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BUNDESTAG/5057: Heute im Bundestag Nr. 258 - 20.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 258
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Mai 2015, Redaktionsschluss: 11.10 Uhr

1. Vorstoß für Syndikusanwälte
2. Experten wollen rasch neuen Pflegebegriff
3. Experten sehen Pflege-TÜV kritisch
4. Strafverfahren in EU werden harmonisiert
5. Luftverkehrs-Abkommen mit Tansania


1. Vorstoß für Syndikusanwälte

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für sogenannte Syndikusanwälte in der Frage der Rentenversicherungspflicht. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, Syndikusanwälte - also Anwälte, die einem "nichtanwaltlichen" Arbeitgeber wie etwa einem Unternehmen, Verband oder einer berufsständischen Körperschaft im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung stehen - "weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien". Die Petenten kritisieren gleichzeitig ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 2014, wonach Syndikusanwälte den bei einer Rechtsanwaltssozietät oder einem selbstständigem Anwalt angestellten Rechtsanwälten nicht gleichgestellt und damit auch nicht von der Beitragspflicht befreit werden könnten. Dieses Urteil, so heißt es in der Petition, trage der anwaltlichen Tätigkeit des Syndikusanwalts in keiner Weise Rechnung. Eine unterschiedliche Beurteilung der Rentenversicherungspflicht reduziere zudem die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Anwalts und beeinträchtige damit die Berufswahlfreiheit.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit. Manche Gerichte sähen Syndikusanwälte generell für nicht befreiungsfähig an, während andere Gerichte an die Befreiungsfähigkeit noch nicht einmal die Ansprüche stellen würden, die von Seiten der Rentenversicherung erhoben werden. Die Deutsche Rentenversicherung habe bislang Syndikusanwälte befreit, wenn diese die vier Kriterien "Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtvermittlung und Rechtsgestaltung" in ihrer Tätigkeit erfüllen, schreibt der Ausschuss.

Das Bundessozialgericht habe durch das oben erwähnte Urteil entschieden, dass eine Befreiung dieses Personenkreises nicht in Betracht komme, heißt es weiter. Das Gericht habe sein Urteil damit begründet, dass Syndikusanwälte gerade nicht wegen ihrer Syndikusbeschäftigung Pflichtmitglieder in der Berufskammer und dem Versorgungswerk seien, sondern unmittelbar wegen ihrer eventuellen zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit als Anwalt. Daher scheide eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung beim nichtanwaltlichen Arbeitgeber aus, urteilte das Gericht laut der Beschlussempfehlung.

Wie der Petitionsausschuss weiter schreibt, prüfe die Bundesregierung derzeit, ob gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen seien. Aus Sicht des Ausschusses bedarf es - "auch zum Zwecke der Rechtssicherheit" - einer eingehenden Analyse der geänderten Rechtslage sowie der Folgen dieser Rechtsprechung für betroffene Syndikusanwälte und ihre Arbeitgeber. Die Petition erscheine geeignet, in die Überlegungen einbezogen zu werden, urteilen die Abgeordneten.

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2. Experten wollen rasch neuen Pflegebegriff

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/PK) Die von Union und SPD vorgesehene zügige Vorbereitung und Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird von Gesundheitsexperten nachdrücklich begrüßt. Bei einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss über einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Präventionsgesetz (18/4282) waren sich die Sachverständigen im Grundsatz einig, dass bei dieser wichtigen Reform keine weitere Zeit verloren werden dürfe.

Der Änderungsantrag sieht im Wesentlichen vor, im Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) als Vorschaltgesetz einen Paragrafen 17a zu schaffen mit dem Titel "Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs". Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird darin beauftragt, unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) "die Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungsverfahren) zu ändern".

