbach. Damit würden die Landesverbände wiederum in die Lage versetzt, die Vereine finanziell zu entlasten, "damit die Mitgliedsbeiträge gering bleiben können". Fußball, so der DFB-Präsident, müsse für jeden bezahlbar bleiben.

Angesprochen auf die stark kritisierte Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 nach Russland sowie 2022 nach Katar räumte Niersbach ein, dass die im Dezember 2010 an einem Tag stattgefundene Doppelvergabe ein Fehler gewesen sei. Dies sei ein Steilvorlage für Absprachen gewesen, sagte der DFB-Präsident. Was die aktuelle Situation in Russland angeht, so müsse man aber feststellen, dass dies 2010 nicht erkennbar gewesen sei. Der DFB, so Niersbach, stehe angesichts des Bruchs des Völkerrechts durch Russland in Kontakt mit dem Auswärtigem Amt, sehe sich jedoch auch teilweise überfordert. "In keiner Sekunde" habe man jedoch gefordert, Russland müsse die WM entzogen werden. Erst recht habe man nicht den Finger gehoben und sich selbst als Ausrichter ins Gespräch gebracht, betonte der DFB-Präsident. Wie es in der Situation nun weitergehe müsse die Fifa entscheiden. Zugleich warnte Niersbach: "Der Sport kann nicht für Lösungen sorgen, die der Politik nicht gelingen."

Mit Blick auf die Stadionsicherheit in Deutschland bewertete der DFB-Chef das Konzept des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD), bei "Nicht-Risikospielen" der drei Bundesliegen weniger Beamte in die Stadien zu schicken, positiv. Es sei eine gute Idee die Polizeieinsätze zu reduzieren. Einer Übernahme der Kosten für Polizeieinsätze an den Spieltagen durch die Vereine erteilte Niersbach erneut eine Absage. Dies würde eine "Doppel-, Dreifach- oder Vierfachbestrafung" der Vereine darstellen, da diese hohe Steuern zahlen würden und daher die gleichen Rechte haben müssten wie andere Institutionen die Großveranstaltungen durchführten.

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2. Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen" (18/2587) vorgelegt. Wie die Regierung dazu ausführt, ist es Ziel des Vertrages, der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK), die Niederlassung als Organisation und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Mitarbeiter in Deutschland zu erleichtern. In diesem Rahmen sollen der WGRK laut Vorlage vertraglich bestimmte Sonderrechte bei der Einreise und dem Aufenthalt ihrer ausländischen Mitarbeiter und Gäste eingeräumt werden, insbesondere im Bereich des Aufenthaltsrechts und des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Gesetzentwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, "um den vertraglich zugesagten Sonderrechten innerstaatlich zur Geltung zu verhelfen".

Wie aus der Begründung hervorgeht, ist die WGRK eine internationale Dachorganisation von derzeit 229 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Staaten, denen rund 80 Millionen Christen weltweit angehören. Das Exekutivkomitee der WGRK hatte den Angaben zufolge im November 2012 entschieden, seinen Sitz von Genf nach Hannover zu verlegen. "Die Bundesrepublik Deutschland begrüßt ausdrücklich die Ansiedlung der WGRK in Hannover, das sich dadurch immer mehr zu einem protestantischen Zentrum in Deutschland und Europa entwickeln wird", heißt es in der Vorlage weiter.

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3. Sexualstrafrecht wird verschärft

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung will die Regelungen bezüglich der Strafbarkeit von Kinderpornographie und des Zugangs zu Kinderpornografie im Internet weiter verschärfen. Das schreibt sie in einem Gesetzesentwurf (18/2601), der am Donnerstag m Plenum debattiert werden soll. Mit den Änderungen setzt die Bundesregierung Vorgaben aus dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch, des Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und Ausbeutung von Kindern in innerstaatliches Recht um. Wie die Regierung schreibt, entspricht das deutsche Recht den Anforderungen der Übereinkünfte bereits im Wesentlichen, allerdings werden vereinzelte Vorgaben noch einmal verschärft, noch einmal ausdrücklich und klarstellend erwähnt beziehungsweise Straftatbestände erweitert.

