Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5819: Heute im Bundestag Nr. 333 - 06.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 333
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 06. Juni 2016, Redaktionsschluss: 11.07 Uhr

1. Linke fordert Abschaffung der Nato
2. Linke: Mehr Transparenz bei DEG
3. Umstrittene Investitionen der DEG
4. Landkonflikt in Mali wird überprüft
5. Flüchtlingsprojekte in der Türkei


1. Linke fordert Abschaffung der Nato

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Linksfraktion will die Nato durch ein "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Europa unter Einschluss der Russischen Föderation" ersetzen. In einem Antrag (18/8656) fordert sie die Bundesregierung auf, als einen ersten Schritt auf diesem Wege den Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der Nato zu beschließen, das Nato-Truppenstatut zu kündigen und mit den USA, Großbritannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen, insbesondere auch aller ihrer nachrichtendienstlichen Niederlassungen, aus der Bundesrepublik zu vereinbaren. Die Bundeswehr sollte sich außerdem aus allen Bundeswehreinsätzen zurückziehen, die Rüstungsausgaben im Verteidigungshaushalt sollten für die nächsten 15 Jahre beständig um jeweils fünf Prozent abgesenkt und für eine "solidarische Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens" bereitgestellt werden.

In der Begründung des Antrags bezeichnet die Linksfraktion "die Abkehr vom militärischen Interventionismus im Umgang mit den Konflikten im Süden und ein Ende der militärischen Drohgebärden gegenüber Russland" für "politisch geboten" und "zeitlich dringlich". Das System der internationalen Beziehungen müsse wieder auf die Grundlage des Respekts vor dem internationalen Recht und der UNO-Charta gestellt werden, als "Voraussetzung für die Schaffung einer internationalen Gemeinschaft wirklicher Solidarität und Kooperation im Sinne globaler Gerechtigkeit".

*

2. Linke: Mehr Transparenz bei DEG

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Linksfraktion will die Rechenschaftspflichten und das entwicklungspolitische Mandat der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) stärken. Unter anderem soll die DEG dazu verpflichtet werden, nur Unternehmen und Finanzintermediäre zu finanzieren, die der Veröffentlichung einiger genau definierter Informationen der von der DEG direkt oder indirekt finanzierten Projekte zustimmen, schreibt sie einem Antrag (18/8657). Außerdem soll sie Finanzierungsvorhaben mitsamt der Umwelt- und Sozialrisikoprüfungen 30 beziehungsweise 60 Tage vor Vertragsabschluss veröffentlichen, um damit Kritikern aus der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken zu Projekten zu äußern und gemeinsam mit Betroffenen nach Lösungen für mögliche Probleme zu suchen. Darüber hinaus fordert die Linke die Schaffung eines parlamentarischen Beirats, der "uneingeschränkte und fortlaufende Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen der DEG" erhält. Ihm sollte zumindest ein Abgeordneter jeder Bundestagsfraktion angehören.

Weitere Forderungen stellen darauf ab, die Ausschlussliste der DEG, in der festgelegt ist, welche Projekte sie keinesfalls finanziert, unter anderem um Kohle- und Atomkraftwerke, Agrartreibstoff- und Palmölproduktion sowie Futtermittelproduktion und Großunternehmen im Agrar- und Ernährungssektor zu erweitern. Die Position der von DEG-Finanzierungen betroffenen Bevölkerungsgruppen will die Linksfraktion stärken, indem vor Finanzierungszusagen "verbindliche und transparente Konsultationsmechanismen" mit der lokalen Bevölkerung etabliert werden, die deren legitimierten Vertretungsorganen auch ein Vetorecht zugestehen.

In der Begründung des Antrags heißt es, in der deutschen Öffentlichkeit sei bisher wenig über die Arbeit der DEG und deren Finanzierungen bekannt. Die öffentliche Rechenschaftspflicht der DEG sei ebenso wie deren politische Regulierung bisher nur schwach ausgeprägt. Dies sei auch die Folge der rechtlichen Konstruktion der DEG als Gesellschaft, kritisieren die Abgeordneten. "Dies führt zu der paradoxen Situation, dass die DEG laut Bundesregierung zwar im Rahmen deren entwicklungspolitischer Grundsätze und Maßnahmen arbeitet, sich gleichzeitig aber strikteren Kontrollen oder Vorgaben durch Regierung oder Bundestag entzieht." Der gesetzliche Rahmen, in dem die DEG agiere, müsse daher spezifiziert und gestärkt werden.

*

3. Umstrittene Investitionen der DEG

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung weist den Vorwurf, die deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) beteilige sich an Fonds und Unternehmen, die ihren Sitz in sogenannten Steueroasen haben, von sich. Wie sie in einer Antwort (18/8586) auf eine Kleine Anfrage (18/8373) der Fraktion Die Linke schreibt, sei die DEG an die seit dem 1. Januar 2010 implementierten Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in intransparenten Ländern gebunden. Diese sähen Beschränkungen für Finanzierungen in diesen Ländern vor. Als intransparente Länder würden Staaten definiert, die den OECD-Standard in Steuerfragen noch nicht ausreichend implementiert oder die Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nicht umgesetzt hätten und auf Listen der Financial Action Task Force (FATF) erschienen. Die DEG sei an keinen Fonds und Zweckgesellschaften in diesen Ländern beteiligt.

