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BUNDESTAG/5011: Heute im Bundestag Nr. 212 - 23.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 212
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 23. April 2015, Redaktionsschluss: 09.35 Uhr

1. Harmonisierung bei Rechnungslegung
2. Grüne für nationalen Flüchtlingsgipfel
3. Entwicklung der Leiharbeit


1. Harmonisierung bei Rechnungslegung

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/AVE) Minderung der Bürokratie-Last für kleinere Unternehmen bei Bilanzvorgaben, verstärkter Kampf weltweit gegen Korruption bei der Rohstoffförderung: Das zählt zu den Anliegen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der heute bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz von den Experten im Großen und Ganzen gute Noten bekam.

Insgesamt geht es im Entwurf (18/4050) des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiLRUG) - einer Richtlinie der EU folgend - darum, die Vorschriften für die Rechnungslegung der Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren, weiter zu harmonisieren. Zwar gebe es dafür bereits seit knapp 30 Jahren einen entsprechenden Rechtsrahmen, doch habe sich in der Zwischenzeit "der grenzüberschreitende Handel im Binnenmarkt erheblich intensiviert", so die Bundesregierung.

Sitzungsleiter Jan-Marco Luczak (CDU) stufte die Bilanz-Thematik als bedeutend ein, auch wenn sie "für die allermeisten Menschen ziemlich trocken" klinge. Prof. Dr. Joachim Hennrichs (Universität Köln) meinte, der Gesetzentwurf sei "insgesamt zu begrüßen". Das nationale Handelsrecht werde "behutsam und abgewogen" weiterentwickelt.

Ihre prinzipielle Unterstützung des Gesetzentwurfs versahen die sechs Experten mit Änderungswünschen jeweils im Detail. So warnte Prof. Dr. Matthias Schüppen (Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften) davor, von mittelständischem Unternehmen ein "Übermaß an öffentlichen Informationen" zu verlangen - die dann ja auch an die Wettbewerber gingen. Sehr ins juristisch Eingemachte gingen Anregungen von Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann (Institut der Wirtschaftsprüfer) und Hans-Jürgen Säglitz (Verssicherungswirtschaft). Beide erkannten aber an, dass der Gesetzentwurf die EU-Richtlinie eins-zu eins umsetze und nicht noch darüber hinaus gehe.

Bei den Bilanz-Anforderungen werden kleinere Betriebe nach Darstellung der Bundesregierung jetzt schon entlastet. Der Nutznießer-Kreis soll nun dadurch erweitert werden, dass die Schwelle zur Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um 20 Prozent angehoben wird. Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften vor, um diese "von bürokratischen Anforderungen zu entlasten", so die Regierung.

Neben Harmonisierung und Entbürokratisierung verweist die Bundesregierung zudem darauf, dass die EU eine "Stärkung des verantwortungsvollen Unternehmertums" anstrebe. Deshalb habe sie in die Richtlinie "auch neue Regelungen aufgenommen, die Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen unterwerfen, um so Korruption einzudämmen".

Auf diesen Aspekt hob Andreas Hübers von der internationalen Lobby- und Kampagnenorganisation ONE ab. Er zitierte, dass laut Gesetzentwurf die vorgesehenen Sanktionen "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein sollen. Doch das vorgesehene Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sei "nicht abschreckend genug", monierte er. Es müsse eine "erheblich höhere Geldbuße verhängt werden können". In die nämliche Kerbe schlug Dr. Heide Feld (Beratung entwicklungs- und umweltpolitischer Prozesse): "Sehr niedrigschwellig" seien die angepeilten Sanktionen.

Der Gesetzentwurf dient der "Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates", so die Bundesregierung. Die neue Richtlinie müsse bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein.

Liste der geladenen Sachverständigen: Dr. Heidi Feldt, Beratung entwicklungs- und umweltpolitischer Prozesse, unabhängige Beraterin, Berlin; Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Arbeitskreis Bilanzrecht, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht, Universität zu Köln; Andreas Hübers, politischer Referent, internationale Lobby- und Kampagnenorganisation ONE, Berlin; Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf; Hans-Jürgen Säglitz, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin; Prof. Dr. iur. Matthias Schüppen, Rechtsanwalt, Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V.

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2. Grüne für nationalen Flüchtlingsgipfel

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einem "nationalen Flüchtlingsgipfel" unter Beteiligung der Bundesländer und Vertretern der Kommunen einladen. Dieser Gipfel solle vor allem das Ziel verfolgen, eine "strukturelle und damit dauerhafte finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen zu erreichen", heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/4694). Danach soll sich der Bund dauerhaft finanziell an der Aufnahme, Versorgung und Integration der Asylsuchenden beteiligen.

Die einmalige finanzielle Unterstützung von einer Milliarde Euro an die Länder reiche angesichts der finanziellen Herausforderungen bei weitem nicht aus, schreiben die Abgeordneten. Die Aufnahme und Versorgung Asylsuchender sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht "in erster Linie allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden" dürfe.

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Zahl der Asylsuchenden auch in Deutschland stark ansteige. Viele Flüchtlinge, die heute hierzulande Schutz suchen, würden längere Zeit, "vielleicht sogar für immer" in Deutschland bleiben. Länder und Kommunen stünden aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen vor großen Herausforderungen, die mit den derzeitigen Strukturen nicht zu bewältigen seien.

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3. Entwicklung der Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/4619) zur Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie viele Beschäftigte in den Jahren 2004 bis 2014 in der Leiharbeit beschäftigt waren, wie hoch der durchschnittliche Bruttoverdienst für vollzeitbeschäftigte Leiharbeitnehmer und wie hoch der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 212 - 23. April 2015 - 09.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2015

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