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BUNDESTAG/5414: Heute im Bundestag Nr. 614 - 23.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 614
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. November 2015, Redaktionsschluss: 17.15 Uhr

1. Atomhaftung konträr beurteilt
2. Mehr Bundeswehrsoldaten in Afghanistan
3. Verlängerung bei Active Endeavour
4. Möglicher Nato-Beitritt Montenegros
5. Diskriminierung von HIV-Infizierten
6. Tod eines deutschen IS-Mitglieds


1. Atomhaftung konträr beurteilt

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Haftung der Energiekonzerne für Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des radioaktiven Abfalls wird von den Sachverständigen völlig unterschiedlich beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (18/6615) am Montag bezeichnete ein Teil der geladenen Experten den Entwurf als verfassungswidrig, während anderen die angestrebte Lösung noch nicht weit genug ging. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Energiekonzerne zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften sollen. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden.

Der Sachverständige Gert Brandner (Haver & Mailänder Rechtsanwälte) bezeichnete die Nachhaftung der Energiekonzerne durch eine "Konservierung der Haftungssituation" als legitim. Zugleich erklärte er, dass der Gesetzentwurf deutlich über den Gesetzeszweck hinausgehe. "Das Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz führt bei wörtlicher Anwendung dazu, dass nicht nur die Energieversorgungskonzerne, deren ,fortdauernde Haftung' das Gesetz sicherstellen will, neben dem Betreiber für die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung aufzukommen haben, sondern auch deren beherrschende Gesellschafter, obwohl diese als Aktionäre nach bisheriger Gesetzeslage für Verbindlichkeiten der AG nicht haften", erläuterte Brandner. Das Gesetz gehe von der falschen Prämisse aus, dass herrschende Unternehmen auch jetzt schon haften würden. Das treffe aber nicht zu.

Auch Herbert Posser (Freshfields Bruckhaus Deringer) sprach von einer vollständig neuen atomrechtlichen Haftung der Muttergesellschaften. Der Gesetzentwurf weiche stark von aktienrechtlichen Regelungen ab und führe eine unbegrenzte Gewährleistung ein. Die Haftung der Muttergesellschaften sie auch "zeitlich faktisch unbegrenzt". Posser bezeichnete den Gesetzentwurf als ungerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Er sei daher unvereinbar mit den Vorgaben des Grundgesetzes. Eingeführt werden solle eine Nachhaftung, "die unabhängig von der Eigenschaft als herrschendes Unternehmen und unabhängig vom Weiterbestehen der Betreibergesellschaft existiert". Das sei ein Novum im deutschen Recht.

Laut Rechtsanwalt Marc Ruttloff (Gleiss Lutz) bricht der Gesetzentwurf mit allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen. Die Haftung des herrschenden Unternehmens werde weit über seine Gesellschaftereinlage hinaus erstreckt. Das Nachhaftungskonzept des Gesetzentwurfs genüge im Ergebnis nicht den Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung. "Es ist mit den Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundatzes unvereinbar, es ist weder erforderlich noch angemessen. Ferner widerspricht es den verfassungsrechtlichen Maßstäben des Vertrauensschutzes", argumentierte Ruttloff

Anders beurteilte Olaf Däuper (Becker Büttner Held) den Entwurf. Die Nachhaftung sei "strikt subsidiär ausgestaltet, so dass eine Inanspruchnahme der beherrschenden Unternehmen nicht zu befürchten ist, wenn die Betreibergesellschaften ihre Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet haben". Schließlich sei die Nachhaftung auch zeitlich befristet. Für Däuper steht der Entwurf mit der Verfassung im Einklang. Es gebe auch nicht die von anderen Sachverständigen so bezeichnete "Ewigkeitshaftung". Das Ende der Haftung sei klar definiert.

Professor Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West) lobte den Gesetzentwurf als Stärkung des Verursacherprinzips. Aus ökonomischer Sicht sei der Entwurf zu befürworten. Allerdings könne der Entwurf nur der erste Baustein auf dem Weg einer substanziellen Erhöhung der Finanzierungssicherheit sein. Die Vermögenswerte der Konzerne sollten in einen Fonds in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung übertragen und gesichert werden, "um für zukünftig erforderliche Zahlungen für Rückbau und Ewigkeitslasten als liquidierbare Masse zur Verfügung zu stehen", empfahl Irrek.

Auch für Rechtsanwältin Cornelia Ziehm geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Seit Jahrzehnten werde keine Finanzierungsvorsorge für Rückbau und Entsorgung getroffen. Die handelsrechtlichen Rückstellungen seien nicht insolvenzfest. Zwar werde die Begrenzung der Nachhaftung abgeschafft, aber der Entwurf greife nicht bei Insolvenz der Mutterkonzerne, warnte Ziehm. Daher bedürfe es weiterer gesetzlicher Maßnahmen zur Erfüllung der staatlichen Verpflichtungen und zur Umsetzung des Verursacherprinzips im Atomrecht. Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt) wies die Behauptungen der Verfassungswidrigkeit zurück. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz, sich der Haftung zu entziehen. Es handele sich bei dem Gesetzentwurf um einen zulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit zur Herstellung des Verursacherprinzips.

