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BUNDESTAG/5580: Heute im Bundestag Nr. 094 - 17.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 094
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Februar 2016, Redaktionsschluss: 17.59 Uhr

1. Noch keine Nachfolge von Safe Harbor
2. Handwerk gegen neue Vergabeänderungen
3. Grüne fordern Demokratieoffensive
4. Koalition will effizientere Finanzaufsicht
5. Grüne für Rüstungsexportgesetz
6. Linke : Frauenhäuser sicher finanzieren


1. Noch keine Nachfolge von Safe Harbor

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Den europäischen Datenschutzbehörden liegt derzeit noch kein Entwurf für eine Nachfolgeregelung zu dem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2015 unwirksam gewordenen Safe-Harbor-Abkommen über den Austausch von Daten zwischen der EU und den USA vor. Das machte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Es gebe bislang lediglich Ankündigungen eines Ergebnisses der Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA zu dem sogenannten EU-US-Privacy Shield, worüber die Datenschutzbeauftragten Anfang Februar mündlich in Kenntnis gesetzt worden seien, sagte Voßhoff. Diese Ergebnisse seien durchaus vielversprechend, aber im Detail auch mit vielen Fragezeichen versehen. Bis Ende Februar, so die Bundesbeauftragte weiter, wolle die EU-Kommission einen auf diesen Ergebnissen basierenden Entwurf vorlegen.

Das Urteil aus dem vergangenen Jahr habe die Datenaufsichtsbehörden entscheidend gestärkt und zugleich den Datentransfer auf Basis von Safe-Harbor für unwirksam erklärt, sagte Voßhoff mit Blick auf die EuGH-Entscheidung. Ein Grund für die Entscheidung des Gerichts sei gewesen, dass amerikanische Unternehmen trotz der Zusicherung, die personenbezogenen Daten europäischer Bürger zu schützen, diese auf Verlangen an staatliche Sicherheitsbehörden weitergegeben hätten. Ob der Mangel eines fehlenden Rechtsschutzes bei staatlichen Eingriffen durch die Neuregelung aufgefangen wird, werde sich bei Prüfung des Entwurfes zeigen, sagte die oberste deutsche Datenschützerin. Auch wie die geplanten Regelungen zu einem Ombudsmann aussehen, müsse abgewartet werden, so Voßhoff auf Nachfrage aus dem Kreis der Abgeordneten.

Die Bundesbeauftragten nannte es unbefriedigend, dass noch immer nichts Schriftliches vorliegt. Im Interesse der Unternehmen, die auf einen Datenaustausch mit den USA angewiesen sind, habe man zwar nach dem Urteil vom Oktober vergangenen Jahres eine Art Schonfrist vereinbart, in der etwa Standardvertragsdaten weiterhin übermittelt werden können. Diese könne aber nicht auf unbestimmte Zeit gelten, machte Voßhoff deutlich. Wenn die EU-Kommission den Entwurf vorgelegt hat, so ihre Einschätzung der weiteren Entwicklung, würden die Datenschutzbeauftragten die Unterlagen prüfen und zeitnah dazu Stellung nehmen.

Voßhoff betonte zugleich, dass das EuGH-Urteil nicht nur auf die Datenübermittlung nach dem Safe-Harbor-Abkommen abgezielt habe. Es müsse geprüft werden, wie sich das Urteil auf Standardvertragsdaten und andere alternative Formen der Datenübermittlung auswirke. Ebenfalls zu prüfen sei, welche Folgen es für die Datenübermittlung an andere Drittstaaten als die USA habe. Vor diesem Hintergrund forderte Voßhoff internationale Datenschutzstandards, so mühsam diese auch zu erreichen seien.

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2. Handwerk gegen neue Vergabeänderungen

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. "Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen", erklärte Carsten Benke vom Zentralverband des deutschen Handwerks in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318). Er wies darauf hin, dass das Vergaberecht von Reformschritt zu Reformschritt ohnehin immer komplexer geworden sei. Für Kleinbetriebe würden die Verfahren nicht leichter.

Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik. Geregelt werden sollen per Verordnung ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EU) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen. Mit der Abschaffung der VOL/A EU und der VOF und ihrer Integration in die Vergabeverordnung sei die bisherige Systematik der vergaberechtlichen Kaskade aufgeweicht worden, kritisierte das Handwerk und forderte, dass dieser Weg in Bezug auf die für den Baubereich geltende VOB/A auch mittelfristig nicht beschritten werden dürfe.

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag beurteilte dies in seiner schriftlichen Stellungnahme anders. Der Erhalt der VOB/A sei nicht sinnvoll und "widerspricht nicht nur der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch dem Ziel der Bundesregierung nach Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts". Die Spitzenverbände setzten sich daher für eine umfassende Vereinheitlichung der Vergaberegeln durch Integration auch der Vergabe von Bauaufträgen in die Vergabeverordnung ein. Eine Beibehaltung der VOB/A wäre "äußerst nachteilig".

