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BUNDESTAG/5305: Heute im Bundestag Nr. 505 - 07.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 505
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 07. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Anhörung zur Erbschaftsteuerreform
2. Anhörung zur Zollverwaltung
3. Banken zahlten Abgabe nur teilweise
4. Ungleichbehandlung bei Lebenspartnern
5. Eheverbot für Homosexuelle
6. Evaluierung in der Verbraucherpolitik


1. Anhörung zur Erbschaftsteuerreform

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird eine öffentliche Anhörung zur Reform der Schenkung- und Erbschaftsteuer durchführen. Dabei geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923). Die Anhörung beginnt am Montag, den 12. Oktober, um 11:00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Sie soll zwei Sunden dauern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Mit dem Entwurf soll eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden. Ziel ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern und die mittelständisch geprägte Unternehmenskultur zu erhalten. "Traditionelle Unternehmen werden vielfach seit Generationen fortgeführt und sichern über Jahrzehnte zahlreiche Arbeitsplätze", heißt es in dem Entwurf, in dem ausdrücklich festgestellt wird: "Vorrangiger Zweck des Gesetzentwurfes ist es nicht, Mehreinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erzielen."

Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Brandt (Präsident und Richter am Bundesfinanzhof), Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Martin Herrenknecht (Herrenknecht AG), Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain), Carsten Kühl (Minister a. D.), Professor Thomas Rödder (Universität zu Köln), Professor Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum), Klaus Stähle (Rechtsanwalt Kanzlei Stähle), Stiftung Familienunternehmen, Benedikt Rüchardt (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft), Thomas R. Jorde (Warth & Klein Grant Thornton AG) und Professor Joachim Wieland (Universität Speyer).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zur Zollverwaltung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zur Neuordnung der deutschen Zollverwaltung durch. Grundlage der am Montag, den 12. Oktober, stattfindenden Anhörung ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294, 18/5770). Die Anhörung beginnt um 13.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll um 14.30 Uhr beendet sein.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlanken und Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestalten. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) sollen in die Generalzolldirektion integriert werden. Das Zollkriminalamt soll innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten bleiben.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und die Gewerkschaft der Polizei - Bezirksgruppe Zoll.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Banken zahlten Abgabe nur teilweise

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Vom rechnerischen Jahresbeitrag der Deutschen Kreditinstitute in Höhe von rund 1,33 Milliarden Euro zur Bankenabgabe sind 2014 tatsächlich nur rund 516 Millionen entrichtet worden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (18/5993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/5884) hervorgeht, hätten sogenannte systemrelevante Banken davon rund 1,2 Milliarden Euro einzahlen müssen. Tatsächlich zahlten sie nur 399 Millionen Euro ein. Sparkassen und Genossenschaftsbanken zahlten dagegen ihre allerdings erheblich niedrigeren Beiträge in voller Höhe ein. Auch 2013, als der rechnerische Beitrag zur Bankenabgabe 1,74 Milliarden Euro betrug, wurden rund 521 Millionen Euro eingezahlt. 2012 wurden 694 Millionen Euro Bankenabgabe gezahlt. Der rechnerische Beitrag hätte 1,95 Milliarden Euro betragen. Der rechnerische Beitrag wird allerdings durch eine Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze gekappt.

Die Belastungsobergrenze wurde nach Angaben der Regierung eingeführt, "da die Bankenabgabe eine Sonderabgabe ist, die sich an verfassungsrechtlichen Kriterien - insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen im Kontext der Erhebung von Sonderabgaben - auszurichten hat. Die Möglichkeit einer Nacherhebung gekappter Beiträge wurde daher auch zeitlich begrenzt."

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4. Ungleichbehandlung bei Lebenspartnern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Konsequenzen aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) für die Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften thematisiert eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (18/6023). In der Vorbemerkung kritisieren die Fragesteller, dass die Bundesregierung die Urteile des BverfG nicht komplett umgesetzt habe und noch in mehr als 30 Gesetzen und Verordnungen Ungleichbehandlungen bestünden.

Von der Bundesregierung wollen die Grünen unter anderem Wissen, welche der 1558 ehebezogenen Normen im Bundesrecht weiterhin nur für Ehegatten angewandt werden soll. In Hinblick auf eine frühere Anfrage (18/4862) wollen die Fragesteller zum Beispiel wissen, ob die Meinungsbildung der Bundesregierung bezüglich der Frage, "ob Lesben und Schwule über besondere persönliche Eigenschaften verfügen, die eine Ungleichbehandlung im Explosionsstoffgesetz rechtfertigen können", abgeschlossen sei. Ähnlich fragen die Grünen auch in Bezug auf andere Verordnungen und Gesetze.

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5. Eheverbot für Homosexuelle

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die anhaltende Debatte zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare thematisiert eine Kleine Anfrage (18/6151) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, inwiefern bestimmten "Paar-Konstellationen Erwachsener" in Deutschland und anderswo die Ehe verboten worden sei. Zudem interessieren sich die Grünen für die Auffassung der Bundesregierung zum Ehe-Begriff im Grundgesetz und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

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6. Evaluierung in der Verbraucherpolitik

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Evaluierung verbraucherpolitischer Maßnahmen ist Gegenstand einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6139). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, in welchen Bundesgesetzen, die einen Bezug zur Verbraucherpolitik haben, eine entsprechende Evaluierungsklausel enthalten ist. Im Fokus steht zudem die Frage, inwiefern Bundesministerien andersartige verbraucherpolitische Maßnahmen selbst oder durch Dritte überprüfen lassen. Als Begründung führen die Grünen an, dass eine methodisch gute Evaluation von Gesetzen "ein Schritt hin zu praxisnaher und wirkungsvoller Verbrauchpolitik" sein könne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 505 - 7. Oktober 2015 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2015

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