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BUNDESTAG/4735: Heute im Bundestag Nr. 600 - 24.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 600
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. November 2014, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Änderung des Bundesbeamtengesetzes
2. Fortsetzung von Active Endeavour
3. Crowdworking soll erforscht werden
4. Förderung von Staudammprojekten
5. Inklusion und Entwicklung



1. Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Das Bundesbeamtengesetz und weitere dienstrechtliche Vorschriften sollen nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten der Vorlage zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Bei einer der weiteren im Entwurf vorgesehenen Änderungen geht es laut Regierung um eine Regelung im Bundesbeamtengesetz, die zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bis Ende 2014 einen Laufbahnwechsel ermöglicht, verbunden mit der Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt. Diese Regelung ziele insbesondere auf Polizeivollzugsbeamte des Bundes, die wegen Polizeidienstunfähigkeit einen Laufbahnwechsel vollzogen haben. Sie ermögliche praktisch nur die Versetzung in das nächstniedrigere Amt. Da für den Wechsel solcher Polizeibeamter in den nichttechnischen Verwaltungsdienst "typischerweise ein Beförderungsamt benötigt" werde, steht dieses dann für eine Beförderung "originärer" Verwaltungsbeamter nicht mehr zur Verfügung. Bleibe die derzeitige Rechtslage unverändert, sei davon auszugehen, dass polizeidienstunfähige, aber allgemein dienstfähige Beamte künftig mangels geeigneter Planstellen in den Ruhestand versetzt werden müssen. Entsprechend dem Grundsatz "Rehabilitation vor Versorgung" soll daher mit der Neuregelung ermöglicht werden, Beamte "nach dem Erwerb der Befähigung für eine neue Laufbahn in das Eingangsamt dieser Laufbahn zu versetzen".

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2. Fortsetzung von Active Endeavour

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Nato-Operation "Active Endeavour" (OAE) im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/3247) schreibt, basiere die seit 2001 bestehende Operation zur maritimen Terrorismusabwehr auf dem Recht auf kollektive Selbstverteidigung und auf Artikel 5 des Nato-Vertrags, dem Nato-Bündnisfall, obgleich die terroristische Bedrohungslage im Einsatzraum mittlerweile als "abstrakt bewertet" werde. Artikel 5 des Nato-Vertrags regelt den gegenseitigen Beistand der Nato-Mitglieder. Der Bündnisfall wurde nach den Terroranschlägen vom 9. September 2001 erstmals in der Geschichte der Nato erklärt und bisher nicht zurückgenommen.

Derzeit beschränke sich die Operation faktisch auf Seeüberwachung und Lagebildaustausch, sie wirke jedoch als "präventiver Ordnungsfaktor". Als "Kooperationsplattform und bedeutendes Konsultationsforum mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten" komme ihr zudem eine "wichtige vertrauensbildende Frühwarnfunktion" zu.

"Da nach Auffassung der Bundesregierung die ursprüngliche Ausrichtung von OAE der Einsatzrealität nicht mehr gerecht wird, setzt sich die Bundesregierung bereits seit 2012 im Bündnis für die Weiterentwicklung des Einsatzprofils von OAE ein. Ziel ist es, eine zeitgemäße Ausgestaltung des Auftrags herbeizuführen und den Einsatz von Artikel 5 Nordatlantikvertrag zu entkoppeln", heißt es im Antrag weiter. Dies erfordere intensive diplomatische Anstrengungen, denn die Anpassung des Operationsplans sei nur im Konsens aller 28 NATO-Staaten möglich. Einige Bündnispartner hätten sich zur Frage der Entkoppelung mit Verweis auf gestiegene terroristische Aktivitäten in den östlichen und südlichen Mittelmeeranrainerstaaten zurückhaltend gezeigt. Die Bundesregierung wolle ihre Bemühungen um eine Weiterentwicklung von OAE "engagiert weiterführen" und verweist auf eine Reihe "wichtiger Zwischenergebnisse" in den Verhandlungen. So habe das im September 2014 von den NATO-Staats- und Regierungschefs beim Gipfel in Wales verabschiedete Kommuniqué erstmals auf eine Erwähnung von Artikel 5 im Zusammenhang mit der Nennung von OAE verzichtet.

