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BUNDESTAG/5876: Heute im Bundestag Nr. 390 - 23.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 390
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 23. Juni 2016, Redaktionsschluss: 09.49 Uhr

1. Neues Recht am Bau strittig
2. Robotik und künstliche Intelligenz
3. Kraftwerke gehen in Reserve
4. Kooperation mit Indien in der Wissenschaft
5. Grüne fordern Klimaschutzgesetz


1. Neues Recht am Bau strittig

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8486) "zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" sind viele Einwände zur Sprache gekommen. Ziel der Novelle ist zum einen, privaten Bauherren mehr Sicherheit vor unliebsamen Überraschungen zu geben, und zum anderen, Handwerker vor hohen Folgekosten zu schützen, wenn ihnen mangelhaftes Material verkauft worden war. Zwar betonten die geladenen Experten wiederholt, wie wichtig diese Reform sei, doch warfen sie in verschiedener Hinsicht die Frage auf, ob der vorliegende Gesetzentwurf im Bemühen, Rechtssicherheit zu schaffen, nicht neue Rechtsunsicherheit erzeugt. Mehrere Sachverständige gaben dem ursprünglichen Referentenentwurf, der als Ergebnis eines intensiven Konsultationsprozesses mit den betroffenen Gruppen entstanden war, den Vorzug gegenüber der schließlich nach der Ressortabstimmung vom Kabinett beschlossenen Fassung.

So sieht der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Olaf Lenkeit eingebaute Umgehungsmöglichkeiten in einer Regelung, die es Bauherren eigentlich erlauben soll, im Fall von Baumängeln einen größeren Teil des Endpreises als bisher einzubehalten. Denn Bauunternehmen könnten nach dem von der Regierung vorgelegten Gesetzestext die bisher üblichen ganzheitlichen Verträge in mehrere Einzelverträge aufspalten mit dem Ergebnis einer "Absenkung des Verbraucherschutzes", warnte Lenkeit.

Der ehemalige Bundesrichter und Vorsitzende des Deutschen Baugerichtstages, Stefan Leupertz, machte seine Kritik vor allem am geplanten Anordnungsrecht fest. Es soll Bauherren ermöglichen, Änderungen am Bauvorhaben anzuordnen, falls sich die Baufirma nicht freiwillig dazu bereiterklärt. Diese "Zentrale Vorschrift" sei gegenüber dem Referentenentwurf "abgeschwächt" worden, indem das Verfahren zur rechtlichen Durchsetzung einer solchen Anordnung komplizierter geworden sei, bemängelte Leupertz. Dies sei eine "Einladung zur Obstruktion und Verzögerung".

Vor gravierenden Folgen dieses Anordnungsrechts für Baufirmen warnte Philipp Mesenburg, Justiziar des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. Der Bau erfordere eine komplizierte Disposition von Mitarbeitern, Gerätschaften und beteiligten Gewerken. Wenn nun ein Bauherr beispielsweise anordnen könne, das im Entstehen befindliche Haus ein Stockwerk höher zu bauen, habe das unweigerlich Auswirkungen auf andere Baustellen des Unternehmens. Mesenburg sprach von einem "Dominoeffekt".

Eine vorgesehene Bestimmung in diesem Zusammenhang besagt für den Fall, dass sich Bauherr und Bauträger nicht auf den Preis einer solchen angeordneten Veränderung einigen können, dass 80 Prozent des Angebots der Baufirma gelten sollen. Nach Ansicht des Heidelberger Wirtschaftsrechtlers Thomas Peiffer wird damit ein Anreiz geschaffen, schon beim Angebot deutlich zu übertreiben, so dass selbst 80 Prozent davon noch überteuert wären. Pfeiffer schlug vor, die Einführung des Anordnungsrechts mit einem wirksamen und schnellen Streitbeilegungsmechanismus zu unterlegen.

