Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4753: Heute im Bundestag Nr. 618 - 03.12.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 618
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 03. Dezember 2014, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Debatte über Solidaritätszuschlag
2. Bessere Anerkennung für Wahlhelfer
3. Förderung der Altersteilzeit
4. Grüne fragen nach illegalem Holzhandel
5. Regierung gegen höhere Streitwertgrenze
6. Spende: 200.000 Euro für die FDP



1. Debatte über Solidaritätszuschlag

Finanzen/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Die Pläne zur künftigen Gestaltung des Solidaritätszuschlages beschäftigen in dieser Woche den Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Mittwochnachmittag in einer Aktuellen Stunde nach der Fragestunde über den Steuerzuschlag und seine künftige Verwendung debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktion Die Linke statt.

*

2. Bessere Anerkennung für Wahlhelfer

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für eine verbesserte Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Wahlhelfers aus. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Innern als Material zu überwiesen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Vorlage wird auch eine Erhöhung des sogenannten Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer gefordert.

Zur Begründung der Eingabe verwiesen die Petenten darauf, dass es zunehmend schwieriger werde, Freiwillige für das Ehrenamt des Wahlhelfers zu gewinnen. Dies liege zum einen an der sehr geringen Aufwandsentschädigung sowie zum anderen an der fehlenden oder unzureichend kommunizierten Anerkennung und Wertschätzung durch die politischen Repräsentanten. Die Petenten machen zugleich deutlich, dass es nicht darum gehe, mit diesem Ehrenamt Geld zu verdienen. Angesichts der Tatsache, dass die von den Wahlhelfern aufzubringende Zeit bei mindestens zwölf Stunden - teils sogar deutlich länger - liege, solle das Erfrischungsgeld lediglich als Aufwandsentschädigung dienen.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, kann derzeit den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag gemäß Paragraf 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 Euro gewährt werden. Der Betrag sei 2008 von seinerzeit 16 Euro angehoben worden. Aus Sicht des Petitionsausschusses sollte nun geprüft werden, ob eine "moderate Erhöhung" des seit 1989 erst einmal angehobenen Erfrischungsgeldes in Betracht käme, "um zumindest die Inflationsrate auszugleichen". Wie schon die Petenten so stellt auch der Petitionsausschuss fest, dass ein vollständiger finanzieller Ausgleich des mit dem Einsatz als Wahlhelfer verbundenen Zeitaufwandes "weder haushälterisch in Betracht kommt, noch dem Charakter eines Ehrenamtes gerecht würde". Das Erfrischungsgeld solle lediglich den mit dem staatsbürgerlichen Engagement einhergehenden Verpflegungsaufwand reduzieren.

Nach Ansicht des Ausschusses kann dies dazu beitragen, dem schon länger zu beobachtende Phänomen, dass es immer schwerer fällt, qualifizierte Personen für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe zu gewinnen, entgegenzuwirken. Gleichzeitig sprechen sich die Abgeordneten für eine Stärkung und Verbesserung der Anerkennungskultur aus, die das bürgerschaftliche Engagement - wie etwa die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlhelfers - in angemessener Weise wertschätzt und attraktiv gestaltet.

*

3. Förderung der Altersteilzeit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert leichtere altersgerechte Übergänge in die Rente anstatt einer Rente ab 67 Jahren. In einem Antrag (18/3312) verweist sie auf die ihrer Ansicht nach schlechte Beschäftigungssituation Älterer. So sei im Alter von 64 Jahren nur noch knapp jeder Zehnte in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rente mit 67 zurücknimmt und die Bedingungen dafür schafft, dass ältere Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in guter Beschäftigung arbeiten können. So soll unter anderem durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel gemacht werden. Außerdem soll durch entsprechende Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Schutz vor psychischen Belastungen gestärkt werden. Ferner verlangen die Abgeordneten, die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Auch sollen Versicherte mit 40 Beitragsjahren ab Vollendung des 60. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen können. Der Antrag wird am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten.

*

4. Grüne fragen nach illegalem Holzhandel

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Der Handel mit illegal geschlagenem Tropenholz steht im Fokus einer Kleinen Anfrage (18/3357) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion will von der Bundesregierung eine Einschätzung darüber, ob die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) ausreichend Schutz gegen illegale Abholzung bieten, denn nach Recherchen von Journalisten und Nichtregierungs-Organisationen gebe es regelmäßig Hinweise auf falsch deklariertes Holz im deutschen Handel. Auffällig sei jedoch, dass der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bisher kein Verstoß vorliege, der zu einer Strafanzeige geführt habe.

*

5. Regierung gegen höhere Streitwertgrenze

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung spricht sich gegen einen Erhöhung des Streitwerts bei Bagatellverfahren auf 10.000 Euro aus. Das geht aus einer Unterrichtung (18/3385) hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat.

Bisher liegt die obere Streitwertgrenze bei Bagatellverfahren bei 2.000 Euro. Die Europäische Kommission wolle die Obergrenze im Zuge der Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen auf 10.000 Euro erhöhen, führt die Bundesregierung in der Unterrichtung aus. Schon der Bundestag habe sich dafür ausgesprochen, die Streitwertgrenze unangetastet zu lassen. Nach deutschen Verständnis handele es sich bei über 2.000 Euro nicht mehr um geringfügige Forderungen. Zudem würde eine erhebliche Anzahl an Rechtsstreitigkeiten nicht mehr unter den Anwaltszwang fallen. Die Bundesregierung stimme nun mit der Position des Bundestages überein, heißt es in der Unterrichtung. Eine Erhöhung des Streitwerts senke den Verfahrensstandard. Forderungen bis 10.000 Euro seien nach deutschem Verständnis "in der Tat keine Bagatellforderungen". Streitigkeiten in dieser Höhe könnten für Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen eine "existenzielle Bedeutung" verlangen. Weiterhin liege die im nationalen Prozessrecht verankerte Bagatellgrenze bei nur 600 Euro. Da im europäischen Verfahren auch keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung bestehe, kollidierten die Pläne auch mit dem Anwaltszwang an landgerichtlichen Verfahren in Deutschland.

*

6. Spende: 200.000 Euro für die FDP

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die FDP hat Mitte November September dieses Jahres 200.000 Euro als Spende von der Firma R & W Industriebeteiligungen GmbH entgegengenommen. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/3386) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 618 - 3. Dezember 2014 - 10.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2014