Laut Antrag sollen bis zu 500 Soldaten eingesetzt werden. Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet, die Kosten der einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 2,7 Millionen Euro.

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3. Crowdworking soll erforscht werden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit erste Forschungsaufträge zur Verbreitung und den Auswirkungen des sogenannten Crowdsourcing und Crowdworking. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3032) auf eine Kleine Anfrage (18/2727) der Fraktion Die Linke. Mithilfe von Crowdsourcing lagern Unternehmen Tätigkeiten an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) aus, die über bestimmte Plattformen im Internet vermittelt werden. Die Linke warnte in ihrer Anfrage vor der Ausbereitung neuer prekärer Beschäftigungsformen ohne soziale Absicherung. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, der sozialversicherungsrechtliche Schutz hänge nicht von einem bestimmten Arbeitsmodell ab. Entscheidend sei immer, ob eine abhängige oder eine selbständige Beschäftigung vorliege. Deswegen könne man die Tätigkeiten, die unter dem Sammelbegriff des Crowdworking firmieren, nicht pauschal einordnen. Maßgebend sei immer der Einzelfall, betont die Regierung. Ministerien, öffentliche Einrichtungen, Behörden und Unternehmen mit Bundesbeteiligung nutzten das Crowdsourcing nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht. Die Regierung betont aber weiter, dass die Datenlage zu diesem Phänomen bisher sehr dünne sei.

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4. Förderung von Staudammprojekten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Beteiligung an multilateralen Entwicklungsbanken seit 2005 insgesamt der Förderung von 19 Staudammprojekten zugestimmt, die ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro und mehr haben. Hinzu kommen laut Antwort der Bundesregierung (18/3211) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2997) nochmals fünf Staudammprojekte dieser Größenordnung, die über die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und die Europäische Investitionsbank (EIB) gefördert wurden oder werden. Die Projekte leisten nach Darstellung der Bundesregierung "zentrale Beiträge zur Schließung der Elektrizitätsversorgungslücken über erneuerbare Energien". Die "Energy Gap" werde von der Mehrzahl der ausleihenden Länder als zentrales Entwicklungshindernis gesehen. Zu den Projekten hätten in den Banken intensive Prüfungs- und Diskussionsprozesse unter Anwendung der jeweils gültigen Safeguards-Systeme stattgefunden.

In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gelten bei der Beurteilung von Staudammprojekten laut Antwort die Empfehlungen der Weltstaudammkommission (WCD) aus dem Jahr 2000 als Richtschnur. Eine weitere Grundlage sei das sogenannte Nachhaltigkeitsprotokoll für Wasserkraft (HSAP), das in den vergangenen Jahren unter Führung des Internationalen Wasserkraftverbandes (IHA), des Worldwide Fund for Nature (WWF) und The Nature Conservancy (TNC) entwickelt worden sei, getragen "von verschiedenen Regierungen aus Entwicklungs- und Industrieländern (darunter auch die Bundesregierung), der Weltbank, privaten Banken, Vertretern der Industrie und sozial- und umweltorientierten NRO". Das Protokoll greife die von WCD empfohlenen Nachhaltigkeitskriterien auf, erweitere sie durch Erfahrungswerte aus der Praxis und stelle einen Orientierungsrahmen dar, anhand dessen Stärken und Schwächen bezüglich der Nachhaltigkeit eines Projektes bewertet werden können.

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5. Inklusion und Entwicklung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Umsetzung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3219). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wann sie eine Halbzeitbilanz zum Aktionsplan vorlegt und ob sie vorhat, diesen nach Ende der Laufzeit im Jahr 2015 neu aufzulegen und weiterzuentwickeln. Außerdem fragen die Abgeordneten, in welchem Umfang entwicklungspolitische Vorhaben in den kommenden Jahren unterhalten oder gefördert werden sollen, die ganz oder teilweise der Inklusion zugeordnet werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 600 - 24. November 2014 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2014