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BUNDESTAG/5039: Heute im Bundestag Nr. 240 - 07.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 240
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 07. Mai 2015, Redaktionsschluss: 09.25 Uhr

1. Digitalisierung verändert Industrie
2. Geteiltes Echo auf Menschenrechtsbericht
3. Linksfraktion drängt auf Meeresschutz
4. Grüne: Meeresschutz weltweit verankern
5. Beabachtung wegen Kontakten in die DDR
6. Grüne: Über Kritik an LBA informieren
7. Polizeizusammenarbeit mit Ägypten


1. Digitalisierung verändert Industrie

Ausschuss Digitale Agenda (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Die Digitalisierung verändert die Industrie tiefgreifend. In dieser Einschätzung waren sich die am Mittwoch zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. "Die Industrie 4.0 stellt insbesondere den deutschen Mittelstand vor ungeheure Herausforderungen, bietet gleichzeitig aber auch große Chancen", sagte Bertram Kawlath vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Um das vorhandene Wachstumspotenzial nutzen zu können brauche es vor allem im Bereich der Bildung, des Breitbandausbaus, der Technologien und der Finanzierungen Unterstützung, betonte der mittelständische Unternehmer.

Angesprochen auf Studien, wonach fast die Hälfte der mittelständischen Unternehmen die Digitalisierung für nicht relevant hält, entgegnete Kawlath, es werde sehr oft Digitalisierung betrieben, ohne dass dies dem Mittelständler explizit bewusst sei. "Man muss uns da nicht mit dem Schuhlöffel hineinhelfen", sagte der VDMA-Vertreter.

Einen solchen Schuhlöffel hatte zuvor Professor Jörg Müller-Lietzkow von der Universität Paderborn empfohlen. Seine Erfahrungen zeigten ein gewisses Maß an Hilflosigkeit unter Mittelständlern beim Thema Digitalisierung. Dies habe auch damit zu tun, dass die Digitalisierung nur eines von vielen Themen sei, mit denen sich der Mittelstand beschäftigen müsse. Müller-Lietzkow sprach zugleich von einer Theoriearmut beim Thema Industrie 4.0. Die meisten betriebswirtschaftlichen Theorien stammten schließlich aus einem anderen Industriezeitalter. Wissenschaft und Wirtschaft müssten enger verknüpft werden, so seine Forderung. Bislang werde kaum darüber diskutiert, wie etwa Sharing Economy für Mittelständler nutzbar gemacht werden könnte.

Dass der Mittelstand als Folge der mit der Digitalisierung einhergehenden Konzentrationsprozesse zugrunde gehen könnte ist aus Sicht von Professor Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht zu befürchten. Die Digitalisierung biete vielmehr auch die Chancen, Barrieren für den Markteintritt einzureißen, sagte er. Cloud Computing etwa biete die Möglichkeit, hochwertige Software zu nutzen, die sich früher nur große Unternehmen leisten konnten. Haucap, Experte für Wettbewerbsrecht, sagte weiter, das Kartellrecht stehe angesichts der mit Industrie 4.0 einhergehenden Änderungen vor "großen Herausforderungen". Insbesondere das Teilen von Informationen sorge für ein großes Spannungsfeld zwischen dem Datenschutz und dem Kartellrecht, sagte Haucap.

Mehr Mut zu rechtlichen Grauzonen forderte Professor Leonhard Dobusch von der Freien Universität Berlin. Die Politik sollte sich in den meisten Fällen mit groben Leitlinien und Prinzipien begnügen, regte er an. Gleichzeitig sprach er aber von einem Regulierungsdefizit im Bereich der Netzneutralität. Je geringer die Netzneutralität geschützt sei, umso leichter könnten Unternehmen mit starker Marktmacht darüber entscheiden, "welche Innovationen überhaupt eine Chance bekommen". Handlungsbedarf sah Dobusch auch in Sachen "Flickenteppich" beim Datenschutz und dem Urheberecht. "Es wird unterschätzt, welchen Standortnachteil Europa durch die fragmentierte Rechtslage in diesen Bereichen hat", sagte der Wirtschaftswissenschaftler.

Auf die Situation von Startup-Unternehmen ging Robin Tech vom Alexander von Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft ein. Bislang, so seine Einschätzung, sei der Mittelstand eher inaktiv, was die Zusammenarbeit mit Startups angeht. Dies sei umso unverständlicher, da junge Startup-Unternehmen in aller Regel ebenso in Nischen erfolgreich seien wie mittelständische Unternehmen, urteilte Tech.

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2. Geteiltes Echo auf Menschenrechtsbericht

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (Anhörung)

Berlin: (hib/AS) Der Elfte Bericht über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung ist bei Experten auf ein geteiltes Echo gestoßen. In der Unterrichtung an den Bundestag (18/3494) informiert die Regierung über eine Vielzahl von nationalen und internationalen Aktivitäten des Auswärtigen Amtes im Bereich der Menschenrechte in der Zeit vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2014. In der Anhörung des Menschenrechtsausschusses wurden Teile des Berichts lobend erwähnt, für zukünftige Berichte aber auch angeregt, andere Aspekte der Menschenrechtspolitik stärker in den Fokus zu nehmen.