Erich Rippert vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung lobte den Entwurf, weil die Bundesregierung den besonderen Anliegen der Architekten und Ingenieure entgegengekommen sei. Zwar hätte man sich gewünscht, dass die VOL/A EU als eigenständige Verordnung gehalten geblieben wäre, aber die maßgeblichen Grundsätze für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen seien grundsätzlich berücksichtigt worden. Die Regelungen seien durchaus geeignet, dass kleine und mittlere Architektenbüros weiter arbeiten könnten.

Anja Mundt vom Bundesverband der Deutschen Industrie sprach sich für längere Fristen für die Einreichung von Angeboten aus. Bereits die derzeit gültigen Fristen seien so knapp bemessen, dass Angebote innerhalb dieser Zeit nur schwer mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet werden könnten. "Eine weitere Mindestfristverkürzung mag zwar vordergründig vorteilhaft für den Auftraggeber erscheinen, kann aber mit erheblichen Nachteilen verbunden sein", warnte der BDI. Könnten Angebote nicht mehr hinreichend vorbereitet werden, bestehe vermehrt Fehleranfälligkeit und die Gefahr des Ausschlusses.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erneuerte seine Kritik, dass Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen nicht in das Gesetz aufgenommen worden seien. Zwar seien die Bestimmungen in der Verordnung grundsätzlich zu begrüßen, erklärte Ghazaleh Nassibi vom DGB, aber die Gefahr der Umgehung von in der Vergabe aufgestellten Standards durch die Einschaltung von Unterauftragnehmern sei groß. Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) begrüßte, dass soziale und umweltbezogene Aspekte in der Leistungsbeschreibung verankert werden könnten. Aber wie die DGB-Vertreterin beklagte sie, dass diese Aspekte nicht ins Gesetz selbst aufgenommen worden seien.

Herbert Keck begrüßte für die Bundesagentur für Arbeit, dass in der Verordnung wichtige Reformanliegen der Bundesagentur mit dem Focus auf die Vergabe von sozialen Dienstleistungen wie Arbeitsmarktdienstleistungen berücksichtigt worden seien. Klarstellungen, dass Leistungen der Jugendhilfe nicht auszuschreiben seien, verlangte Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Gesamtverband.

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3. Grüne fordern Demokratieoffensive

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt ein entschlossenes Vorgehen gegen jede Form von rechtsextremistischer Gewalt. In einem Antrag (18/7553) fordern die Abgeordneten, in Kooperation mit den Ländern und der Zivilgesellschaft ein Maßnahmepaket gegen die Bedrohung durch Rassismus, Hetze und Gewalt umzusetzen.

Rassistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte verbreiteten Hass und Hetze. Die zunehmende "Enthemmung bei Worten und Taten" gebe Anlass zu größter Sorge, heißt es in dem Antrag. Flüchtlinge und in der Flüchtlingsarbeit engagierte Bürger würden bedroht, seien Zielscheibe für Hass, Hetze und rassistisch motivierte Gewalt.

2015 habe es in Deutschland mehr als 1.600 flüchtlingsfeindliche Straftaten gegeben, darunter viele Brandanschläge gegen Unterkünfte. Es sei ein Trend zu beobachten, sich zu bewaffnen. Mancherorts stellten sogenannte Bürgerwehren das Gewaltmonopol des Staates infrage. Dem müsse Einhalt geboten werden.

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dem Rassismus und der Menschenfeindlichkeit mit einer "Demokratieoffensive" gemeinsam entgegenzutreten. Die Förderung der zivilgesellschaftlichen Arbeit müsse nachhaltig finanziell gesichert werden. Zu vermitteln seien Werte und Chancen, die eine offene vielfältige Gesellschaft biete.

Ferner sollten regelmäßig und umfassend Lagebilder zu rechten Straftaten erstellt werden. Mit einer staatlich geförderten Institution sollten demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen frühzeitig erkannt und analysiert werden. Wichtig sei auch die kritische Aufarbeitung in Fällen von ausländischer Einflussnahme auf die Öffentlichkeit in Deutschland, etwa durch russische Medien und sogenannte Online-Trolle. Wer bewusst mit falschen Behauptungen die Demokratie und den Rechtsstaat angreife, müsse enttarnt und widerlegt werden. Hasskommentare im Internet müssten geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden.

Die Grünen fordern ferner, Hassdelikte konsequenter zu bekämpfen und auch gegen rechte Gewalt effektiver vorzugehen. Die bisher geringe Aufklärungsquote bei Anschlägen gegen Flüchtlingseinrichtungen könne nicht hingenommen werden. Schließlich müssten interkulturelle und "Diversity-Kompetenzen" in Behörden, Institutionen und Bildungseinrichtungen gestärkt werden. So brauche der öffentliche Dienst, von der Schule bis zur Polizei, mehr Mitarbeiter mit Migrationsgeschichte.