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2. Mehr Bundeswehrsoldaten in Afghanistan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" in Afghanistan ausweiten. Die Zahl der einzusetzenden Soldaten soll von bisher bis zu 850 auf bis zu 980 erhöht werden, heißt es in einem Antrag zur Fortsetzung der Mission um ein Jahr bis Ende 2016 (18/6743).

Fast ein Jahr nach dem Ende der ISAF-Mission hätten die afghanischen Sicherheitskräfte zwar gezeigt, dass sie grundsätzlich in der Lage seien, sich der von ihnen übernommenen Verantwortung für die Sicherheit im Lande zu stellen. Gleichzeitig habe es aber auch Rückschläge gegeben, wie die vorübergehende Einnahme der Stadt Kundus durch regierungsfeindliche Kräfte. "Deshalb besteht weiterhin die Notwendigkeit einer fortgesetzten Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte, um bestehende Defizite auszuräumen, damit einem Erstarken regierungsfeindlicher Kräfte entgegenzuwirken und sichere Rückzugsräume für terroristische Gruppierungen zu verwehren", schreibt die Bundesregierung.

Auftrag der "Resolute Support"-Mission sei es nach wie vor, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. "Die Mission Resolute Support ist weiterhin kein Kampfeinsatz und hat auch nicht die Aufgabe, sich direkt an der Terror- oder der Drogenbekämpfung zu beteiligen", heißt es im Antrag weiter. Die allgemein volatile Lage ergebe allerdings, dass es dennoch zu Gefechtshandlungen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechtes, zum Schutz der eigenen Truppe, von Personal der internationalen Gemeinschaft oder designierter Personen kommen könne ("in extremis support").

Konkrete Aufgaben der Bundeswehr seien neben Unterstützung, Beratung und Ausbildung auch "Sicherung, Schutz und gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Resolute Support Mission sowie designierter ziviler Kräfte" , die Sicherstellung des Betriebs des militärischen Anteils Flugplatz Mazar-e Sharif, der Verwundetenlufttransport und der taktische Lufttransport sowie der Rückbau militärischer Infrastruktur, Aussonderung und Verwertung im Einsatzgebiet sowie personelle und materielle Rückverlegung. Die Bundeswehr soll zudem an der Führung der Mission mitwirken auch "durch Übernahme der Verantwortung als Rahmennation" und durch die Erstellung von Lagebildern im Bereich Mazar-e Sharif im Norden Afghanistans.

Der Einsatz ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzaufgaben werden auf rund 245 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung kündigt zudem an, auch im kommenden Jahr ihre zivile Unterstützung für Afghanistan fortzusetzen. Dazu gehörten 250 Millionen Euro aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit mit den Schwerpunkten gute Regierungsführung, nachhaltige Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Energie, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Bildung und Ausbildung. Für zivilen Wiederaufbau und Stabilisierung würden 2016 zudem zudem erneut 180 Millionen Euro bereitstellen. Der Fokus liege auf den Bereichen Sicherheit, Polizeiaufbau, Fluchtursachenbekämpfung, Stärkung von Staatlichkeit, Versöhnung, Rechtsstaatlichkeit und Wahlunterstützung. "Ausbildung in rechtsstaatlichen Verfahren, im Grenzschutz und fortan zusätzlich bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität sollen 2016 Schwerpunkte unserer polizeilichen Ausbildung sein", heißt es weiter.

Im Gegenzug erwarte die Bundesregierung von der afghanischen Regierung, dass diese den Reformprozess energischer als bisher fortsetze und somit ihren Verpflichtungen nachkomme. Dazu gehörten Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung, Verbesserung der Achtung der Menschenrechte, Transparenz des Regierungshandelns und regionale Kooperation. "Ziel ist es, Afghanistan auf dem Weg zu eigenständiger und nachhaltiger Stabilität weiter zu begleiten und der afghanischen Bevölkerung politische und wirtschaftliche Perspektiven im eigenen Land zu bieten. Je mehr Erfolg wir dabei haben, desto mehr Afghanen werden ihre Zukunft in Afghanistan planen", schreibt die Bundesregierung.

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3. Verlängerung bei Active Endeavour

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihren Einsatz an der Nato-geführten Operation "Active Endeavour" (OAE) im Mittelmeer fortsetzen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/6742) schreibt, sei die Operation 2001 zur maritimen Terrorismusabwehr auf der Basis des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung und auf Basis von Artikel 5 des Nato-Vertrags, dem Nato-Bündnisfall, beschlossen worden. "Die Bedrohung der Allianz durch im Mittelmeer operierenden maritimen Terrorismus wird jedoch weiterhin als abstrakt bewertet. Vor diesem Hintergrund beschränkt sich die Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln faktisch auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch", heißt es im Antrag weiter.