Jan Eckel vom Historischen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg äußerte den Wunsch, die Lage der Menschenrechte aus einer grundsätzlicheren Perspektive zu betrachten. Der Historiker stellte fest, dass es "beträchtliche Veränderungen" hinsichtlich der menschenrechtlichen Sensibilitäten gebe. Es sei aber undeutlicher geworden, wofür Menschenrechte eigentlich stünden. Es gehe um neue Grundlagen des Nachdenkens und strukturelle Fragen, wie etwa, welche Konflikte mit anderen Fragen verbunden seien oder die Frage, wie weitgehend die Bundesregierung bei einem Verstoß der Menschenrechte eingreifen wolle? Man müsse wissen, wie die Regierung "Erfolge messe" und fügte hinzu: "Wir müssen Methoden danach messen, ob Sie Veränderungen bewirken."

Die "historische Verortung" der Menschenrechte hob Professor Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal hervor. So habe es etwa erst der 8. Mai 1945, als ein Teil des Gründungsdatums der Vereinten Nationen, überhaupt erst erlaubt, über Menschenrechte ins Gespräch zu kommen. "Alle Menschenrechte für alle Menschen durchzusetzen, ist eine Aufgabe, die sich zunächst und insbesondere im eigenen Land stellt", erklärte Klundt. Er forderte daher etwa, dass alle Länder, die von Deutschland mit Waffen beliefert worden seien, dahingehend überprüft werden sollten, ob dies zu Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern beigetragen habe. Er kritisierte zudem, dass in dem Kapitel über die Europäische Grenzagentur Frontex "systematische Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen" verharmlost worden seien.

Für die deutsche Sektion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hob der Sprecher des Vorstands, Martin Lessenthin, einige in dem Bericht dargestellte Schwerpunkte wie etwas den Länderbericht zur weiblichen Genitalverstümmelung hervor. Hier sei Politik wirksam geworden. Lessenthin wies darauf hin, dass es eine "fortschreitende Tendenz zu einer Ausweitung von religiös motivierten Verfolgungen, Vertreibungen und Verbrechen" zu beobachten sei. Gleichzeitig kritisierte er, dass es eine Vielzahl von Resolutionen gebe, aber im Zuge der Verhandlungen viele der Täter unbehelligt blieben. Hinsichtlich der Entwicklungen in einigen Ländern wie Kuba oder Russland wünschte er sich, "dass alle Staaten sehr genau hinsehen".

Schwerpunkt der Stellungnahme von Markus Rode von Open Doors Deutschland war die weltweite Verfolgung von Christen. Er wies darauf hin, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht sei, wobei dieses Thema in dem Bericht der Bundesregierung nur "punktuell" auftauche. In dem Bericht würden die religiösen Ursachen vieler Konflikte "weitgehend ausgeblendet", erklärte er. Dabei sei aber gerade die Religionsfreiheit ein wesentlicher Gradmesser für die Menschenrechtssituation eines Landes.

"Was den Bericht auszeichnet, ist die der gemeinsame Blick von innen nach außen, stellte die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Professor Beate Rudolf, anerkennend fest, Sie bedauerte jedoch, dass bei der Anhörung im Bundestag das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss der im In- und Ausland tätigen deutschen Menschenrechtsorganisationen, nicht vertreten sei. Außerdem merkte sie an, dass bei der Auswahl der im Bericht dargestellten Länder nicht klar sei, nach welchen Kriterien diese ausgewählt worden seien. Die Juristin äußerte den Wunsch, den im Bericht enthaltenen Menschenrechtsaktionsplan "weiter zu schärfen". Ein punktuelles Überprüfen der Vorgaben reiche aber nicht aus. "Ich würde die Bundesregierung ermutigen, streitbarer zu sein", erklärte sie. Denn nur so könne der Menschenrechtsbericht dazu beitragen, "Kontrolle über die Menschenrechte auszuüben".

Die Bundesregierung hat seit 1991 auf Auftrag des Bundestages (auf Grundlage der BT-Drucksache 12/1735) bereits elf Mal einen Bericht über ihre Menschenrechtsaktivitäten vorgelegt. Im ersten Berichtsteil wird dabei auf die Menschenrechte in Deutschland im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union eingegangen. Der zweite Teil beschreibt die Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland und deren Umsetzung in internationalen Organisationen - insbesondere im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Außerdem stellt er die Lage der Menschenrechtslage in 72 ausgewählten Ländern dar und enthält einen Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016, in denen die zukünftigen Kernpunkte deutscher Menschenrechtspolitik formuliert werden.

