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BUNDESTAG/5246: Heute im Bundestag Nr. 446 - 10.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 446
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 10. September 2015, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Vereinbarung zum Informationsaustausch
2. Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern
3. Schutz unbegleiteter Flüchtlingskinder
4. Lagerung von US-Panzern in Grafenwöhr
5. Bioethanolproduktion in Sierra Leone
6. Evaluierung von Anti-Terror-Befugnissen


1. Vereinbarung zum Informationsaustausch

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Zusammen mit 50 weiteren Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland am 29. Oktober 2014 eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet, die mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919) in Kraft gesetzt werden soll. Wie die Bundesregierung mitteilt, ist es zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit erforderlich, "die Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere durch Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten". Mit der Vereinbarung würden sich die Vertragsparteien verpflichten, die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und dem anderen Vertragsstaat zu übermitteln.

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2. Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" (18/5924) vorgelegt. Er sieht die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um weitere fünf Jahre vor. Im Wesentlichen geht es dabei laut Bundesregierung um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.

Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse "wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen" und dabei von den Nachrichtendiensten "maßvoll eingesetzt werden". So sind laut Bundesinnenministerium beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.

Mit der neuerlichen Befristung, die am 10. Januar 2021 abläuft, soll der Vorlage zufolge auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, "dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt". Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden.

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3. Schutz unbegleiteter Flüchtlingskinder

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921) vor, mit dem die Verteilung von Flüchtlingskindern im Bundesgebiet verbessert und somit die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sichergestellt werden sollen. Zudem soll die Altersgrenze für Aufenthalts- und Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

Nach Angaben der Bundesregierung befanden sich Ende 2014 bundesweit 17.955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Von 2010 bis 2013 sei die Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder, die nach Deutschland kamen, um 133 Prozent gestiegen. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder sind Jugendämter beziehungsweise die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Einige kommunale Gebietskörperschaften seien gegenwärtig überlastet und eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert oder nicht mehr möglich.

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4. Lagerung von US-Panzern in Grafenwöhr

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, nach denen die US-Regierung plane, 800 Panzer nach Grafenwöhr zu verlegen. Wie sie in ihrer Antwort (18/5887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5604) schreibt, hätten die USA im Rahmen der im Juni 2014 von US-Präsident Obama verkündeten "European Reassurance Initiative" begonnen, Möglichkeiten der Verlegung militärischer Ausrüstung in östliche Nato-Mitgliedstaaten zu prüfen. US-Verteidigungsminister Ashton Carter habe im Juni 2015 die vorübergehende Lagerung militärischer Ausrüstung in bis zu acht Nato-Mitgliedstaaten angekündigt, diese Ausrüstung soll etwa 1.200 einzelne Ausrüstungsgegenstände umfassen, darunter insgesamt circa 250 gepanzerte Fahrzeuge, inklusive Kampf- und Schützenpanzern. "Es ist geplant, Teile dieser Ausrüstung vorübergehend unter anderem an den Standorten Grafenwöhr und Mannheim zu lagern", schreibt die Bundesregierung. Rund ein Viertel der betroffenen militärischen Ausrüstungsgegenstände befänden sich bereits in Grafenwöhr.

Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang, dass innerhalb der Streitkräfte die Verlegung von Einheiten und Verbänden mit Personal einschließlich des dazugehörenden Materials beziehungsweise der dazugehörenden Ausrüstung/Bewaffnung und Schaffung entsprechender Infrastruktur als Stationierung bezeichnet werde. "Der Begriff Lagerung bezieht sich aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich auf die Verlegung von Material und die hierfür notwendigen Maßnahmen."

Weiter heißt es in der Antwort: "Die von der Nato im Zuge des russischen Vorgehens in der Ukraine beschlossenen defensiven Maßnahmen zur Rückversicherung der besonders exponierten Bündnispartner sehen unter anderem die Erhöhung der Übungsdichte vor." Die von den USA geplante Lagerung von US-Material ergebe sich aus der geographischen Distanz, um den US-Kontingenten eine Teilnahme an Übungen im Rahmen der Rückversicherung ohne größeren Verzug und unter Minimierung der Kosten zu ermöglichen. Die Nato halte weiterhin am Ziel eines konstruktiven, kooperativen Verhältnisses mit Russland fest, einschließlich vertrauensbildender und Transparenzmaßnahmen. Die vorübergehende Lagerung von US-Material in mittel- und osteuropäischen Nato-Mitgliedstaaten bewege sich im Rahmen der in der Nato-Russland-Grundakte eingegangenen Selbstverpflichtung.

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5. Bioethanolproduktion in Sierra Leone

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Das entwicklungspolitische Investitionsvorhaben "Makeni Project" in Sierra Leone thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5881). Die dahinter stehende Addax Bioenergy S. A. Sierra Leone (ABSL), eine Tochtergesellschaft des Schweizer Energieunternehmens The Addax and Oryx Group Limited (AOG), habe überraschend angekündigt, das Projekt ab dem 1. Juli 2015 für die Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen. Es zeichne sich ab, dass sich ABSL nach Jahren der entwicklungspolitischen Förderung - auch durch die Deutsche Entwicklungs- und Investitionsgesellschaft (DEG) - als Großinvestor gänzlich aus Sierra Leone zurückziehen werde, schreiben die Abgeordneten. Mit dem Projekt seien der Aufbau einer Zuckerrohrplantage, der Betrieb einer Bioethanolfabrik und eines Biomassekraftwerks geplant gewesen, das rund 15 bis 20 Megawatt in das nationale Stromnetz von Sierra Leone einspeisen sollte. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Rolle im Aufsichtsrat der DEG mit Blick auf die Aufsicht und Kontrolle des "Makeni Project" wahrgenommen hat und welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen bei solchen DEG-Projekten bestehen.

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6. Evaluierung von Anti-Terror-Befugnissen

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der "Evaluierungsbericht nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes" liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5935) vor. Nach dem genannten Gesetzesartikel war die Anwendung befristeter Regelungen der Terrorismusbekämpfung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren, wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung ausführt. Dazu seien unabhängige Wissenschaftler des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt worden.

Im April dieses Jahres habe das Institut seinen Evaluationsbericht vorgelegt, heißt es in der Vorlage weiter. In Übereinstimmung mit dieser wissenschaftlichen Untersuchung komme die Bundesregierung zu der Bewertung, dass die "Anwendung der durch die zu evaluierenden Normen geschaffenen nachrichtendienstlichen Befugnissen verantwortungsvoll und gezielt erfolgte und wichtige Erkenntnisse erbracht hat". Zur Umsetzung der Evaluation habe die Bundesregierung den Gesetzentwurf "zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen" (18/5924) beschlossen.

Er sieht die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um weitere fünf Jahre vor. Im Wesentlichen geht es dabei laut Bundesregierung um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 446 - 10. September 2015 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2015

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