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BUNDESTAG/5799: Heute im Bundestag Nr. 313 - 31.05.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 313
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 31. Mai 2016, Redaktionsschluss: 15.03 Uhr

1. An unsere Abonnenten: Technische Panne
2. Bundestag debattiert über Energiewende
3. Mindestvorgaben für Internetzugänge
4. Mehr Förderung ländlicher Gebiete
5. Sicherheitshinweise für Türkei-Reisende


1. An unsere Abonnenten: Technische Panne

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/AHE) Wegen einer technischen Panne ist Ihnen heute der hib-Newsletter Nr. 596 vom 11. November 2015 abermals zugeleitet worden. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

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2. Bundestag debattiert über Energiewende

Wirtschaft und Energie/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Die Überlegungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschäftigen in dieser Woche den Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Mittwochnachmittag in einer Aktuellen Stunde nach der Fragestunde zum Thema "Haltung der Bundesregierung zur Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa" debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt.

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3. Mindestvorgaben für Internetzugänge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung von Mindestqualitätsvorgaben bei Internetzugängen. In einem dazu vorgelegten Antrag (18/8573) heißt es, "mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite müssen auch tatsächlich zur Verfügung stehen". Zudem sollen nach den Vorstellungen der Grünen für "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende" Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten "Bußgelder und pauschalisierte Schadensersatzansprüche für Verbraucher" vorgesehen werden.

Zur Begründung ihrer Initiative schreibt die Fraktion, viele Internetanbieter würden ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht einhalten. Dies sei auch das Ergebnis der im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien. Danach hätten im Jahr 2013 nur 77,1 Prozent der Nutzer mindestens 50 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate erreicht. Die volle versprochene Leistung hätten lediglich 15,9 Prozent in Anspruch nehmen können. In den Jahren 2014 und 2015 habe es keine Qualitätsstudien mehr gegeben, kritisierten die Grünen und fordern im Antrag, diese wieder durchzuführen und ihre Ergebnisse zeitnah zu veröffentlichen. Doch auch ohne die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien sei festzustellen, dass das Problem fortbesteht, heißt es im Antrag. Das würden unter anderen auch die Ergebnisse des Breitband-Checks auf der Internetseite der Grünen deutlich machen.

Neben den schon erwähnten Forderungen spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Bundesnetzagentur dazu anzuhalten, die Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, basierend auf der Qualitätsklassen-Tabelle der DIN-Norm für Internetzugänge darüber zu informieren, welche der in der Norm aufgeführten Qualitätsklassen ihr Internetzugang entspricht. Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung und ihrer Aufsichtsbehörden - wie etwa der Bundesnetzagentur - erkennen die Grünen auch vor dem Hintergrund der Ende April in Kraft getretenen EU-Verordnung zum "Telecom Single Market" (TSM). Zwar bedürfe die Verordnung keiner gesetzgeberischen Umsetzung auf nationaler Ebene. Allerdings obliege den nationalen Aufsichtsbehörden die Kontrolle und Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen, zu denen nach Aussage der Grünen auch Bestimmungen hinsichtlich der Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Bandbreite gehören.

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4. Mehr Förderung ländlicher Gebiete

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Mit der geplanten Reform der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) soll in Zukunft die "Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete" gewährleistet werden, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8327) hervor. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass die Infrastruktur ländlicher Gebiete durch Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen unter anderem zur Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen und in den ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe gestärkt werden soll. Darüber hinaus sei vorgesehen, durch Fördermittel zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern sowie zur Umnutzung nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz beizutragen.

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5. Sicherheitshinweise für Türkei-Reisende

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt (AA) hat bereits im Jahr 2007 seine Sicherheitshinweise für die Türkei um einen Passus ergänzt, in dem davon abgeraten wird, dort in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/8547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8263) weiter hervorgeht, solle dieser Hinweis darauf aufmerksam machen, "dass in der Türkei gegen den türkischen Staat gerichtete Meinungsäußerungen oder Äußerungen, die so aufgefasst werden können, strafrechtliche Konsequenzen haben können".

In der Türkei könne für die "Herabsetzung der türkischen Nation" nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, für die Unterstützung des Terrorismus eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden. Die Bundesregierung hat laut Antwort keine Kenntnis einer abschließenden Liste von Organisationen, die die Türkei als terroristisch einordnet. Es sei jedoch davon auszugehen, dass zumindest eine Reihe von Organisationen in der Türkei als terroristisch eingestuft werden, darunter etwa die Demokratische Partei Kurdistans (PDK), Freiheitsfalken Kurdistans (TAK), Gülen-Bewegung, Islamischer Staat (IS) sowie Kurdische Arbeiterpartei / Volkskongress Kurdistan (PKK / Kongra Gel), Kurdische Hizbullah, Partei der Demokratischen Union (PYD) und weitere.

"Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes warnen nicht grundsätzlich vor politischer Kritik im Ausland, sie verweisen lediglich auf örtliche strafrechtliche Vorschriften, wo dies aufgrund von Erfahrungen, die in einem oder mehreren Einzelfällen mit diesen strafrechtlichen Vorschriften gemacht wurden, angezeigt erscheint", heißt es in der Antwort weiter. Auch weil dem AA nicht immer jede Vorschrift und deren Auslegung bekannt sein könne, erhöben die Reise- und Sicherheitshinweise nicht den Anspruch, auf alle derartigen Straftatbestände weltweit hinzuweisen. Derzeit enthielten die Reise- und Sicherheitshinweise für eine Reihe von Staaten Informationen zu Fotografie-Verboten, in anderen Fällen zum Tatbestand der Majestätsbeleidigung (etwa Jordanien), zur Beleidigung des Islam oder des Propheten (Vereinigte Arabische Emirate, Katar) oder zu Fotos, Reiseberichten, SMS und Telefonaten mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen (Iran).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 313 - 31. Mai 2016 - 15.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2016

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