Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4700: Heute im Bundestag Nr. 565 - 06.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 565
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 06. November 2014, Redaktionsschluss: 10.25 Uhr

1. Rolle des AFRICOM-Hauptquartiers
2. Auseinandersetzungen um Berg-Karabach
3. Nationalismus in Russland
4. Rüstungsexport in die Ukraine
5. Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine



1. Rolle des AFRICOM-Hauptquartiers

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigener Darstellung keine "eigenen über die Medienberichterstattung hinausgehenden Kenntnisse" über eine mögliche Beteiligung des AFRICOM-Hauptquartiers in Stuttgart und des US-Luftstreitkräftekommandos in Ramstein an bewaffneten Drohnen-Einsätzen der US-Streitkräfte in Afrika. Die US-Regierung habe wiederholt versichert, "dass bewaffnete Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge in Afrika nicht von Deutschland aus befehligt oder gesteuert werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2589). Man sehe keinen Anlass, an diesen Versicherungen der USA zu zweifeln, heißt es darin weiter. Die Bundesregierung habe der US-Botschaft im April 2014 einen Katalog mit Fragen zu dieser Thematik übermittelt und wiederholt, zuletzt im September, gegenüber dem stellvertretenden AFRICOM-Befehlshaber, "eindringlich an die Beantwortung der Fragen erinnert".

*

2. Auseinandersetzungen um Berg-Karabach

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Mit Beginn des Jahres 2014 haben Häufigkeit und Intensität der Waffenstillstandsverletzungen im Konflikt um die zwischen Armenien und Aserbaidschan umstrittene Region Berg-Karabach zugenommen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2816) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2728) schreibt, hätten die Auseinandersetzungen - "ausgenommen eine mehrwöchige Unterbrechung im April 2014 im zeitlichen Zusammenhang mit der Krise um die Krim" - ihren Höhepunkt zwischen Ende Juli und Anfang August 2014 gehabt, bewegten sich seither aber wieder auf dem Niveau der letzten Jahre. Zum Einsatz kämen überwiegend Scharfschützen- und Maschinengewehre sowie sonstige Infanterie-Handwaffen. Die Zahl der "Selbstverteidigungskräfte" der sogenannten Republik Berg-Karabach beziffert die Bundesregierung auf 23.000 Soldaten, davon seien 8.000 Angehörige der regulären Streitkräfte Armeniens.

Berg-Karabach ist aus völkerrechtlicher Sicht integraler Bestandteil Aserbaidschans, wird jedoch von armenischen Streitkräften kontrolliert. Die sogenannte OSZE-Minsk-Gruppe hat 1994 unter dem Vorsitz Russlands, der USA und Frankreichs einen Waffenstillstand vermittelt.

*

3. Nationalismus in Russland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keine "staatsleitende Ideologie" im Sinne christlich-fundamentalistischer und rechtsextremer Ideen innerhalb der russischen Staatsführung. Gleichwohl berufe sich die russische Führung und ihr Umfeld in Abgrenzung zu von ihnen als "westlich" bezeichneten Wertevorstellungen verstärkt auf "traditionelle russische Werte", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2721). In der russischen Gesellschaft seien zudem ein ausgeprägter Patriotismus, das Bekenntnis zum "starken Staat" und ein traditionelles Bild von Familie erkennbar. "Diese Tendenz spiegelt sich insbesondere seit der Ukraine-Krise in allen staatlichen Medien (TV, Radio, Print, Internet) wider, deren einseitige, propagandistische Ausrichtung sich zuletzt deutlich verstärkt hat." Es sei davon auszugehen, dass dies nicht ohne Wirkung auf die russische Gesellschaft bleibt.

Die Bundesregierung hat indes keine Erkenntnisse, die einen unmittelbaren Einfluss rechtsextremer Ideologie auf russisches Regierungshandeln belegen würden. Auch zu einer von den Fragestellern in Betracht gezogenen finanziellen Unterstützung rechtsextremer Parteien in Europa von oder aus Russland lägen "keine belastbaren Informationen" vor. Bekannt sei, dass Abgeordnete von Parteien wie FPÖ und BZÖ (Österreich), Vlaams Belang (Belgien), Ataka (Bulgarien), Front National (Frankreich), Jobbik (Ungarn) und Lega Nord (Italien) "beim völkerrechtswidrigen Referendum auf der Krim als Wahlbeobachter" auf Einladung der russischen Regierung aufgetreten seien. In einer vom russischen Fernsehen übertragenen Pressekonferenz hätten sie dem Referendum korrekte Durchführung und Transparenz attestiert. "Ihre Anwesenheit und ihre Aussagen verwendete Russland als Beleg für die vermeintliche Legitimität und internationale Anerkennung des Referendums", schreibt die Bundesregierung.