Auch an dem anderen Teil des Reformvorhabens, der Mängelhaftung, gab es viel Kritik. Dabei bestand durchaus Einigkeit, dass die jetzige Rechtslage schnellstens geändert werden sollte. Denn derzeit kann ein Handwerker, dem fehlerhaftes Material verkauft wurde, vom Lieferanten nur Ersatz durch fehlerfreies Material verlangen, auf den oft hohen Kosten für den Aus- und Wiedereinbau an dem Gebäude aber bleibt er sitzen. Künftig soll der Lieferant auch dafür geradestehen. Doch der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Händler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau diese Haftung ausschließen kann. Die Leiterin der Rechtsabteilung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Manja Schreiner, verwies darauf, dass kleine Handwerker praktisch keinen Einfluss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen könnten und nicht selten auch auf einen einzigen Fachhändler in ihrer Region angewiesen seien. Sie prophezeite, dass alle Händler diese Ausnahmemöglichkeit anwenden würde, sollte sie in Kraft treten, mit der Folge, dass die ganze Reform "nichts bringt".

Viel Kritik gab es daran, dass Lieferanten von mangelhaftem Material die Möglichkeit gegeben werden soll, anstelle einer Kostenerstattung für den Handwerker den Aus- und Wiedereinbau selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Dies würde dazu führen, dass auf der Baustelle eines Einfamilienhauses Arbeitskräfte auftauchten, die der Bauherr nie beauftragt hat, folgerte Peter Mauel, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes. Dies sei ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. Eine Koordination mit anderen auf der Baustelle laufenden Arbeiten sei nicht möglich. Zudem stelle sich die Frage der Gewährleistung in dem Fall, dass die Nachbesserung wiederum fehlerhaft ausgeführt wird. Der Bauherr habe ja nur mit dem von ihm beauftragten Handwerker ein Vertragsverhältnis.

Christin Moldenhauer, ehrenamtliche Vorsitzende des Ausschusses Vertragsrecht beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, wandte sich dagegen, die Ausweitung der Mängelhaftung auch in Geschäftsbeziehungen ohne Verbraucherbezug anzuwenden. Da es vergleichbare Regelungen in anderen Ländern nicht gebe, drohe ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie. Nicht namens ihres Verbandes, sondern ihres Arbeitsgebers Siemens schlug Moldenhauer vor, die Anwendung des Gesetzes auf Handwerker und Kleinunternehmen zu beschränken.

Corinna Merzyn, Architektin und Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren, appellierte an die Abgeordneten, das Gesetzesvorhaben trotz er vielen Änderungswünsche schnell zum Abschluss zu bringen. Jedes Jahr begönnen 21.000 Bauherrenfamilien einen Eigenheimbau, zitierte Merzyn die Statistiken, und das wegen der geltenden Rechtslage "im Blindflug". 30 Prozent aller Altersvorsorgemittel flössen in Immobilien, gesetzliche Rentenbeiträge mitgerechnet. Andererseits zeigten die Auswertungen ihres Verbandes, dass in den Bauverträgen mit privaten Bauherren im Durchschnitt Leistungen im Wert von 16.000 Euro, die für die Fertigstellung zwingend erforderlich wären, nicht aufgeführt sind. Die entsprechenden Mehrkosten müssten die Bauherren dann aufbringen, um ihr Eigenheim fertigstellen zu können. Diese Rechtslage müsse dringend geändert werden.

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2. Robotik und künstliche Intelligenz

Ausschuss Digitale Agenda/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Eine Übernahme sämtlicher Arbeiten durch Roboter droht dem Menschen auf absehbare Zeit nicht. In dieser Einschätzung waren sich die am Mittwoch zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. Gleichwohl sei durch das Voranschreiten von Robotik und künstlicher Intelligenz mit Auswirkungen in fast allen gesellschaftlichen Bereichen zu rechnen, so die Experten, die mehrheitlich von einer "neuen industriellen Revolution" sprachen.

Norbert Elkmann vom Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung, sagte, die durch die Medien geschürte Erwartungshaltung, dass Roboter Aufgaben im Heimbereich übernehmen, sei stark überzogen. Zwar gehe die Entwicklung zügig voran. "Menschenähnliche Fähigkeiten nachzubilden ist aber etwas für die ferne Zukunft", sagte Elkmann. Insofern sei auch nicht damit zu rechnen, "dass es hunderttausende Roboter gibt, die uns die Arbeitsplätze wegnehmen". Anders sehe es bei intelligenten IT-Systemen aus, die durchaus zu Arbeitsplatzverlusten führen könnten.