In der öffentlichen Diskussion würden sogenannte Offshore Financial Centre ("OFC") in transparenten Ländern in "undifferenzierter Weise" mit den von der OECD als intransparent eingestuften Ländern gleichgesetzt, heißt es in der Antwort weiter. "Der Umstand, dass Investitionen - zum Beispiel durch die die DEG einladenden Mitinvestoren - über OFC strukturiert werden, impliziert keine illegalen Handlungen der involvierten Akteure", betont die Bundesregierung. So würden im Rahmen der banküblichen Prüfung auch die Mitinvestoren sehr genau geprüft zudem gebe der Kunde in rechtlich bindender Form Zusicherungen ab, unter anderem über die Herkunft der eingesetzten Mittel, die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen und Transparenz.

Motivation für eine Finanzierung über eine Gesellschaft mit Sitz in einer OFC sei nicht die steueroptimierte Vermögenserschaffung und -bewahrung, sondern "ausschließlich die rechtssichere, effizientere und durch weniger Korruption beeinflusste Investition in ein DEG-Partnerland", versichert die Koalition. In vielen Fällen könnten förderungswürdige Unternehmen erst durch die Nutzung von OFC nachhaltig erfolgreich wirtschaften, Arbeitsplätze schaffen und somit die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort verbessern.

*

4. Landkonflikt in Mali wird überprüft

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung nimmt die Hinweise von Nichtregierungsorganisationen zu den Vorwürfen von afrique-europe interact (AEI) in Bezug auf illegale Landnahmen in Mali nach eigenen Angaben sehr ernst und verfolgt deren Aufarbeitung als Anteilseignerin der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) aktiv. Das schreibt sie in einer Antwort (18/8565) auf eine Kleine Anfrage (18/8385) der Fraktion Die Linke.

Gegenstand der Anfrage war ein zwischen zwei Dörfern in Mali seit 2010 schwelender Landkonflikt, an dem auch deutsche Akteure, wie die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), indirekt beteiligt sein sollen. Die Bewohner werfen dem malischen Unternehmer Modibo Keita beziehungsweise seinem Unternehmen M3-SA vor, sich über das von ihm gepachtete Land hinaus von ihnen landwirtschaftlich genutzte Flächen illegal angeeignet zu haben. Wie die Linksfraktion schreibt, habe Keita neben der afrikanischen Entwicklungsbank auch mehrere Kredite von der malischen Agrarbank BNDA erhalten, an der die DEG im Auftrag der Bundesregierung zumindest bis zum Jahr 2014 beteiligt gewesen sei.

Die Bundesregierung betont, sie habe sich innerhalb der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) für die zeitnahe Einschaltung des bankeigenen Beschwerdemechanismus (Independent Review Mechanism, IRM) eingesetzt. Dieser sei am 12. Mai 2016 bei der AfDB registriert worden und werde nun durchgeführt. Sie werde sich auch weiterhin in die Klärung der Vorwürfe innerhalb der AfDB einbringen, versichert sie.

Des Weiteren erklärt sie, dass sie die Sorge der Antragsteller teile, dass illegale Landnahmen die nachhaltige Entwicklung und Ernährungssicherung negativ beeinflussten. Sie betont aber auch, dass die Kreditvergabe der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) an das malische Unternehmen M3-SA "in keiner direkten Verbindung zur Landpachtung des Investors" stehe, sondern "ausschließlich die Errichtung einer neuen Fabrik zur Nahrungsmittelproduktion in Ségou in 50 Kilometern Entfernung zu den in der Anfrage genannten Landflächen" umfasse. Der Kredit stünde nicht im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen, auch dienten landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als Sicherheit für den Kredit.

*

5. Flüchtlingsprojekte in der Türkei

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Im Jahr 2016 plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Projekte mit einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro für die Unterstützung von syrischen Flüchtlingen in der Türkei. Einige seien bereits in der Umsetzung, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/8564) auf eine Kleine Anfrage (18/8226) der Fraktion Die Linke.

Die Projekte würden durch die staatlichen Durchführungsorganisationen GIZ und KfW Entwicklungsbank und die sequa gGmbH teilweise in Kooperation mit multilateralen Organisationen wie Unicef und UNDP und nichtstaatlichen Organisationen wie der Welthungerhilfe umgesetzt. Zudem kooperierten die Organisationen vor Ort eng mit türkischen Institutionen wie der Arbeitsagentur ISKUR, dem nationalen Bildungsministerium (MoNE) oder lokalen Nichtregierungsorganisationen.

Die vom BMZ finanzierten Maßnahmen konzentrierten sich auf die Provinzen mit den meisten Flüchtlingen, wie Istanbul und Ankara, sowie Mersin, Adana, Hatay, Gaziantep, Kilis und Sanliurfa, schreibt die Bundesregierung. Weitere Provinzen könnten im Projektverlauf dazu kommen. Außerdem verweist sie auf die schon bei der Syrien-Konferenz am 4. Februar 2016 angekündigte Beschäftigungsoffensive Nahost. Das BMZ stelle dafür 2016 200 Millionen Euro bereit. Zielgruppe seien grundsätzlich syrische Flüchtlinge und Menschen aus aufnehmenden Gemeinden in Jordanien, im Libanon, in der Türkei, im Nordirak und in Syrien.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 333 - 6. Juni 2016 - 11.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang