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BUNDESTAG/5254: Heute im Bundestag Nr. 454 - 16.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 454
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. September 2015, Redaktionsschluss: 14.29 Uhr

1. Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung
2. Keine Fortsetzung bei Active Fence
3. Freiwilligenbataillone in der Ukraine
4. Alternativen zum Drogenanbau
5. Inklusion in der Entwicklungspolitik
6. Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan


1. Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die geplante Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten, besser bekannt als Vorratsdatenspeicherung, ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz. Am Montag, 21. September 2015, werden ab 16 Uhr sieben geladene Sachverständige zu dem Vorhaben der Bundesregierung (18/5088, 18/5171) Stellung nehmen. Auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4971) unter dem Titel "Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten" wird behandelt. Angehört werden Nikolaus Berger (Richter am Bundesgerichtshof), Christoph Frank (Deutscher Richterbund, Oberstaatsanwalt), Rainer Franosch (Hessisches Ministerium für Justiz, Oberstaatsanwalt), Heide Sandkuhl (Deutscher Anwaltverein), Meinhard Starostik (Rechtsanwalt), Frank Thiede (Bundeskriminalamt) und Ferdinand Wollenschläger (Juristische Fakultät der Universität Augsburg).

Die Gesetzentwürfe sehen vor, Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter zu verpflichten, verdachtsunabhängig sogenannte Verkehrsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Begründet wird das Vorhaben damit, dass Verkehrsdaten bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr ein "wichtiges Hilfsmittel" seien. Da derzeit keine Speicherpflicht existiere und Anbieter Verkehrsdaten, zum Beispiel für Abrechnungszwecke, unterschiedlich lang vorhielten, bestehe eine "Lücke bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr". Dies sei mit der "Bedeutung, die einer effektiven Strafverfolgung zukommt, nur schwer zu vereinbaren", heißt es in dem Entwurf.

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2. Keine Fortsetzung bei Active Fence

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat die Obleute des Verteidigungs- und des Auswärtigen Ausschusses Mitte August über ihren Beschluss informiert, das Engagement der Bundeswehr im Rahmen von "Active Fence" über das geltende Bundestagsmandat hinaus nicht fortzuführen. Das Mandat zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der Nato auf Ersuchen der Türkei ist noch bis zum 31. Januar 2016 gültig, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5896) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5750). Der Auftrag liege bis dahin unverändert in einem Beitrag zur Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der Nato in der Türkei. Zu den Aufgaben gehörten die Unterstützung der Nato zum Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Staatsgebiets im Rahmen der Integrierten Luftverteidigung der Nato; die Mitwirkung an der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung sowie die Sicherung und der Schutz der Kräfte der Bundeswehr, sofern dies nicht durch die Türkei übernommen werden kann. Der Einsatz diene nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium.

Zum Vorgehen der Türkei gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) sowie gegen kurdische Kräfte der PKK verweist die Bundesregierung auf die Ankündigung Ankaras nach einem Anschlag eines mutmaßlichen IS-Anhängers in Suruç im Juli 2015, das türkische "Engagement bei der Bekämpfung des IS zu verstärken, und die USA bei deren Vorgehen zu unterstützen". Das Vorgehen gegen die PKK sei nach Angaben der türkischen Regierung durch vermehrte Anschläge der PKK gegen türkische Sicherheitskräfte und Zivilisten begründet. Die türkische Regierung stütze ihr Vorgehen in Syrien und Irak gegen IS und die PKK auf das Selbstverteidigungsrecht beziehungsweise die Notwendigkeit, Terror zu bekämpfen, schreibt die Bundesregierung. "Die völkerrechtliche Zulässigkeit derartiger Operationen hängt von den Umständen des Einzelfalles ab."

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3. Freiwilligenbataillone in der Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung schätzt die Truppenstärke der ihr bekannten Freiwilligenbataillone in der Ukraine auf rund 7.000 Personen. Wie sie in ihrer Antwort (18/5917) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5707) schreibt, seien der "Rechte Sektor (Kampfverband OUN)" mit rund 2.000 und das "Regiment Azov" mit mehr als 1.000 Kämpfern die größten dieser Bataillone. "Azov" sei wie die meisten dieser Verbände dem Ukrainischen Innenministerium unterstellt, der "Rechte Sektor" im Gebiet der "Anti-Terror-Operation" offiziell dem Verteidigungsministerium.

