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BUNDESTAG/5698: Heute im Bundestag Nr. 212 - 14.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 212
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. April 2016, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. Kanada will CETA 2017 ratifizieren
2. Bundeswehrausbilder auch im Norden Malis
3. Fortsetzung der EU-Mission Atalanta


1. Kanada will CETA 2017 ratifizieren

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland hat angekündigt, dass ihre Regierung das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) noch in diesem Jahr unterzeichnen will. Die Ratifizierung solle im Laufe des nächsten Jahres erfolgen, sagte die Ministerin am Donnerstagmorgen in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Auf Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion, ob es sich bei CETA nach Ansicht der kanadischen Regierung um ein gemischtes Abkommen handele, dem in diesem Fall neben der EU auch die nationalen Parlamente in der Gemeinschaft zustimmen müssten, sagte Freeland, diese Frage habe die Europäische Union allein zu entscheiden.

In dem CETA-Abkommen kommt nach Angaben der Ministerin zum Ausdruck, dass Kanada und Europa gleiche Werte hätten. Die ohnehin schon enge Zusammenarbeit solle weiter gestärkt werden. "Ich glaube, wir werden alle auf das Abkommen stolz sein", sagte sie. Die Vereinbarungen im Investitionskapitel des CETA-Vertrages könnten zu einem Modell für andere Handelsverträge werden. Die mit der EU gefundene Lösung bezeichnete Freeland als erfreulich.

Nach Ansicht der SPD-Fraktion existiert zwischen Europa und Kanada ein gemeinsames Wertegerüst, das mit dem Abkommen noch stabiler gemacht werden könne. Der Sprecher der Fraktion lobte die gefundenen Regelungen im Investitionsbereich und hob besonders die Einrichtung des für die Streitbeilegung zuständigen Handelsgerichtshofes hervor.

"Große Vorbehalte" gegen CETA meldete dagegen die Fraktion Die Linke an. Man habe nichts gegen den Handel mit Kanada, der auch ohne Abkommen schon sehr intensiv sei, sagt ein Sprecher der Fraktion. Das neue Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren werde von führenden Juristen für verfassungswidrig gehalten. Auch die Erwartung, durch CETA könne es zusätzliche Arbeitsplätze geben, werde in Deutschland nicht geteilt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, auch wenn sie das Abkommen kritisch sehe, werde die Intensivierung des Handels begrüßt. CETA sei nicht zustimmungsfähig, und die Regelungen zum Investitionsschutz mit der Verankerung des Schiedsgerichts seien nicht nachvollziehbar. Eine richterliche Unabhängigkeit gebe es nicht. Kanada und Europa hätten ein hoch entwickeltes Rechtssystem, so dass keine Schiedsgerichtsbarkeit notwendig sei.

Freeland entgegnete, das CETA-Kapitel zu den Investitionen sei das beste, was in dem Bereich geschaffen worden sei. Inländische Gerichte seien für solche Streitfälle nicht zuständig, und bestehende Streitbeilegungsmechanismen bei der Welthandelsorganisation WTO könnten nur von Staaten angerufen werden. CETA sehe vor, dass die Richter des Handelsgerichtshofs nicht kommerziell tätig sein dürften und auch nicht von den Prozessparteien ausgesucht werden könnten: "Das ist ein wichtiger Schritt." Zugleich warb sie für den freien Handel. Durch das Abkommen würden Zölle im Bereich Automobile in Höhe von 9,5 Prozent und bei Chemieprodukten und Kunststoffen in Höhe von 6,5 wegfallen.

In ihrem Eingangsstatement hatte die Ministerin die deutsche Flüchtlingspolitik gewürdigt: "Sie tragen die Hauptlast, und dafür möchten wir Ihnen danken." Auch Kanada zeige sich solidarisch und habe 25.000 Flüchtlinge aufgenommen. Bis zum Jahresende sollten insgesamt 40.000 Menschen in Kanada Schutz finden.

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2. Bundeswehrausbilder auch im Norden Malis

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Bundeswehreinsatz im Rahmen der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission Mali) soll fortgesetzt werden. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt (18/8090), soll die Obergrenze zwar von bis zu 350 auf bis zu 300 Soldaten abgesenkt werden, im Gegenzug aber sollen neue Einsatzorte im Norden des Landes - etwa in Gao und Timbuktu - für die Bundeswehrausbilder hinzukommen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Ausbildung malischer Sicherheitskräfte und solcher der G5-Sahel-Staaten (Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso, Tschad), sanitätsdienstliche Unterstützung und die Beratung des malischen Verteidigungsministeriums. Eine Begleitung oder direkte Unterstützung der malischen Streitkräfte bei Kampfeinsätzen sowie eine entsprechende Unterstützung der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) bleibe ausgeschlossen. Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der malischen Regierung sowie auf Grundlage entsprechender Beschlüsse des Rates der Europäischen Union in Verbindung mit fünf Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat der Mission ist befristet bis Ende Mai 2017. Die Kosten beziffert die Bundesregierung auf knapp 21 Millionen Euro. Der Antrag steht am heutigen Donnerstag zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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3. Fortsetzung der EU-Mission Atalanta

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-Mission Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beteiligen. Die personelle Obergrenze soll allerdings von derzeit bis zu 950 auf bis zu 600 Soldaten verringert werden, wie aus dem Antrag der Bundesregierung hervorgeht (18/8091). Er steht am heutigen Donnerstag zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Die Bedrohung durch Piraterie vor der Küste Somalias habe in letzten Jahren stark abgenommen, der letzte erfolgreiche Angriff auf ein Handelsschiff datiere aus dem Mai 2012, heißt es im Antrag zur Begründung. "Die erfolgreiche Zurückdrängung der Piraterie ist das Ergebnis der kombinierten Wirkung mehrerer Faktoren, zu denen vor allem die militärische Präsenz und Selbstschutzmaßnahmen der Industrie, einschließlich des Einsatzes privater bewaffneter Sicherheitsteams an Bord von Handelsschiffen zählen." Die für Angriffe in der Vergangenheit verantwortlichen kriminellen Netzwerke an Land seien jedoch weiterhin intakt und grundsätzlich in der Lage, die Seewege am Horn von Afrika konkret zu bedrohen.

Der Einsatz diene unter anderem dem Ziel, Schiffe des Welternährungsprogramms und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) zu schützen sowie Piraten abzuschrecken oder mögliche Raubüberfälle auf See zu beenden. Einsatzgebiet sind die somalischen Küstengebieten sowie Meeresgebiete vor der Küste Somalias und der Nachbarländer. Deutsche Einsatzkräfte dürften außerdem bis zu einer Tiefe von maximal 2.000 Metern gegen logistische Einrichtungen der Piraten am Strand Somalias vorgehen. "Sie werden hierfür nicht am Boden eingesetzt", heißt es im Antragstext weiter. Der Einsatz erfolge auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens von 1982 in Verbindung mit mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie Beschlüssen des Rates der EU. Er ist befristet bis Ende Mai 2017, die Kosten beziffert die Bundesregierung auf rund 53 Millionen Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 212 - 14. April 2016 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2016

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