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) soll noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die inzwischen vorliegen und nach Angaben der begleitenden Gesundheitsexperten positive Ergebnisse und wichtige Hinweise gebracht haben. Fachleute sind sich einig, dass die Einführung eines neuen Pflegebegriffs dringend nötig und sogar überfällig ist, zumal schon seit neun Jahren daran gearbeitet werde. Das Ziel ist die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig statt bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen, für die in dieser Wahlperiode ein zweites Pflegestärkungsgesetz vorgesehen ist, durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte. Mit den beiden Gesetzen werden die Pflegebeiträge um insgesamt 0,5 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für die Pflegeleistungen bereit.

Einzelne Verbände erklärten in ihren schriftlichen Stellungnahmen, dass sie bei der Beratung des ersten Pflegestärkungsgesetzes 2014 schon auf die Notwendigkeit einer klaren zeitlichen Folgeplanung hingewiesen hätten. Es hätte die Möglichkeit bestanden, die nötigen Vorbereitungen für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereits zu treffen, merkte etwa die Gewerkschaft Verdi an.

So habe der Expertenbeirat deutlich gemacht, dass die Einführung des neuen Pflegebegriffs mindestens 18 Monate in Anspruch nehmen werde. Nach Ansicht der Gewerkschaft werden die in der zweiten Reformstufe veranschlagten Mittel in Höhe von 2,4 Milliarden Euro jährlich nicht ausreichen. Verdi mahnte zudem, eine mögliche Schlechterstellung von Pflegebedürftigen durch die Einführung des neuen Pflegebegriffs auszuschließen.

Der MDS wies solche Spekulationen über "Verlierer der Pflegereform", die unlängst in den Medien dargestellt wurden, in der Anhörung zurück. Mit dem neuen Pflegebegriff und den künftig fünf Pflegegraden würden die Betroffenen zwar anders zugeordnet. Annähernd alle Fälle bekämen jedoch auch einen Pflegegrad zuerkannt.

Der Sozialverband Deutschland erklärte, mit den flankierenden Vorbereitungen wie der Überarbeitung der Richtlinien sollte unmittelbar begonnen werden, damit bei Inkrafttreten des neuen Pflegebegriffs keine weitere Zeit verloren gehe.

Auch der GKV-Spitzenverband begrüßte die Initiative der Fraktionen. Der vorgezogene Auftrag zur Erarbeitung der Begutachtungsrichtlinien ermögliche eine termingerechte Vorbereitung des Projekts. Nach Einschätzung des Deutschen Pflegerates wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs "zu umfangreichen Neujustierungen der Beratungspraxis führen". Daher seien die jetzt getroffenen Vorbereitungen unerlässlich.

In der Anhörung wiesen Fachleute auf den zunehmenden Mangel an qualifizierten Pflegekräften hin. So rechnete Verdi vor, dass schon 2016 voraussichtlich 19.000 Pflegefachkräfte fehlen werden. Bis 2030 würden rund 140.000 professionelle Pfleger benötigt. Es müsse somit eine Fachkräfteoffensive gestartet werden. Zudem sei jetzt schon mehr Geld für die Gewinnung der Fachkräfte nötig.

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3. Experten sehen Pflege-TÜV kritisch

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/PK) Das aktuelle Verfahren zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht von Gesundheitsexperten fragwürdig. Der sogenannte Pflege-TÜV spiegele die Wirklichkeit nur unzureichend wider, erklärten Sachverständige bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag (18/3551) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch im Bundestag und sprachen sich für Reformen aus.

Die Grünen verlangen, das Benotungssystem sofort auszusetzen. Die Bundesregierung hat Änderungen in Aussicht gestellt. Experten warnten davor, das jetzige Bewertungssystem fallen zu lassen, ohne eine praxistaugliche Alternative bereitzustellen, die den Schutz der Pflegebedürftigen durch Qualitätsprüfungen weiter umfassend garantieren könne. Zudem sollten die Betroffenen und ihre Vertreter künftig stärker in die Beurteilung der Angebote einbezogen werden.

