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BUNDESTAG/4614: Heute im Bundestag Nr. 479 - 29.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 479
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 29. September 2014, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. ESM kann Banken mit 60 Milliarden helfen
2. Grüne wollen Ausstieg aus Kohlefinanzierung
3. Grüne: Kein Export von Atommüll
4. Ressortzuständigkeiten bleiben unverändert
5. Programm zur Verkehrssicherheit
6. Weniger Schadstoffe in Elektrogeräten



1. ESM kann Banken mit 60 Milliarden helfen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesfinanzministerium beantragt die Zustimmung des Deutschen Bundestages, damit der deutsche Vertreter im Gouverneursrat beziehungsweise im Direktorium des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) dem geplanten Limit von 60 Milliarden Euro für die direkte Bankenrekapitalisierung zustimmen kann. Dies geht aus dem vom Ministerium dem Deutschen Bundestag vorgelegten Antrag (18/2669) hervor. Mit dem Beschluss eines Limits von 60 Milliarden Euro werde sichergestellt, "dass der ESM weiterhin ein ausreichendes Ausleihvolumen hat, um seiner primären Aufgabe als Brandmauer für die Eurostaaten nachkommen zu können", schreibt das Ministerium.

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2. Grüne wollen Ausstieg aus Kohlefinanzierung

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll vollständig aus der internationalen Finanzierung von Kohlekraftwerken aussteigen und auch keine Bürgschaften geben. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/2623). Außerdem soll die internationale Zusammenarbeit im Energiesektor voll auf die Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung der Energieeffizienz ausgerichtet werden. Die Bundesregierung soll sich zudem auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass die staatliche Finanzierung von Kohlekraftwerken beendet wird. Wie die Abgeordneten schreiben, ist Deutschland weiterhin wichtiger Geldgeber für den weltweiten Ausbau der Kohlenutzung. Die staatliche KfW Bankengruppe habe zwischen 2006 und 2013 mit über 3,3 Milliarden Euro Kohlekraftwerke und Kohleinfrastruktur finanziert.

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3. Grüne: Kein Export von Atommüll

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/2624) auf, die Unzulässigkeit des Exports der Brennelemente aus dem AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich GmbH) in die USA anzuerkennen und sämtliche Vorbereitungen hierfür unverzüglich einzustellen. Zudem soll die Betreibergesellschaft FZJ darauf verpflichtet werden, ernsthaft und vorrangig die Option der Errichtung eines neuen oder ertüchtigten erdbebensicheren Zwischenlagers auf dem Gelände des FZJ oder in unmittelbarer Nähe zu prüfen.

Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich sei am 31. Dezember 1988 nach verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet worden, schreiben die Grünen. Im Zwischenlager in Jülich befänden sich derzeit 152 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Brennelementekugeln aus dem AVR. Gesellschafter des Forschungszentrums Jülich (FZJ) sei der Bund mit 90 Prozent und das Land NRW mit 10 Prozent.

Im Jahr 2013 sei die Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich ausgelaufen, weil FZJ und die Bundesregierung als beherrschender Anteilseigner es über viele Jahre hinweg versäumt hätten, eine Ertüchtigung oder einen Neubau des Zwischenlagers anzugehen. Stattdessen verfolgten FZJ und Bundesregierung seit Jahren nur das Ziel, den Atommüll aus Jülich abzutransportieren. Seit einiger Zeit sei dafür der Export des Atommülls in die USA in die Wiederaufarbeitungsanlage in Savannah River Site (SRS) im Staat South Carolina im Gespräch.

Dass die Bundesregierung diese Variante sehr ernsthaft und offensichtlich als einzige in Erwägung ziehe, werde unter anderem aus dem Haushaltsentwurf des BMBF für 2015 deutlich (18/2000).

Einen Export der Jülicher Brennelemente in die USA hält die Bundestagsfraktion für nicht akzeptabel, da es sich bei den abgebrannten Brennelementen entgegen der Sprachregelung der Bundesregierung nicht um Forschungsmüll handle. Der AVR sei nach Definition der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), des Deutschen Atomforums und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ein Prototyp-Leistungsreaktor gewesen. Atommüll aus einem solchen Reaktor sei laut Standortauswahlgesetz in Deutschland zu entsorgen. Wiederaufarbeitung im Ausland sei überdies nach dem Atomgesetz seit 2005 untersagt. Ein Export der abgebrannten Brennelemente widerspreche dem Verursacherprinzip und verstoße gegen alle Prinzipien, auf die sich Deutschland zuletzt mit dem Standortauswahlgesetz verpflichtet habe. Mit einem solchen Tabubruch werde ein Präzedenzfall geschaffen, der die Tür zu weiteren Atommüllexporten aufmache. Zudem sei der Transport von Atommüll bedeutet eine Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt einher.

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4. Ressortzuständigkeiten bleiben unverändert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) In allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 sind mehrere Bundesressorts betroffen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2564) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2463). Die Digitale Agenda 2014 bis 2017 ändere dabei nichts an den bestehenden Ressortszuständigkeiten, heißt es weiter.

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5. Programm zur Verkehrssicherheit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes in den Jahren 2011 bis 2020 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/2574) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, in welcher Höhe Haushaltsmittel seit 2011 zur Umsetzung des Programms bereitgestellt wurden und wie dies im kommenden Jahr aussehen soll. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen bei der Bundesregierung zur besseren Kindersicherung in Kraftfahrzeugen durchgeführt wurden.

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6. Weniger Schadstoffe in Elektrogeräten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will bis zum 31. Dezember 2014 die Elektro- und-Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) ändern und damit die Verwendung von gefährlichen Stoffen wie Cadmium, Blei oder Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten weiter beschränken. Mit der der Zweiten Verordnung zur Änderung der ElektroStoffV (18/2554), die dem Bundestag jetzt vorliegt, setzt Deutschland Beschlüsse der Europäischen Kommission um. Diese hatte die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) im Herbst vergangenen Jahres geändert. Die Änderungsrichtlinien müssen bis Ende des Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 479 - 29. September 2014 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2014