Die Operation erstelle mit Schiffen, Luftfahrzeugen und unter Nutzung multinationaler, netzwerkgestützter Informationssysteme ein umfassendes Lagebild für den gesamten Mittelmeerraum. Zudem wirke sie durch die Präsenz der Einsatzverbände faktisch als ein präventiver Ordnungsfaktor. Der Operation komme als Kooperationsplattform und bedeutendes Konsultationsforum mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten zudem eine wichtige vertrauensbildende Frühwarnfunktion zu. "Durch die Übernahme dieser Funktionen trägt OAE über die Terrorismusbekämpfung hinaus grundlegend zur Verbesserung der maritimen Sicherheit im Mittelmeer bei und schafft damit einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert für die Sicherheit an der Südflanke der Allianz", schreibt die Bundesregierung. Da nach ihrer Auffassung die ursprüngliche Ausrichtung von OAE der Einsatzrealität nicht mehr gerecht werde, setze man sich bereits seit 2012 im Bündnis für die Weiterentwicklung des Einsatzprofils von OAE ein mit dem Ziel einer "zeitgemäßen Ausgestaltung des Auftrags" und einer Entkopplung von Artikel 5 im Nato-Vertrag. Da die Weiterentwicklung von OAE zu einer Maritimen Sicherheitsoperation bis zum NATO-Gipfel in Warschau im Juli 2016 angestrebt wird, soll die Mandatsdauer bis zum 15. Juli 2016 befristet werden. Laut Antrag sollen bis zu 500 Soldaten eingesetzt werden. Die Kosten der einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 0,7 Millionen Euro.

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4. Möglicher Nato-Beitritt Montenegros

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt das Ziel einer Nato-Mitgliedschaft Montenegros im Rahmen der im Bündnis geltenden "open door policy". Derzeit würden ausstehende Fragen im Rahmen von intensivierten und fokussierten Gesprächen zwischen der Nato und Montenegro besprochen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/6732) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6511). "Soweit diese Gespräche zu einem positiven Ergebnis führen, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Nato-Außenminister zum Ende dieses Jahres den nächsten wichtigen Schritt machen und eine Einladung zur Nato-Mitgliedschaft Montenegros aussprechen."

In der letzten, der Bundesregierung bekannten Umfrage (Agentur Damar, Oktober 2015), hätten sich 44,9 Prozent der befragten Einwohner für, 38,9 Prozent gegen einen Nato-Beitritt Montenegros aus. Bei aller bei Meinungsumfragen gebotenen Vorsicht würde dieses Ergebnis eine innerhalb der letzten Monate beobachtete Tendenz zu höheren Zustimmungsraten bestätigen. "Im montenegrinischen Parlament - dem verfassungsgemäß für eine Entscheidung zum Beitritt zuständigen demokratischen Organ - ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung für einen Beitritt breit."

Die Bundesregierung macht zudem Angaben zu den laufenden EU-Beitrittsverhandlungen, bei denen etwa auf Fragen der Medienfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit besonderes Augenmerk liegen würde. Im jüngsten Fortschrittsbericht vom November 2015 würdige die EU-Kommission unter anderem Verbesserungen bei der Gesetzgebung und Einrichtung von Institutionen wie die Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, gleichwohl seien weitere Schritte bei der Umsetzung erforderlich. "Sollte sich abzeichnen, dass erforderliche Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit (Verhandlungskapitel 23 und 24), der auch das Thema Medienfreiheit umfasst, mehr Zeit brauchen als Fortschritte in anderen Bereichen (alle übrigen Verhandlungskapitel), würde das Tempo der Verhandlungen in diesen anderen Bereichen reduziert werden, um insgesamt ein Ungleichgewicht zu vermeiden. Der Beitritt zur EU wird erst erfolgen, wenn Montenegro alle Bedingungen hierfür erfüllt hat."

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5. Diskriminierung von HIV-Infizierten

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Stigmatisierung von Menschen mit einer HIV-Infektion ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/6755) der Fraktion Die Linke. HIV-Infektionen sei inzwischen gut behandelbar. AIDS müsse nicht ausbrechen, wenn die Betroffenen rechtzeitig von ihrer Infektion erführen und die nötigen Arzneimittel regelmäßig einnähmen.

Dennoch bestimmten Ängste weiter das Bild, wenn es um HIV/AIDS gehe. Viele HIV-positive Menschen berichteten von Diskriminierungen am Arbeitsplatz, bei Ärzten, im Freundes- oder Familienkreis.

Aus Angst vor Ausgrenzung würden auch HIV-Tests bisweilen nicht gemacht. Das könne verheerende Folgen haben, wenn mit der Therapie zu spät begonnen werde. Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung die Lage einschätzt und was unternommen wird, um Stigmatisierungen entgegen zu wirken. Es geht in den Fragen zudem um die Versorgung von HIV-positiven Flüchtlingen.

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6. Tod eines deutschen IS-Mitglieds

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem "möglichen Tod des Ex-Rappers Deso Dogg in Syrien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6752). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach den näheren Umständen eines US-Luftangriffs im Oktober, bei dem der unter diesem Namen firmierende "deutsche Dschihadist Denis Cuspert" möglicherweise getötet wurde sowie danach, ob und inwieweit durch deutsche Sicherheits- oder Justizbehörden oder Nachrichtendienste personenbezogene Informationen über ihn als prominenten Propagandisten des IS an US-Behörden weitergegeben worden seien.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 614 - 23. November 2015 - 17.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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