*

4. Rüstungsexport in die Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat seit 2013 keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen in die Ukraine erteilt. Wie sie in ihrer Antwort (18/3009) auf eine Kleine Anfrage Die Linke (18/2867) schreibt, seien im Jahr 2013 Genehmigungen für die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern in die Ukraine im Wert von rund 4,8 Millionen Euro und im Zeitraum Januar bis September 2014 im Wert von rund 24 Millionen Euro erteilt worden. "Dabei handelte es sich fast ausschließlich um nichtletale und defensive Güter zum persönlichen Schutz von Soldaten."

Zur Beteiligung Russlands am Konflikt in der Ukraine verweist die Bundesregierung auf ein Ende August veröffentlichtes "umfangreiches Dokumentationsmaterial" der Nato, das den Einsatz von mindestens 1.000 russischen Soldaten in der Ost-Ukraine festhalte. Die russische Regierung bestreite weiterhin, dass russische Streitkräfte auf ihren Befehl in der Ukraine tätig seien. Jedoch hätten zwischenzeitlich auch einzelne russische Stellen die Anwesenheit russischer Soldaten in der Ost-Ukraine zugegeben, heißt es in der Antwort weiter.

Der Bundesregierung liegen zudem Einzelhinweise vor, nach denen zahlreiche ausländische Söldner ihre Dienste im bewaffneten Konflikt in der Ost-Ukraine anbieten würden. "Diese können jedoch nicht verifiziert werden." Zudem verweist die Bundesregierung auf Erkenntnisse, nach denen sich ein schwedischer und ein französischer Staatsbürger auf Seiten ukrainischer Freiwilligenverbände an dem Konflikt beteiligen. "Beide sind neben der Teilnahme an Kämpfen auch für die Rekrutierung und Ausbildung ausländischer Freiwilliger zuständig." Es könne allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass ausländische Kämpfer in den Freiwilligen-Bataillonen "Asow" und "Ajdar" eine bedeutsame Rolle spielen.

Von Anführern des Bataillons "Asow" seien rassistische und antidemokratische Äußerungen belegt, ferner verwende das Bataillon nationalsozialistischen Symbolen nachempfundene Fahnen und Abzeichen. Zudem gebe es Erkenntnisse zu vereinzelten Treffen deutscher Rechtsextremisten mit der ukrainischen "Wolfsjugend", die offensichtlich "Asow" unterstütze. Rechtsextreme Aussagen von Vertretern des Bataillons "Ajdar" seien hingegen nicht bekannt. Die Bundesregierung verweist allerdings auf einen Bericht von Amnesty International sowie auf Presseberichte über Straftaten und Menschenrechtsverletzungen durch das Bataillon "Ajdar". Die ukrainische Staatsanwaltschaft habe hierzu Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Aus Sicht der Bundesregierung gebe es keinen Anlass, von einem nennenswerten Einfluss derartiger Verbände auf die Politik auszugehen. "Die Entscheidungen der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Parlaments lassen keinerlei rechtsextreme Tendenzen erkennen."

*

5. Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das Assoziierungs- und das Freihandelsabkommen der EU mit der Ukraine sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2960). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach den Auswirkungen der "abverlangten Strukturmaßnahmen auf die Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik" sowie auf die Industrieproduktion der Ukraine. Zudem soll die Bundesregierung Stellung beziehen zu der möglichen Gefahr, dass "infolge eines Wegbrechens des Russland-Exportes die ukrainische Luftraum-, Flugzeugbau- und Maschinenbau-Industrie in ihrer Existenz gefährdet ist und die Ostukraine, in der im Wesentlichen die industrielle Basis der Ukraine angesiedelt ist, von der Deindustrialisierung bedroht ist". Die Abgeordneten fragen außerdem, ob die "Verantwortlichen in der EU zu irgendeinem Zeitpunkt die russischen Interessen in der Ukraine mitberücksichtigt" haben.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 565 - 6. November 2014 - 10.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2014