Der ukrainische Verteidigungsminister Stepan Poltorak habe im April 2014 erklärt, dass im Gebiet der "Anti-Terror-Operation" inzwischen alle Freiwilligen-Bataillone der Befehlsgewalt der ukrainischen Streit- und Sicherheitskräfte unterstellt worden seien. Gleichwohl gebe es Vertreter des "Rechten Sektors", die weiterhin eine Eingliederung in Abrede stellen, schreibt die Bundesregierung. Es sei davon auszugehen, dass der Prozess der landesweiten und vollständigen Integration noch nicht abgeschlossen ist. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung kam es im Juli 2015 in Mukatschewe im Südwesten der Ukraine zu Schusswechseln zwischen Angehörigen des "Rechten Sektors" und Mitarbeitern des Abgeordneten Mychajlo Lanjo sowie der Polizei. "Die Verfolgung von flüchtigen Beteiligten sowie Untersuchungen dauern noch an."

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4. Alternativen zum Drogenanbau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat von 1995 bis 2015 Entwicklungsprojekte zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen mit insgesamt rund 58 Millionen Euro unterstützt. Wie sie in ihrer Antwort (18/5915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5790) schreibt, seien in diesem Zeitraum acht überregionale sowie 22 Vorhaben in sieben Ländern durchgeführt worden, darunter in Afghanistan, Laos, Myanmar und Bolivien. Die Bundesregierung zieht bei allen "aktuell evaluierten Vorhaben" ein positives Fazit, verweist jedoch darauf, dass der Wirkungsradius der Projekte "für gewöhnlich nur einen geringen Anteil der nationalen Gesamtanbaufläche illegaler Drogenpflanzen" abdecke. Die Zahlen des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ergäben für die Förderländer ein gemischtes Bild: Während sich in Laos und Bolivien die Größe der Anbaufläche für Schlafmohn beziehungsweise Koka stark verringert habe, habe sich die Anbaufläche von Schlafmohn etwa in Afghanistan zwischen 2010 und 2014 von 123.000 Hektar auf 224.000 Hektar nahezu verdopp elt.

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5. Inklusion in der Entwicklungspolitik

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke sieht die Bundesregierung in der Pflicht, mehr für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit zu tun. Deutschland habe sich 2009 mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/5910). Zur erstmaligen Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 vor dem UN-BRK-Fachausschuss in Genf sei die Delegation der Bundesregierung allerdings ohne einen Vertreter aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) angereist und habe zudem nicht auf die Fragen der Fachausschussmitglieder zu internationaler Zusammenarbeit sowie Nothilfe reagieren können. Die Möglichkeit, die Antworten schriftlich nachzureichen, habe die Bundesregierung ebenfalls nicht wahrgenommen, kritisieren die Abgeordneten. Die 'Abschließenden Bemerkungen' des Prüfungsgremiums würden ein kritisches Urteil über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fällen: "Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen des Vertragsstaates auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung." Das UN-Gremium mahne Deutschland unter anderem dazu, klare und überprüfbare Kriterien sowie gesonderte Haushaltstitel für inklusive Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus diesen Einschätzungen des UN-BRK-Ausschusses zieht.

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6. Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan

Menschenrechte/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert die Haltung der Bundesregierung und der EU zur Menschenrechtslage in Usbekistan. Das Schweigen zu den Menschenrechtsverletzungen sei nicht nur mit einer wertegeleiteten Außenpolitik unvereinbar und verspiele wichtiges Vertrauen Deutschlands in der Region, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/5931). "Eine solche Politik des Wegschauens trägt zur Stabilisierung der diktatorischen Regierung Usbekistans bei."

Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungs- sowie die Pressefreiheit in dem zentralasiatischen Land beurteilt und wie sich die Menschenrechtslage seit Aufhebung der nach dem Massaker von Andischan (2005) verhängten EU-Sanktionen entwickelt hat. Zudem soll sie unter anderem zur Entwicklungszusammenarbeit und zur Kooperation in den Bereichen Wirtschafts- sowie Sicherheitspolitik Stellung nehmen. Dazu zählt auch die Nutzung des Militärflughafens Termez, nach dessen Bedeutung und etwaiger Weiternutzung nach Abzug deutscher Truppen aus Afghanistan die Abgeordneten fragen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 454 - 16. September 2015 - 14.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2015

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