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3. Linksfraktion drängt auf Meeresschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Stärkung des Meeresumweltschutzes auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein. "Gerade in Hinsicht auf steigende Nutzungsansprüche und die fortschreitende Bedrohung mariner Ökosysteme ist es von entscheidender Bedeutung, einen globalen und gleichberechtigten Umgang mit dem Meer zu etablieren", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/4809), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Das Ziel müsse dabei der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Meereszustands sein.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich dafür einzusetzen, dass "das Internationale Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) von möglichst vielen Staaten, einschließlich den USA, ratifiziert und der Meeresumweltschutz in internationalen Übereinkommen verankert wird". Zudem solle bei jeglicher mariner Rohstoffförderung und -nutzung die Herstellerverantwortung bis hin zu sozialen und ökologischen Folgekosten durchgesetzt werden. Für den Tiefseebergbau solle ein weltweites Moratorium angestrebt werden, "bis ausreichende Informationen über den Meeresboden und seine Flora und Fauna vorliegen". Zudem soll die Vermüllung der Meere durch Abfallvermeidung, Recycling und durch verbindliche Übereinkommen ähnlich den Abfallübereinkommen der EU eingedämmt werden.

Weitere Forderungen zielen auf die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), mit denen die Europäische Union aus Sicht der Abgeordneten "im Bereich des Meeresumweltschutzes bereits sehr engagiert" ist. Die Bundesregierung solle sich nicht nur für eine schnelle Umsetzung dieser beiden Richtlinien auf EU-Ebene stark machen, sondern auch "zügig und national und regional verbindlich" implementieren.

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4. Grüne: Meeresschutz weltweit verankern

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift die von der Bundesregierung angekündigte G7-Initiative gegen die Vermüllung der Meere zu kurz. Die Ozeane seien weltweit in einem noch viel größerem Umfang massiv bedroht, "vor allem durch Überfischung und Aquakultur, Verschmutzung mit Plastik, Chemikalien, Radioaktivität, Erhitzung, CO2-Eintrag, Versauerung und den Raubbau an Bodenschätzen", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/4814), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenum steht.

Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Grundsätze der neuen Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) "konsequent eingehalten und umgesetzt" werden und "die jährliche Vergabe von Fangquoten an die einzelnen Fischereiunternehmen an soziale und ökologische Kriterien gebunden" wird. Die Überkapazitäten der EU-Fangflotte sollen zügig abgebaut und Fischereiunternehmen, die mehrfach oder gravierend gegen Fischereivorschriften verstoßen haben, von der Vergabe von Fangquoten ausgeschlossen werden.

Auf internationale Ebene soll sich die Bundesregierung aus Sicht der Grünen unter anderem dafür stark machen, "dass die Meere jenseits von nationaler Rechtszuständigkeit von der UN als Menschheitserbe anerkannt werden" und ein "Moratorium für jegliche Art der Ausbeutung von Tiefseeressourcen" vereinbart wird. Als Ziel markieren die Abgeordneten weiterhin, 30 Prozent der Meeresfläche zu einem "kohärenten und gut gemanagten Schutzgebietsnetzwerk" zu machen. Zudem fordern sie einen zügigen Abschluss der internationalen Verhandlungen für einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Meeresbiodiversität auf Hoher See unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS).

Auch auf nationaler Ebene sehen die Abgeordneten die Bundesregierung in der Pflicht: So soll mehr für den Erhalt der Artenvielfalt getan werden, etwa durch ein Ende bestimmter Fangmethoden wie der Einsatz von Stell- und Grundschleppnetzen in Nord- und Ostsee und durch die Aufwertung von Maßnahmen zum Schutz des Ökosystems gegenüber wirtschaftlichen Interessen bei Genehmigungsverfahren für Bau und Betrieb von Offshore-Windanlagen, Rohrleitungen und Kabeltrassen. Weitere Forderung zielen auf Maßnahmen gegen die Überdüngung und die Vergiftung der Meere, sowie als Maßnahme gegen die Verschmutzung durch Plastikmüll auf die Einführung einer Umweltabgabe auf Kunstofftragetaschen im Handel, "die auf Basis von fossilen Rohstoffen (zum Beispiel Erdöl), unter natürlichen Bedingungen nicht biologisch abbaubar sind".

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5. Beabachtung wegen Kontakten in die DDR

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, ob "vonseiten westdeutscher Nachrichtendienste und Sicherheitsorgane zwischen 1946 und dem 3. Oktober 1990 Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik aufgrund von Kontakten in die DDR überwacht" wurden und wie hoch gegebenenfalls die Zahl der von solchen Überwachungen betroffenen Personen ist. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/4779) unter anderem danach, ob vonseiten westdeutscher Nachrichtendienste Mitglieder von Parteien der Bundesrepublik aufgrund von Kontakten dieser Parteien in die DDR überwacht wurden.

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6. Grüne: Über Kritik an LBA informieren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Kritik der Europäischen Flugaufsichtsbehörde am Luftfahrtbundesamt (LBA) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4767). Die Fraktion will unter anderem wissen, wie viele Stellen beim Luftfahrtbundesamt derzeit unbesetzt sind und was die Europäische Luftaufsichtsbehörde im Einzelnen beanstandet.

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7. Polizeizusammenarbeit mit Ägypten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um Polizeizusammenarbeit mit Ägypten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4784). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundesregierung "ungeachtet zahlreicher Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte durch die ägyptische Regierung" Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens zur Polizeizusammenarbeit mit Ägypten aufgenommen habe. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, inwiefern ein Zeitpunkt für den Abschluss dieses Abkommens absehbar ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 240 - 7. Mai 2015 - 09.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2015

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