Der Pflege-TÜV für stationäre Pflegeheime und ambulante Pflegedienste wurde 2009 eingeführt. Die Gesamtnote für Pflegeheime wird nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) aus 59 Einzelkriterien gebildet, die der Pflegedienste aus 37 Kriterien. Im Ergebnis steht eine "Schulnote". Wie gut die Einrichtungen sind, prüfen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Untersucht werden für Pflegeheime vier Bereiche: "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung" sowie "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene". Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet und fließt ein in die Gesamtnote. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht und sollen Vergleiche zur Qualität der rund 26.000 Pflegeeinrichtungen ermöglichen.

Nach Ansicht der Grünen tragen die Noten nicht zum Verbraucherschutz bei. Es liege auf der Hand, dass eine Durchschnittsnote von aktuell 1,3 "keine objektive, differenzierte Bewertung der Versorgungsrealität" sein könne, heißt es in dem Antrag.

Auch die Bundesregierung sieht das Benotungssystem als gescheitert an, weshalb der Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann (CDU) Anfang April einen Reformvorschlag vorlegte. Ab 2016 soll es statt der Gesamt- und Bereichsnoten nur noch Prüfberichte für die Einrichtungen geben. Eine Zusammenfassung der Berichte soll veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband soll bis Ende 2015 Vorgaben für die Kurzzusammenfassung erarbeiten, um den Verbrauchern einen Vergleich der Einrichtungen zu ermöglichen.

Zum 1. Januar 2016 soll dann ein Pflegequalitätsausschuss eingerichtet werden, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und bis Jahresende 2017 als Richtlinie beschließt. In dem Ausschuss sollen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Der Ausschuss wird von einem neu zu gründenden Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt. Die gesetzliche Neuregelung soll in das geplante zweite Pflegestärkungsgesetz einfließen, in dem auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff festgeschrieben wird.

Der GKV-Spitzenverband räumte in der Anhörung Veränderungsbedarf ein und machte "Kompromisszwänge" angesichts der vielen Beteiligten für die aktuell "unbefriedigende" Lage verantwortlich. Dadurch würden wesentliche Kriterien in der Pflege nicht mehr richtig dargestellt und verwässert. Kurzfristig sollten wenige "Kernkriterien" ins Zentrum rücken, um Pflegesicherzeit zu erreichen. Dies könnte über Noten oder Ampelsysteme dargestellt werden. Für einen weiter reichenden Systemwechsel wären vermutlich zwei Jahre nötig. Die Einrichtung eines Pflegeinstituts sieht der Spitzenverband kritisch. Einen "Goldstandard", also klare Leitlinien, gebe es in der Pflegewissenschaft nicht.

Bei der Anhörung sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen begrüßten die meisten Fachverbände die Abkehr von der bisherigen Praxis. Der Sozialverband VdK erklärte, die ermittelten Pflegenoten nach der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) ermöglichten die "Verrechnung schlechter Grundpflegequalität mit anderen Bereichen" und verschleierten vorhandene Qualitätsunterschiede. Die Neukonzeption einschließlich der Aussetzung der Veröffentlichung der Pflegenoten sei zu begrüßen. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Pflegerat, der anmerkte, es mache "keinen Sinn, sich noch lange mit dem alten System zu beschäftigen". Vielmehr sollten Ressourcen nun in die "indikatorengestützte Qualitätsberichterstattung" investiert werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) forderte, eine Übergangslösung müsse vor allem zeitnah und sofort umsetzbar sein und dürfe keinen zusätzlichen Aufwand erfordern. Das Bestreben, die Pflegequalität in einer Gesamtnote abzubilden, sei "gescheitert". Verbraucher würden mit der Verrechnung einzelner Bereiche "in die Irre geführt". Die jetzt geplanten Kurzzusammenfassungen sieht der Verband allerdings skeptisch. Prüfberichte seien nicht zu standardisieren und damit nicht vergleichbar. Eine Veröffentlichung von Mängelprotokollen im Internet werde "rechtlich wenig haltbar sein".

