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BUNDESTAG/5659: Heute im Bundestag Nr. 173 - 18.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 173
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 18. März 2016, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Ausschuss fast weitere Beweisschlüsse
2. Rätselhafte Relaisstation in Ramstein
3. Ausländer mit Ausweisungsverfügung


1. Ausschuss fast weitere Beweisschlüsse

4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Der 4. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode (Cum/Ex-Geschäfte) hat am Donnerstag auf seiner 3. Sitzung weitere Beweisbeschlüsse gefasst und sein weiteres Vorgehen festgelegt. Unter Leitung seines Vorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD) beriet das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung unter anderem über die Ausschussdrucksachen 18(30)88 bis 18(30)92. Für den 14. April wurde eine öffentliche Anhörung mit mehreren Sachverständigen terminiert, die die Vorgänge erklären und bewerten sollen.

Zuvor hatte der Ausschuss, der die Ursachen der Entstehung der seit 1999 getätigten sogenannten Cum/Ex-Geschäfte und deren Entwicklung untersuchen soll, bereits über 70 Beweisbeschlüsse gefasst. So sollen im Verlauf der Untersuchungen des Ausschusses 27 Zeugen gehört werden: darunter die ehemaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine (damals SPD), Hans Eichel, Peer Steinbrück (beide SPD) und der aktuelle Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU), 14 Staatssekretäre, der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, dessen Amtsvorgänger/innen Jochen Sanio und Elke König, der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), Eberhard Petersen und die ehemaligen Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) Rolf-E. Breuer und Klaus-Peter Müller.

Darüber hinaus beschloss der Ausschuss die Beiziehung aller mit dem Untersuchungsauftrag in Zusammenhang stehenden Akten und Unterlagen des Bundeskanzleramtes, des Bundesrates, der Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz, der Bundesbank, des BdB, des BZSt und der BaFin. Die Finanz- und Justizbehörden der Länder wurden gebeten, den Ausschuss über Verfahren wegen der Cum/Ex-Geschäfte zu informieren.

Bei diesen Aktiendeals wurde um den Zeitraum der Dividendenauszahlung herum eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mittels komplexer Mechanismen mehrfach erstattet. 2012 war diese Praxis unterbunden worden. Der gegebenenfalls eingetretene Schaden für den Fiskus wird auf etwa zwölf Milliarden Euro geschätzt.

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2. Rätselhafte Relaisstation in Ramstein

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Die Bundesregierung hat nach den Worten von Außenminister Frank-Walter Steinmeier auch in intensiven Gesprächen mit den USA "bisher keine abschließende Antwort" auf die Frage erhalten, ob der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein als Relaisstation im Drohnenkrieg der Vereinigten Staaten dient. "Unsere Bemühungen, das aufzuklären, gehen weiter", versicherte Steinmeier am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Er machte zugleich deutlich, dass er keinen Anlass sehe, den Angaben von US-Präsident Barack Obama zu misstrauen, von deutschem Boden aus würden Drohnen weder gestartet noch gesteuert. Im vergangenen Oktober hatte der ehemalige US-Drohnenpilot Brandon Bryant dem Aussschuss berichtet, dass allein die Relaisstation in Ramstein den Einsatz bewaffneter Flugkörper über Afrika wie über dem Mittleren Osten überhaupt erst ermögliche.

Abgesehen von der ungeklärten Rolle der Basis in Ramstein bezieht sich der Verdacht, Deutschland könnte in den Drohnenkrieg verwickelt sein, auf das in Stuttgart ansässige US-Zentralkommando für Afrika (Africom). Die Vermutung lautet, von dort aus würden Drohneneinsätze über Somalia befehligt. Die Ansiedlung von Africom in Stuttgart in den Jahren 2007 und 2008 fiel in Steinmeiers erste Amtszeit als Außenminister. Dieser erklärte, er habe die damalige Entscheidung begrüßt und halte sie nach wie vor für richtig. Zum einen sei dadurch die US-Präsenz in Deutschland gestärkt worden. Zum anderen hätten die Amerikaner damit ihr fortdauerndes Interesse am afrikanischen Kontinent bekräftigt.

Ohnehin wäre es, wie Steinmeier meinte, für die Bundesregierung nicht einfach gewesen, dem Nato-Partner USA den Wunsch nach Ansiedlung von Africom zu versagen. Es hätte dafür schon besonderer Gründe bedurft: "Ich sehe die hier nicht." Es gehöre zwar für manche mittlerweile zum guten Ton, die Entscheidung für "vorwerfbar" zu halten, indes: "Nur weil es etwas mit Militär zu tun hat, führt das doch nicht automatisch dazu, dass wir in Deutschland die Ansiedlung amerikanischer Einrichtungen abzulehnen haben." Deutschland, das selber an Militäreinsätzen beteiligt sei, habe keinen Anlass, "über die Amerikaner zu Gericht" zu sitzen.

Steinmeier betonte, die Bundesregierung habe sich intensiv um Aufklärung der Frage bemüht, welche Rolle Deutschland möglicherweise im US-Drohnenkrieg spielt. Die Kanzlerin habe darüber mit Präsident Obama gesprochen, er selbst mit dem US-Verteidigungsminister, zuletzt im Frühjahr 2014. Auch der Politische Direktor und der Sicherheitsdirektor des Auswärtigen Amtes hätten Unterredungen in Washington geführt. Obama selber habe dann die Erklärung abgegeben, von deutschem Boden aus würden Drohnen weder gestartet noch gesteuert. Damit müsse dann auch der Verdacht gegen Africom als ausgeräumt gelten: "Wenn sich in einer solchen Angelegenheit der amerikanische Präsident persönlich zu Wort meldet, dann haben wir keinen Anlass zu zweifeln." Gewiss könnte die Bundesregierung, wollte sie ganz sicher sein, "den Aufenthalt amerikanischer Truppen auf deutschem Staatsgebiet verbieten". Er hielte das aber für "keinen vernünftigen und angemessenen Umgang".

Steinmeier nannte es ein "Ärgernis", dass US-Geheimdienste offenbar auch deutsche Politiker bespitzelt haben. Dies dürfe die Beziehungen zu den USA aber in keiner Weise trüben: "Wir haben ein herausragendes Interesse, mit den Amerikanern gemeinsam Politik zu machen für die Beruhigung von Konflikten, die uns im Augenblick vor Augen liegen, und die keinen Aufschub dulden." Dies sei wichtiger als alle Irritationen.

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3. Ausländer mit Ausweisungsverfügung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) nach Angaben der Bundesregierung 285.703 Ausländer mit einer Ausweisungsverfügung erfasst gewesen. Von ihnen waren 27.661 als "aufhältig" und 258.042 als "nicht aufhältig" erfasst, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7512) ausführt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 173 - 18. März 2016 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2016

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