Obwohl schon jetzt strafbar, so soll künftig noch "einmal klarstellend" die Herstellung von sowie der wissentliche beziehungsweise bewusste Zugriff auf Kinderpornografie im Internet strafbar werden sowie der Versuch der Verbreitung, Weitergabe und Herstellung von Kinderpornografie. Eingeführt werden sollen zudem ausdrückliche Regelungen für das Zugänglichmachen strafbarer Inhalte über das Internet. Die bisherigen Regelungen treffen nur auf den Fall der "Schrift" zu, in denen Inhalt und Trägermedium tatsächlich zugänglich gemacht sind. Strafbar soll auch sein die Publikation von Schriften sein, die teilweise unbekleidete Kinder und Jugendliche "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand haben", sowie wer kinder- oder jugendpornografische (Live-) Darbietungen veranstaltet oder besucht.

Neue Vorschriften soll es auch über Nacktaufnahmen von Kindern geben. Künftig soll strafbar sein, wer unbefugt Fotos eines nackten Kindes herstellt oder verbreitet, unabhängig davon, ob das Kind für das Foto posiert hat oder nicht. Harmlose Alltagssituationen waren bisher straffrei. Eine höhere Strafe soll erhalten, wer Nacktaufnahmen von Personen verbreitet oder Bilder, die dazu geneigt sind, dem Ansehen der Person "erheblich zu schaden".

Auch geändert werden die Vorschriften bezüglich der Strafbarkeit von sexuellem Kontakt zwischen Erwachsenen und Jugendlichen. So soll es künftig keine Rolle mehr spielen, ob die Jugendlichen Schutzbefohlene des Erwachsenen sind, wie es beispielsweise zwischen Schülern und Lehrern der Fall ist. Waren sie es nicht, so waren die Erwachsenen bisher straffrei. Außerdem sieht die Vorlage vor, die Verjährungsgrenze für Opfer von sexuellen Missbrauch auf 30 Jahre anzuheben und die Verfolgung von im Ausland verübten Genitalverstümmelungen weiter zu erleichtern.

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4. Linksfraktion gegen CETA und TTIP

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll das europäische Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA), dessen Text bereits ausformuliert ist, vor der Paraphierung sowohl in den EU-Gremien als auch öffentlich als nicht annehmbar zurückweisen. Im europäischen Rat solle sie sich für eine Ablehnung des Verhandlungsergebnisses der EU-Kommission einsetzen, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/2604), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem soll die Bundesregierung der EU-Kommission und den anderen Mitgliedsländern der EU mitteilen, dass Deutschland weder bei CETA noch beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren wird.

Zur Begründung schreibt die Linksfraktion, die 521 Seiten lange englische Fassung des CETA-Vertragstextes und die 1.000 Seiten umfassenden Anhänge (ebenfalls in englischer Sprache) würden Investitions- und Handelsregeln für nahezu alle Wirtschaftsbereiche enthalten. Der Vertragstext widerspreche den wiederholten Erklärungen von EU-Handelskommissar de Gucht, dass europäische Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich gewahrt bleiben sollten. "Gleichfalls widerspricht der Vertragstext der sowohl von der EU-Kommission als auch von der Bundesregierung wiederholt erklärten Absicht, die öffentlichen Dienstleistungen und den Kulturbereich keinem zusätzlichen Privatisierungsdruck auszusetzen", argumentiert die Fraktion.

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5. Politisch rechts motivierte Gewalt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im Juli dieses Jahres 29 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2423) hervor.

Danach wurden für Juli 2014 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 904 solcher Straftaten gemeldet, darunter 37 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 532. Fünf Personen seien vorläufig festgenommen worden. Haftbefehle wurden den Angaben zufolge nicht erlassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 471 - 24. September 2014 - 17.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2014