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BUNDESTAG/5408: Heute im Bundestag Nr. 608 - 19.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 608
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. November 2015, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Raubüberfälle mit Neonazi-Beteiligung
2. Angriffe auf Büros von Bundestags-Parteien
3. Bonner Südtangente wird geprüft
4. Freigabe ohne wirtschaftliche Bewertung
5. Umsetzung des Hafenkonzepts
6. BRH empfiehlt Entlastung für 2014


1. Raubüberfälle mit Neonazi-Beteiligung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Raubüberfälle auf Geldinstitute unter Beteiligung von Neonazis und Rechtsextremisten" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6697) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6484). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, "in wie vielen Fällen von Raubdelikten und Raubüberfällen auf Banken, Sparkassen, Postinstitute, Geldautomaten und Geldtransporte sowie auf Spielcasinos" nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 2015 "Personen der neonazistischen Bewegung" oder Personen beteiligt waren, die bereits mit einschlägigen rechtsextremen Straftaten in Erscheinung getreten sind.

Wie die Regierung dazu ausführt, übermitteln die Länder im Rahmen der Kriminalpolizeilichen Meldedienste unter anderem "Informationen im Sinne der Fragestellung" an das Bundeskriminalamt als Zentralstelle. Eine Auswertung dieser Daten habe ergeben, "dass über die den Mitgliedern der terroristischen Vereinigung 'Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU) vorgeworfenen 14 Raubstraftaten hinaus keine Erkenntnisse vorliegen".

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2. Angriffe auf Büros von Bundestags-Parteien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 und dem 28. Oktober 2015 ist es in Deutschland zu 461 politisch motivierten Straftaten gekommen, die unmittelbar gegen Gebäude, Büroräume, Brief- oder Schaukästen von im Bundestag vertretenen Parteien gerichtet waren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6482) hervor.

Wie die Regierung dazu ausführt, ist eine automatisierte Ermittlung der Fallzahlen "aufgrund fehlender Katalogwerte im 'Kriminalpolizeilichen Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität' (KPMD-PMK) und in der Folge fehlender konkreter Suchkriterien nicht möglich". Daher seien die genannten 461 Delikte "mittels manueller Durchsicht der unter dem Angriffsziel 'Partei' im Phänomenbereich 'Politisch motivierte Kriminalität-rechts' (PMK-rechts) ausgewiesenen politisch motivierten Straftaten" ermittelt worden.

Der Regierung zufolge ist festzustellen, dass Politiker - als Repräsentanten des von Rechtsextremisten verhassten demokratischen Staates Bundesrepublik Deutschland - grundsätzlich ein relevantes Feindbild in der rechtsextremistischen Weltsicht darstellen. Oftmals würden diese Taten "in einen Begründungszusammenhang bezüglich der grundsätzlich unterschiedlichen politischen Einstellung oder aber aktueller politischer Entscheidungen gestellt". Dabei würden Parteieinrichtungen und Parteimitglieder der jeweiligen politischen Gegner als Ziele angesehen.

Bei den Taten handelt es sich laut Vorlage überwiegend um Sachbeschädigungen an Gebäuden sowie Bedrohungen. Brandanschläge oder tätliche Angriffe bildeten eher die Ausnahme. Ein bundesweiter Trend etwa zu einer strategischen und systematischen Einschüchterung beziehungsweise Bedrohung von Politikern sei derzeit nicht feststellbar.

Angriffe auf Partei- und Bürgerbüros sind den Angaben zufolge künftig dann zu erwarten, wenn die entsprechende Partei oder einzelne Politiker verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit stehen. In diesem Zusammenhang sei mit einer Verschärfung der Konfrontation zu rechnen, "wenn eine als negativ empfundene Haltung durch Politiker thematisiert oder eine solche durch emotionalisierte Diskussionen der jeweiligen Szene verstärkt" wird. "So dürfte gegenwärtig insbesondere die Agitation gegen Politiker im Zusammenhang mit ihrem Verhalten in der Flüchtlingsthematik an Bedeutung gewinnen", heißt es in der Antwort weiter.

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3. Bonner Südtangente wird geprüft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das von Nordrhein-Westfalen nicht angemeldete Straßenbauprojekt "B 56-Südtangente Bonn" wird derzeit einer Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer verkehrlichen, städtebaulichen, Raumwirksamkeits- und Umweltbewertung unterzogen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6654) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6435) hervor. Lärmschutzinteressen der Anwohner, naturschutzfachliche und ökologische Belange würden dabei berücksichtigt, heißt es weiter. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.

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4. Freigabe ohne wirtschaftliche Bewertung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Für die am 20. Juli 2015 zum Bau freigegebenen Vorhaben werden im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine gesamtwirtschaftliche Bewertung und keine Beurteilung hinsichtlich netzkonzeptioneller, raumordnerischer, städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte mehr durchgeführt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6253). Laut Fraktion handelt es sich bei den freigegebenen Projekten um 72 Straßenbaumaßnahmen im Wert von insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Darunter würden sich mehr als 50 neue Ortsumfahrungen befinden.

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5. Umsetzung des Hafenkonzepts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts 2015 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6703) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Vorhaben aus dem bisherigen Nationalen Hafenkonzept inzwischen abgeschlossen werden konnten und welche Einzelmaßnahmen aus diesem Konzept in der Fortschreibung 2015 übernommen beziehungsweise aktualisiert übernommen werden.

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6. BRH empfiehlt Entlastung für 2014

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2014 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung 2013) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/6600) vorgelegt hat.

Im Haushaltsvollzug hätten die Gesamtausgaben 2014 mit 295,5 Milliarden Euro um eine Milliarden Euro unter dem Soll gelegen. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) hätten um 5,4 Milliarden Euro höher gelegen als veranschlagt. Der Bundeshaushalt sei ohne Nettokreditaufnahme ausgekommen. Die seit 2011 geltende verfassungsrechtliche Schuldenregel sei eingehalten worden, heißt es in der Unterrichtung.

Der Bestand an eingegangenen Verpflichtungen habe 2014 bei 129,5 Milliarden Euro gelegen. Ende des Jahres 2014 habe der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen von 465 Milliarden Euro übernommen, schreibt der BRH. Das Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen habe 244 Milliarden Euro betragen. Die Schulden (einschließlich Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) hätten bei 1.769 Milliarden Euro gelegen.

In seinen Prüfbemerkungen listet der BRH auf 310 Seiten darüber hinaus Steuerverschwendungen des Bundes in Millionenhöhe auf. Damit wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages im kommenden Jahr beschäftigen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 608 - 19. November 2015 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2015

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