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4. Koalition will effizientere Finanzaufsicht

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich für eine effiziente Weiterentwicklung des europäischen Finanzaufsichtssystems ein. In einem Antrag (18/7539), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen der drei europäischen Behörden im Finanzbereich den Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität folgen sollen. "Global agierende systemrelevante Großbanken bedürfen weiterhin einer starken Regulierung mit sehr hohen Standards, kleine, risikoärmere Institute, wie beispielsweise die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, sollten von regulatorischen Prozessen nicht operativ überfordert werden", fordern die Koalitionsfraktionen. Außerdem wird verlangt, dass die europäischen Aufsichtsbehörden nur innerhalb des ihnen vom EU-Gesetzgeber eingeräumten Kompetenzrahmens tätig werden sollen.

Wie die Fraktionen schreiben, seien in Folge der Finanzkrise 2010 drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden: European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA). Sie würden zusammen mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) einen behördenübergreifenden Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Joint Committee) und den nationalen Aufsichtsbehörden das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision - ESFS) bilden. Ziele seien die Wahrung der Finanzstabilität in der EU und der Schutz der Integrität, der Effizienz und des ordnungsgemäßen Funktionierens des Finanzsektors. Ein stabiler Finanzsektor sei wiederum Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung in Europa. Die Schaffung dieses Systems sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Aufsicht und damit zur Stärkung des Vertrauens in die Finanzwirtschaft nach der Finanzmarktkrise gewesen, stellen die Koalitionsfraktionen fest, weisen jedoch zugleich darauf hin, dass eine zunehmende Regulierungsdichte durch diese Behörden festzustellen sei.

Da in der Eurozone mit dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwei Säulen der Bankenunion geschaffen worden seien, halten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, angesichts der Reichweite und Kompetenzen des SSM die Rolle der EBA neu zu bewerten. "Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bestehende europäische Aufsichtsstruktur einer Evaluation zu unterziehen", wird gefordert. Zu den weiteren Forderungen der Koalition gehört, dass einem unkontrollierten Anwachsen der europäischen Aufsichtskosten entgegengewirkt werden soll. Außerdem sollen die Dokumente der Aufsichtsbehörden auch in deutscher Sprache vorgelegt werden. Zur Europäischen Zentralbank wird gefordert: Interessenkonflikte, die sich aus der doppelten Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik einerseits und ihrer Aufsichtsfunktion (SSM) andererseits ergeben, sollten überprüft werden. Perspektivisch solle eine Trennung der Bereiche erfolgen.

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5. Grüne für Rüstungsexportgesetz

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt ein Rüstungsexportkontrollgesetz. In einem Antrag (18/7546), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für ein Rüstungsexportkontrollgesetz zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Zur Begründung heißt es, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel habe am 15. Januar 2016 die Einrichtung einer Expertenkommission im Hinblick auf ein Rüstungsexportgesetz angekündigt. Das Parlament bringe mit diesem Antrag die große Unterstützung für dieses Vorhaben und den Willen zum Ausdruck, noch in dieser Legislaturperiode den entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung gründlich zu erörtern und zu einer abschließenden Meinung und Beobachtung zu kommen, schreiben die Abgeordneten.

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6. Linke : Frauenhäuser sicher finanzieren

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll ein Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder geschaffen werden. In einem Antrag (18/7540) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Rechtsanspruch soll unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen gelten. Zudem soll die Finanzierung des gesamten Schutz- und Hilfesystems zwischen Bund und Ländern so geregelt werden, dass "eine bedarfsgerechte Infrastruktur" entwickelt werden kann. Das Gesetz soll nach drei Jahren gemeinsam mit Vertreterinnen der Frauenhäuser evaluiert werden.

Die Linken verweisen auf die Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, nach der 35 Prozent der Frauen in Deutschland seit ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Zum überwiegenden Teil werde diese Gewalt von aktuellen oder früheren Partnern der Frauen verübt. Je nach Gewaltform trügen 80 Prozent der betroffenen Frauen psychische Folgebeschwerden davon. Die derzeit 353 Frauenhäuser und 41 Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen seien angesichts der hohen Zahl der betroffenen Frauen und Kinder jedoch bei weitem nicht ausreichend, argumentieren die Linken. Gemäß einer Empfehlung des Europarates seien in Deutschland mindestens 11.000 Plätze in Schutzeinrichtungen angemessen. Die Finanzierung der Frauenhäuser sei in Deutschland regional sehr unterschiedlich geregelt. Lediglich rund 30 Prozent seien pauschal finanziert und könnten Frauen unbürokratisch und schnell aufnehmen, monieren die Linken. Der größte Teil der Frauenhäuser werde durch freiwillige Leistungen der Bundesländer und Kommunen sowie Eigenmittel der Träger unterhalten. Dies führe zu einer Überforderung der Kommunen und einer großen Unsicherheit der Frauenhäuser. Die Finanzierung müsse deshalb zwischen Bund, Ländern und Kommunen sachgerecht aufgeteilt und dauerhaft geregelt werden, fordert die Linksfraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 094 - 17. Februar 2016 - 17.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2016

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