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BUNDESTAG/5621: Heute im Bundestag Nr. 135 - 03.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 135
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 03. März 2016, Redaktionsschluss: 13.21 Uhr

1. Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge
2. Keine Rentenverluste für DDR-Übersiedler
3. Zahl der Leiharbeitnehmer steigt
4. Freigabe durch Kraftfahrt-Bundesamt
5. Grüne fragen nach Leiharbeit
6. Marktentwicklung der Elektromobilität


1. Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Hürden bei der Integration von Flüchtlingen "unverzüglich" abbauen. Asylsuchende und Geduldete sollten von Anfang an uneingeschränkten Zugang zu Arbeit und Ausbildung erhalten und sofort nach ihrer Ankunft mit einem Deutsch- und Integrationskurs beginnen können, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (18/7653). Außerdem sollen sie an geeigneten Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Berufs- beziehungsweise Ausbildungsvorbereitung teilnehmen dürfen. Wartezeiten und Regelungen, die Asylsuchende aus bestimmten Ländern ausschließen, will die Fraktion streichen.

Nach Ansicht der Grünen blockieren noch immer zu viele Hürden den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge. Diese müssten "konsequent beseitigt" werden, etwa durch die Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Arbeitsaufnahme von Menschen, die bereits im Inland lebten.

Die Fraktion betont außerdem, dass die Chancen von Flüchtlingen auf eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt umso größer seien, je schneller sie Deutsch lernten. Zwar hätten Asylsuchende und Geduldete mit sogenannter guter Bleibeperspektive mittlerweile Zugang zu Integrationskursen. Allerdings, kritisieren die Grünen, gehe die Bundesregierung nur dann von einer guten Bleibeperspektive aus, wenn ein Asylbewerber aus einem Herkunftsland stammt, das eine Schutzquote von über 50 Prozent aufweist. "Dadurch haben derzeit nur Asylsuchende aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea Zugang zu den Angeboten", kritisieren sie.

"Flüchtlinge bringen große Potenziale mit", schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Wenn es gelinge, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, könne das dazu beitragen, "den drohenden Mangel an Fachkräften - der bereits jetzt in manchen Branchen und Regionen Realität ist - und den demografischen Wandel abzumildern". Dafür müssen aber jetzt die Weichen richtig gestellt und "funktionierende Unterstützungsstrukturen" geschaffen werden, appellieren sie an die Bundesregierung.

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2. Keine Rentenverluste für DDR-Übersiedler

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Altübersiedler aus der DDR sowie DDR-Flüchtlinge vor finanziellen Verlusten bei der Rente schützen. In einem Antrag (18/7699) fordert sie die Bundesregierung auf, eine Regelung für Altübersiedler zu schaffen, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren sind und bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. Sie sollen nach Ansicht der Grünen künftig nach den Tabellenwerten 1 bis 16 des Fremdrentengesetzes (FRG) bewertet werden. Auch die bestehende Vertrauensschutzregelung müsse entsprechend ergänzt werden. Damit würden auch jene Übersiedler Vertrauensschutz genießen, die tatsächlich noch nicht mit einer Auflösung der DDR und der Wiedervereinigung rechnen konnten, schreibt die Fraktion.

"Diese Gruppe vertraute auf die Möglichkeit einer völligen gesellschaftlichen Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland mit allen Konsequenzen" betonen die Grünen. Ihre Erwerbsbiografien seien rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz bewertet und damit jenen originärer Bundesbürgerinnen und -bürger gleichgestellt worden. "Den Betroffenen wurde eine fiktive westdeutsche Erwerbsbiografie zugeordnet, die sich an der ehemals ausgeübten beruflichen Tätigkeit in der DDR orientierte", heißt es im Antrag. Im Zuge der deutschen Einheit seien die in den Rentenkonten der eingegliederten Übersiedler sowie der Flüchtlinge enthaltenen Daten jedoch nach den Kriterien der Rentenüberleitung neu bewertet worden. Dies sei "sehr oft" mit einer deutlichen Rentenminderung verknüpft gewesen.

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3. Zahl der Leiharbeitnehmer steigt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/ABR) Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7483) hervor. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach gab es im Juni 2015 insgesamt 961.200 Beschäftigte in der Branche. Davon waren 770.900 in Leih- und Zeitarbeitsfirmen und 190.300 in Betrieben, die nicht ausschließlich oder überwiegend in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, angestellt. Im Juni 2014 betrug die Zahl der Leiharbeitnehmer insgesamt 912.519, im Juni 2013 lag sie bei 867.535.

Laut Bundesregierung gingen im Juni 2015 219.351 Leiharbeitnehmer einer Beschäftigung in der Lagerwirtschaft und 107.204 in der Metallverarbeitung nach. Auf den weiteren Rängen folgen Tätigkeiten in den Bereichen Maschinenbau- und Vertriebstechnik (60.038) und Büro- und Sekretariatswesen (39.903). 888.500 Leiharbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig und 72.700 ausschließlich geringfügig beschäftigt gewesen. Von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten arbeiteten 754.400 in Vollzeit, 134.100 in Teilzeit, heißt es in der Antwort weiter.

Die Zahl der geahndeten Ordnungswidrigkeiten ist laut Bundesregierung im Jahr 2015 im Vergleich zu den beiden Vorjahren auf insgesamt 2.136 Ahndungen ebenfalls gestiegen. Davon wurden 1.117 Verwarnungen mit und 286 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen sowie 733 Geldbußen verzeichnet. 2013 wurden insgesamt 1.072 und 2014 insgesamt 1.967 Ordnungswidrigkeiten registriert. Die Art der Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird laut Antwort statistisch nicht erfasst. Die Bundesregierung verweist aber auf Erfahrungswerte, nach denen Verstöße "die gesamte Bandbreite des AÜG und des allgemeinen Arbeitsrechts, einschließlich Verstößen gegen tarifvertragliche Regelungen", umfassten. Demnach treten Verstöße bei der korrekten Berechnung von beispielsweise Feiertagen, Urlaub oder Krankheit häufiger auf als Verstöße gegen Branchenzuschlagstarife.

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4. Freigabe durch Kraftfahrt-Bundesamt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die von VW vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umrüstung der vom Abgas-Skandal betroffenen Modelle werden "sukzessive" vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7667) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7469) hervor.

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5. Grüne fragen nach Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Vermittlung in Leiharbeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/7628) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Von der Bundesregierung will sie unter anderem wissen, wie viele offene Stellen in der Leiharbeitsbranche im Jahr 2015 bei der Bundesagentur gemeldet waren und wie viele Erwerbslose die BA im selben Zeitraum in die Leiharbeitsbranche vermittelt hat. Außerdem interessieren die Grünen sich für die Zahl der Übernahmen von Leiharbeitskräften durch die Entleihbetriebe, die Wirksamkeit des neu ausgerichteten Zielsystems sowie eine rechtliche Bewertung der bei den Vermittlungsbemühungen eingesetzten Eingliederungszuschüsse.

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6. Marktentwicklung der Elektromobilität

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der Marktentwicklung der Elektromobilität will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7672) informieren.

Der Abgeordneten interessiert, welche Vereinbarungen mit welchem Zeithorizont beim Treffen im Bundeskanzleramt zum Thema Elektromobilität am 3. Februar 2016 getroffen wurden und welcher Zeitplan dabei verabredet wurde.

Weiter soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welchen konkreten Beitrag die Industrie bei der Förderung der Elektromobilität leisten soll und ob an dem Ziel festgehalten wird, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 135 - 3. März 2016 - 13.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2016

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