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BUNDESTAG/4726: Heute im Bundestag Nr. 591 - 18.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 591
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. November 2014, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Straftaten von Hooligans
2. Zusammenstöße mit Salafisten
3. Bund fördert Projekte zur Inklusion
4. Bundesrat klagt über lange Beratungszeit



1. Straftaten von Hooligans

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Gruppierung "Hooligans gegen Salafisten" (HoGeSa) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2958). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind ihr im Zusammenhang mit Recherchen zum Themenkomplex HoGeSa "Sachverhalte bekannt geworden, die mutmaßlich Straftatbestände erfüllen". Darunter befänden sich islamfeindliche Äußerungen in verschiedenen - mittlerweile gelöschten - Facebook-Gruppen der HoGeSa.

Einige Facebook-Einträge einzelner Nutzer forderten den Angaben zufolge ein gewaltsames Vorgehen gegen Personen der salafistischen Szene. Auch sei es im Rahmen von Gegenveranstaltungen zu salafistischen Kundgebungen zu Straftaten auf Seiten der anwesenden Hooligans gekommen, heißt es in der Vorlage weiter. Unter anderem seien Strafanzeigen wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches (StGB) (Zeigen des Hitlergrußes)" gestellt worden. Darüber hinaus sei es zu "versammlungstypischen Straftaten wie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und Widerstandshandlungen gegen eingesetzte Polizeikräfte" gekommen.

Eine strukturierte Beobachtung von Hooligan- oder Ultra-Gruppen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz findet laut Bundesregierung bislang nicht statt. Hooligans wie Ultras seien "in ihrer Gesamtheit grundsätzlich nicht als rechtsextremistisch zu bewerten". Dies schließe partielle Überschneidungen der beiden Szenen nicht aus. "Dennoch fallen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse dann an, wenn bei der Beobachtung von (Rechts-)Extremisten Verbindungen zu oder Mitgliedschaften in Hooligan- oder Ultra-Gruppen bekannt werden", schreibt die Bundesregierung weiter.

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2. Zusammenstöße mit Salafisten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Zusammenstöße von Angehörigen des salafistischen/djihadistischen Milieus und politischen oder religiösen Gegnern in der Bundesrepublik" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2957). Wie die Regierung darin ausführt, waren "Höhepunkte der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sympathisanten des sogenannten Islamischen Staates (IS) und (schwerpunktmäßig) Kurden des jesidischen Glaubens" im August 2014 nach dem Angriff des IS auf die Jesiden im Nordirak sowie nach dem Angriff des IS auf die syrische Stadt Kobane im Oktober 2014 zu verzeichnen. Die Gewalt im Rahmen der Auseinandersetzungen ging der Vorlage zufolge sowohl von kurdischen Gegnern des IS als auch von Salafisten beziehungsweise anderen Gegnern kurdischer Demonstrationen in Deutschland aus.

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3. Bund fördert Projekte zur Inklusion

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention), unterzeichnet und sich damit "in ihrer Politik für Menschen mit Behinderungen zu dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft bekannt - eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und in allen anderen Lebensbereichen teilhaben können", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3101) auf die Kleine Anfrage der Grünen (18/2886).

Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags durch den Bund führe aber nicht zu einer innerstaatlichen Kompetenz des Bundes zur Umsetzung des Vertrages. Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 des Grundgesetzes liege die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ganz überwiegend bei den Ländern und das gelte entsprechend auch für inklusive Bildung. Gleichwohl habe die Bundesregierung am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Mit ihm unterstütze die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung, die sie in ihrer Antwort aufführt.

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4. Bundesrat klagt über lange Beratungszeit

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat sich über die langen Beratungszeiten seiner Initiativen im Deutschen Bundestag beklagt. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3158) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017) erinnern die Länder, dass sie bereits im Januar 2013 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts in den Bundestag eingebracht hätten, der so lange nicht beraten worden sei, bis er zum Ende der 17. Legislaturperiode dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer gefallen sei. Vor fünf Monaten habe der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut eingebracht, ohne dass die Steuervereinfachungsvorschläge parlamentarisch beraten worden seien. "Für den Bundesrat ist dieser nunmehr fast zweijährige 'Schwebezustand' seines Gesetzentwurfs nicht hinnehmbar", heißt es. Die Länder fordern die Aufnahme der Vereinfachungsvorschläge in den Zollkodex-Gesetzentwurf. Teile des Zollkodex-Entwurfs würden ohnehin Regelungsbereiche enthalten, die auch im Steuervereinfachungsgesetzentwurf der Länder angesprochen würden.

Die Länder fordern etwa die Pauschalisierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und die Regelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen außerhalb des EU-Raums. Außerdem nehmen sie zu Regelungen im Zollkodex-Entwurf Stellung. So verlangen sie einen Verzicht auf die Anhebung der Förderhöchstgrenzen bei der Basisversorgung im Alter um 20 Prozent.

Die Bundesregierung entgegnet in ihrer Stellungnahme, sie habe den Länderentwurf mit der fristgemäß abgegebenen Stellungnahme der Regierung (18/1290) dem Deutschen Bundestag am 30. April 2014 zugeleitet und verweist auf Artikel 76 Absatz 3 Satz 5 des Grundgesetzes. Die Regelung schreibt vor, dass der Bundestag über die Vorlage in angemessener Frist zu beraten und einen Beschluss zu fassen hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 591 - 18. November 2014 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2014