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BUNDESTAG/5001: Heute im Bundestag Nr. 202 - 21.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 202
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. April 2015, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Mehr Schutz bei Verträgen im Internet
2. Ausländer mit Ausweisungsverfügung
3. Noch kein Termin für Verkauf der URENCO
4. Tierversuche an Mäusen sind rückläufig
5. Rechter Aufmarsch am 9. Mai 2015
6. Personalpolitik im Fokus


1. Mehr Schutz bei Verträgen im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Verbraucher sollen wirksamer geschützt werden vor Verträgen im Internet, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Gesetzentwurf "zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" (18/4631) will die Bundesregierung mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der Verbraucher verhindern.

Laut Gesetz (UKlaG) bestehe ein Unterlassungsanspruch, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, etwa bei der Verwendung von vorformulierten datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Wenn ein Unternehmer jedoch datenschutzrechtliche Vorschriften gegenüber Verbrauchern in anderer Weise verletze, sei streitig, "ob die anspruchsberechtigten Stellen einen Unterlassungsanspruch haben", heißt es in der Begründung des Gesetzes. Ein Unterlassungsanspruch bestehe nach § 2 Absatz 1 UklaG in den Fällen nur, wenn die verletzten datenschutzrechtlichen Vorschriften Verbraucherschutzgesetze seien. Die zuständigen Zivilgerichte hätten aber datenschutzrechtliche Vorschriften überwiegend nicht als Verbraucherschutzgesetze angesehen.

Durch die Ergänzung des einschlägigen Paragrafen soll nun geregelt werden, "dass datenschutzrechtliche Vorschriften, welche die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken regeln, Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Absatz 1 UKlaG sind".

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2. Ausländer mit Ausweisungsverfügung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 283.671 Ausländer mit einer Ausweisungsverfügung erfasst gewesen. Von ihnen seien 257.080 "als nicht aufhältig erfasst" gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/4596) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4471). Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2014 seien 114.023 Menschen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, freiwillig ausgereist. Darunter seien 1.744 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2013 und 1.381 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2014 gewesen.

Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2014 wurden 143.049 Menschen abgeschoben, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Darunter seien 911 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2013 und 457 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2014 gewesen.

Wie die Regierung zudem schreibt, waren Ende 2014 im AZR "26.591 in Deutschland aufhältige Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst". Davon seien 1.626 mit einem unbefristeten und 7.063 mit einem befristeten Aufenthaltsrecht sowie 7.371 mit einer Duldung und 415 mit einer Gestattung gespeichert gewesen. "10.116 Personen waren ohne Aufenthaltsrecht oder mit einem Antrag auf einen gestellten Aufenthaltstitel erfasst", heißt es ferner in der Antwort.

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3. Noch kein Termin für Verkauf der URENCO

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bisher gibt es keinen Termin für den Verkauf von Anteilen an den Uranfabriken URENCO durch die deutschen Energiekonzerne E.ON und RWE. Es habe von September bis Dezember 2014 ein Markttest stattgefunden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4014). Die Bundesregierung bekräftigt ihren Standpunkt, dass sie einem Verkauf der Anteile an URENCO nur zustimmen will, wenn klargestellt ist, dass auch in Zukunft nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei URENCO sichergestellt seien.

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4. Tierversuche an Mäusen sind rückläufig

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Anzahl der Mäuse, die für Tierversuche verwendet werden, ist rückläufig. Wurden nach den Angaben der Versuchstiermeldeverordnung im Jahr 2009 Versuche an 35.493 Mäusen vorgenommen, waren es im Jahr 2013 noch 21.801 Versuchstiere. Das geht aus einer Antwort (18/4593) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/4479) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die die Testung von Botulinumtoxin an Mäusen in den Fokus gerückt hatte. Dazu heißt es weiter, dass dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft keine Informationen über die Anzahl von Mäusen vorliegen würden, an denen Botulinumtoxin-Präparate getestet wurden.

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5. Rechter Aufmarsch am 9. Mai 2015

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ein "rechter Aufmarsch am 9. Mai 2015 vor dem Reichstagsgebäude" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke (18/4620). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, inwieweit nach Kenntnis der Bundesregierung bei Sicherheitsbehörden Befürchtungen bestehen, "wonach es im Zusammenhang mit dem für den 9. Mai 2015 vor dem Reichstagsgebäude geplanten Aufzug zu Straftaten kommen kann". Auch möchte sie unter anderem wissen, wie viele Gegenkundgebungen "gegen den rechten Aufmarsch" am 9. Mai 2015 in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung geplant sind.

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6. Personalpolitik im Fokus

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Personalpolitik im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4490). Die Abgeordneten fragen vor dem Hintergrund von Presseberichten über "Unregelmäßigkeiten" bei der Zeugnisnote einer Mitarbeiterin, der eine Beförderung verwehrt bleibe, "während ein Vertrauter des Bundesministers auf einen hochdotierten Posten versetzt worden sei". Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Rolle ein beamteter Staatssekretär in diesem Zusammenhang gespielt habe und welche Schritte der Minister Gerd Müller (CSU) unternommen habe, um ein "regelkonformes Bewertungsverfahren für die Angestellte G.H. sicherzustellen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 202 - 21. April 2015 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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