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BUNDESTAG/5529: Heute im Bundestag Nr. 043 - 25.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 043
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. Januar 2016, Redaktionsschluss: 12.50 Uhr

1. Reform der Wasserverwaltung
2. Vertriebsverbot von Zertifikaten möglich
3. Förderung von kleinen Unternehmen
4. Beteiligung an Kosten für Flüchtlinge
5. Internationale Polizeiübungen
6. Projekte europäischer Polizeien


1. Reform der Wasserverwaltung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7316)zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt. Damit werden die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten ist: Diese Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat seit 1. Mai 2013 ihren Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg. und Magdeburg.

Die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten laut Gesetzentwurf zukünftig die Bezeichnung "Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird zur "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes".

Mit dem Gesetz soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Erlaubnis erhalten, die notwendigen Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen.

Die deutsche See- und Binnenschifffahrt ist auf den Erhalt und die Modernisierung eines leistungsfähigen Wasserstraßennetzes elementar angewiesen, schreibt die Regierung zur Begründung. Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sei jedoch, auch aufgrund begrenzter Personal- und Sachmittel in der alten Struktur nicht mehr im ausreichenden Rahmen bundesweit gesichert. Deshalb habe der Bundestag 2010 die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu entwickeln .

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme die Bundesregierung untere anderem auf, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der WSV geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, dass sie die Anregungen des Bundesrates teilweise berücksichtigen werde.

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2. Vertriebsverbot von Zertifikaten möglich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will sich nicht zur Eignung sogenannter Bonitätsanleihen für die Verbraucher äußern. Die Frage nach der Eignung könne nicht pauschal beantwortet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6964). In der Frage der Fraktion nach den Bonitätsanleihen heißt es, bei diesen würde die Rückzahlung und Kuponzahlung von der Kreditwürdigkeit von bis zu fünf Referenzunternehmen abhängen. Ein Kreditereignis bei nur einem Referenzunternehmen könne schon zum Totalverlust führen. Die Bundesregierung antwortet, zum Kreis der Verbraucher würden auch solche Anleger zählen, die höhere Renditeerwartungen hätten und bereit seien, dafür auch höhere Risiken einzugehen. Solche Produkte würden aber den Verbrauchern nach den aktuellen Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kaum empfohlen. Daher werde auch keine Notwendigkeit für eine gesonderte Regulierung gesehen. Ein Verbot des Vertriebs von Zertifikaten sei jedoch grundsätzlich möglich.

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3. Förderung von kleinen Unternehmen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Bedeutung der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen unterstrichen. Die Förderung lege ein besonderes Augenmerk darauf, größenbedingte Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen gegenüber Großunternehmen zu kompensieren, heißt es in der Antwort (18/7245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6104). Das gut ausdifferenzierte Finanzierungsförderangebot des Bundes trage durch günstige Zinsen, Nachrangangebote und lange Kreditlaufzeiten mit Zinsbindung und tilgungsfreien Jahren zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmensgründern und Mittelständlern bei, erläutert die Bundesregierung. Der Antwort sind umfangreiche Statistiken zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen beigefügt.

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4. Beteiligung an Kosten für Flüchtlinge

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7290) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7142). Wie die Regierung darin ausführt, beteiligt sich der Bund ab diesem Jahr "an den Kosten der Länder und Kommunen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der entsprechenden Asylverfahren entstehen". Durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz entlaste der Bund die Länder im Jahr 2016 von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete Minderjährige und bei der Kinderbetreuung in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro. In dieser Summe enthalten seien rund drei Milliarden Euro Abschlagszahlungen. Diesbezüglich erfolge Ende 2016 eine Spitzabrechnung, deren Ergebnis bei der Abschlagszahlung 2017 berücksichtigt werde.

Zudem verweist die Regierung darauf, dass der Bund die Länder und Kommunen angesichts der hohen Anzahl von Asyl- und Schutzsuchenden auch beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen unterstützt. Hierzu würden die den Ländern im Rahmen der Abschaffung der Finanzhilfen für den Bereich "Soziale Wohnraumförderung" zustehenden Entflechtungsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht.

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5. Internationale Polizeiübungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Internationale Polizeiübungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7282) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7062). Wie die Fraktion darin ausführte, plant die EU unter dem Namen "European Union Police Services Training" (EUPST) "eine weitere Staffel internationaler Übungen von Polizei- und Gendarmerietruppen". Nach Angaben der Bundesregierung ist die Europäische Gendarmerietruppe (Eurogendfor) mittelbar als "associated partner" am EUPST II beteiligt. Das aktuelle EUPST-II-Konsortium setze sich aus Vertretern von insgesamt 16 Organisationen zusammen, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist die Bundespolizei Mitglied im Konsortium des EUPST II, Die Polizeien der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg beteiligen sich den Angaben zufolge durch die temporäre Entsendung von Polizeivollzugsbeamten an den Trainingsmaßnahmen im Rahmen von EUPST II.

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6. Projekte europäischer Polizeien

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach "Kooperationen und Projekten europäischer Polizeien im Jahr 2015" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7305). Unter anderem möchte sie wissen, "welche grenzüberschreitenden Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte zu ,Euroanarchismus', Tierrechtsaktivismus, Widerstand gegen Großprojekte oder ähnlichen Protestformen" nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr stattgefunden haben, an denen Behörden des Bundesinnenministeriums oder des Bundeskanzleramtes teilnahmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 043 - 25. Januar 2016 - 12.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2016

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