Grundsätzlich kritische Anmerkungen kamen vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der davor warnte, mit den Noten auf wichtige Anhaltspunkte für Verbraucher zu verzichten. Das Prüfsystem sei weiterentwickelt worden. So werde seit 2014 nicht mehr vorrangig die Pflegedokumentation geprüft, vielmehr müssten die Mitarbeiter der Pflegeheime die tatsächliche Versorgung der Patienten darlegen und verteidigen. Dieser "Perspektivwechsel" werde gar nicht gewürdigt. Der Verband rügte auch einseitige öffentliche Darstellungen des Pflegealltags. Behauptungen, mit einem gut lesbaren Speiseplan könne eine schlechte Wundversorgung im Notensystem ausgeglichen werden, seien von Unkenntnis geprägt. Es sei immer "unerlässlich, sich als Betroffener und als Angehöriger ein persönliches Bild vor Ort zu machen".

Nach Ansicht des Interessenverbandes der Nutzer von Pflegeeinrichtungen ist eine Überprüfung der Qualität und Transparenz in der Pflege unverzichtbar. Der Fachverband BIVA monierte "sechs Jahre schlechte Praxis" und forderte veränderte Prüfkriterien. In den nächsten zweieinhalb Jahren werden laut BIVA rund eine Million Menschen einen Heimplatz und weitere Hunderttausende eine ambulante Pflege suchen. Sie bräuchten auch in der Übergangszeit auf ein neues Begutachtungssystem eine Orientierungshilfe. Die Noten sollten abgeschafft werden, weil eine "Eins" in der Pflege nur die Erfüllung eines Standards darstelle und kein "sehr gut" wie in Schulen.

Der AOK Bundesverband argumentierte ganz ähnlich und sprach sich dafür aus, unter Verzicht auf die Noten an den "Pflegekärtchen" festzuhalten, wo Informationen aus den Transparenzberichten verbrauchernah aufbereitet werden sollten.

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4. Strafverfahren in EU werden harmonisiert

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Zusammenarbeit in Strafverfahren auf EU-Ebene soll weiter harmonisiert werden. Ein Rahmenbeschluss der EU (Rb Überwachungsanordnung) sieht vor, dass Ersatzmaßnahmen zur Untersuchungshaft auch von Mitgliedsstaaten übernommen werden können, in denen der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Entsprechende Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4894) vor, der den Rahmenbeschluss umsetzen soll.

Laut Begründung des Gesetzentwurfes betrifft die Neuregelung nur Fälle, in denen zum Beispiel eine Untersuchungshaft gegen Meldeauflagen ausgesetzt wird. Aussetzung von Haftstrafen zur Bewährung und Ähnlichem sind von dem Vorhaben nicht betroffen. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass es in einigen Mitgliedsstaaten passieren könne, dass eine Untersuchungshaft verhängt werde, weil der Beschuldigte in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebe. Mit dem Rb Überwachungsanordnung solle eine Möglichkeit geschaffen werden, alternative, nicht-freiheitsentziehende Mittel anzuwenden, um ein Erscheinen des Beschuldigten bei der Hauptverhandlung zu garantieren.

Relevant soll die Neuregelung laut Bundesregierung für Deutschland vor allem in den Fällen sein, wenn einem Beschuldigten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik im EU-Ausland Untersuchungshaft droht. Andersherum werden sich laut Begründung die Fälle in Grenzen halten, da nach ständiger Rechtsprechung in Deutschland ein Wohnsitz im EU-Ausland kein hinreichender Grund ist, um gegen Beschuldigte eine Untersuchungshaft anzuordnen.

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5. Luftverkehrs-Abkommen mit Tansania

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/4896) zu dem Abkommen vom 17. September 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr vorgelegt. Damit soll einem völkerrechtlichen Vertrag nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes zugestimmt werden, schreibt die Regierung. Laut Gesetzentwurf sollen sich Deutschland und Tansania gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr gewähren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 258 - 20. Mai 2015 - 11.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2015

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