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BUNDESTAG/5106: Heute im Bundestag Nr. 307 - 15.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 307
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 15. Juni 2015, Redaktionsschluss: 16.25 Uhr

1. Echo zu Karenzzeit überwiegend positiv
2. Anhörung zu Opferrechten
3. Keine Verpflichtungen durch CETA-Abkommen
4. Kein Zweifel an Statistik
5. Gefahren um Carbon Bubble unklar
6. Militärattachés an deutschen Botschaften


1. Echo zu Karenzzeit überwiegend positiv

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/STO) Die Pläne zur Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Mitglieder der Bundesregierung stoßen bei Experten auf ein im Grundsatz überwiegend positives Echo. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4630) deutlich.

Danach soll die Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Dienstes zukünftig in den ersten 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können. Die Regelung soll analog auch für Parlamentarische Staatssekretäre gelten. Die Beschäftigung soll durch die Regierung bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, unterbunden werden können, wenn die neue Beschäftigung in Bereiche fällt, die in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsmitglieds während seiner Amtszeit gehörten, oder wenn sie "das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann".

Die Entscheidung über ein entsprechendes Verbot soll die Regierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums treffen, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung mit Blick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.

In der Anhörung bescheinigte Professor Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen dem Gesetzentwurf, mit dem Grundgesetz in Einklang zu stehen. Zwar stelle ein Tätigkeitsverbot einen Eingriff in Grundrechte der Betroffenen dar. Es lägen jedoch keine Grundrechtsverletzungen vor, weil dieser Eingriff gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. Insgesamt halte er die Regelung für angemessen. Professor Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg nannte die Regelung "in Bezug auf die Berufsfreiheit angemessen und damit in der Sache verhältnismäßig". Professor Lothar Michael von der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität sah ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf. Er würde indes empfehlen, die Entscheidung über eine Karenzzeit statt der Regierung einem parlamentarischen Gremium zu übertragen. Auch halte er es für "unglücklich", dass die Bundesregierung selbst die Mitglieder des beratenden Gremiums bestellen soll.

Timo Lange von "LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie" begrüßte, dass man nach einer jahrelangen Debatte "über das Ob und Wie" nun über einen Gesetzentwurf zum Thema Karenzzeiten für Minister und Parlamentarische Staatssekretär diskutieren könne. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes begrüße er ausdrücklich, doch sehe er noch Nachbesserungsbedarf an einigen Punkten. So müsse es etwa klar sei, dass keine Tätigkeit aufgenommen wird, bevor die Bundesregierung darüber eine Entscheidung getroffen hat. Die Vorsitzende von "Transparency International Deutschland", Edda Müller, wertete den Gesetzentwurf als Beitrag zur Verbesserung der politischen Kultur in Deutschland. Die vorgesehene Karenzzeit von zwölf beziehungsweise 18 Monate halte ihre Organisation indes für zu kurz. "Nicht optimal" sei zudem "das Fehlen einer Sanktion bei Verletzung der Anzeigepflicht". Auch müsse in dem Gesetzentwurf eine verpflichtende Evaluierung vorgesehen werden.

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2. Anhörung zu Opferrechten

Recht und Verbraucherschutz (öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/SCR) Der Entwurf des 3. Opferrechtsreformgesetzes ist am Mittwoch, 17. Juni 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Ab 11 Uhr werden die sieben geladenen Experten zu dem Entwurf der Bundesregierung (18/4621) Stellung nehmen.

Mit dem Entwurf sollen die Rechte von Opfern in Strafverfahren gestärkt und eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der Strafprozessordnung wie erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes solle darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Außerdem solle mit dem Gesetz auch den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden, schreibt die Bundesregierung.

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3. Keine Verpflichtungen durch CETA-Abkommen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/KJK) "Aus dem CETA-Abkommen ergeben sich für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine unmittelbaren Verpflichtungen, weil das Abkommen Bindungswirkung lediglich zwischen den Vertragsparteien entfaltet", heißt es in einer Antwort (18/5043) auf eine Kleine Anfrage (18/4797) der Fraktion die Linke. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass der Buchhandel nicht zu den audio-visuellen Dienstleistungen zähle.

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4. Kein Zweifel an Statistik

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/KJK) "Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass an der Richtigkeit der Ergebnisse der vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Sonderauswertung der Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik für die Jahre 2012 und 2013 zu zweifeln wäre." Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5055) auf eine Kleine Anfrage (18/4849) der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne.

Mit der Privilegierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens würden verfassungsrechtlich legitime Ziele verfolgt, heißt es weiter.

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5. Gefahren um Carbon Bubble unklar

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/KJK) Es sei zu früh, um fachlich fundierte Aussagen über die Gefahren einer Carbon Bubble zu treffen. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5056) auf eine Kleine Anfrage (18/4877) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung unterstütze die Untersuchung des Internationalen Finanzstabilitätsrats, um diese Gefahren besser einschätzen zu können.

Deshalb zählt die Bundesregierung unter anderem auch Finanzmarktakteure zu den Adressaten einer modernen Klimaschutzpolitik. Deren Investition- und Anlageentscheidungen können nämlich positive oder negative Klimaauswirkungen haben.

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6. Militärattachés an deutschen Botschaften

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über den Militärattachédienst an deutschen Botschaften. In einer Kleinen Anfrage (18/5084) will sie unter anderem wissen, an welchen Botschaften Ende Dezember 2001 Militärattachés akkreditiert waren und welche Posten seitdem neu eingerichtet beziehungsweise gestrichen wurden. Zudem will sie über die Gründe für die Neueinrichtungen und Streichungen informiert werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 307 - 15. Juni 2015 - 16.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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