Eric Hilgendorf von der Forschungsstelle RobotRecht an der Universität Würzburg bezeichnete die rapide technische Entwicklung als Herausforderung für Juristen. Hilgendorf mahnte zugleich politisches Handeln an, da sonst die Gefahr bestünde, dass internationale Konzerne die Standards setzen könnten. "Bei solch einer industriellen aber auch kulturellen Revolution muss die Regelungshoheit bei demokratisch legitimierten Instanzen bleiben", forderte er.

Noch bestehe die Chance, sich mit der Technik auseinanderzusetzen, "bevor sie mit allen Folgen angekommen ist", befand Ryan Calo, Robotik-Experte von der University of Washington. Wichtig sei, dass der Gesetzgeber und die Gerichte das benötigte Fachwissen haben. "Ohne das Fachwissen wird es mit den Innovationen Probleme geben", sagte Ryan. Es dürfe nicht sein, dass der Gesetzgeber sich auf Aussagen der Industrie verlassen muss. Dies könne dazu führen, dass Innovationen verboten werden, weil eine Überprüfung staatlicherseits nicht möglich ist. Ryan warnte zudem davor, den Angaben der Hersteller ungeprüft zu vertrauen.

Er könne sich durchaus die Schaffung einer Robotersteuer vorstellen, sagte der Wirtschaftsinformatiker und Buchautor Oliver Bendel von der Fachhochschule Nordwestschweiz. "Sobald ein Roboter einen Mitarbeiter ersetzt, könnte man die Forderung nach einer Robotersteuer und einer Roboterquote erheben", urteilte der Experte. Berücksichtigt werden müsse allerdings, dass die derzeitige Ausrichtung des menschlichen Lebens auf die wirtschaftliche Produktivität "eine kapitalistische Ideologie ist, der man nicht zustimmen muss". Der Einsatz von Robotern könne daher eine Chance zur Befreiung des Menschen sein. "Gewinne werden nach wie vor gemacht. Es geht darum, sie gerecht zu verteilen", sagte Bendel.

Die anstehende industrielle Revolution sei nicht beschäftigungsneutral, betonte Raul Rojas, Informatikprofessor an der Freien Universität Berlin. Nicht zuletzt aufgrund der Digitalisierung sei der Anteil der Industriearbeitsplätze in Deutschland auf 20 Prozent zurückgegangen. "Irgendwann sind es nur noch zehn Prozent", sagte Rojas. Auf diese rasante Entwicklung müsse die Politik vorbereitet sein.

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3. Kraftwerke gehen in Reserve

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Strommarkt reformieren und weiter entwickeln. Auch in der Phase des Übergangs, in der Anbieter erneuerbarer Energien mehr Verantwortung in der Stromversorgung übernehmen würden, müsse Versorgungssicherheit gewährleistet werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten und vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (18/7317), mit dem neben der Schaffung einer Kapazitätsreserve unter anderem auch der Bau von Netzstabilitätsanlagen ermöglicht wird. Der Ausschuss stimmte dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll zum Einsatz kommen, "wenn trotz freier Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf. Dazu sollen Erzeugungskapazitäten außerhalb des Strommarkts vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Die Reserve soll technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden. Um gleichzeitig das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, sollen ab 2016 Braunkohlekraftwerke schrittweise aus dem Netz genommen und vorläufig stillgelegt werden. Vorübergehend kann auf diese Kraftwerke als letzte und befristete Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, "wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, zum Beispiel bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen", schreibt die Bundesregierung. Nach Ablauf dieser Sicherheitsbereitschaft würden die Kraftwerke endgültig stillgelegt. Für Sicherheitsbereitschaft und Stilllegung sollen die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung erhalten.

Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag beschlossen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Neben zahlreichen Präzisierungen von Bestimmungen wird darin geregelt, dass die Übertragungsnetzbetreiber Energieerzeugungsanlagen "als besonderes netztechnisches Betriebsmittel" errichten können, soweit ohne die Errichtung und den Betrieb dieser Erzeugungsanlagen die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gefährdet sei, wie es in dem Änderungsantrag heißt. Diese auch als Netzstabilitätsanlagen bezeichneten Energieerzeugungsanlagen dürfen eine elektrische Nennleistung von insgesamt zwei Gigawatt nicht überschreiten und sollen dort errichtet werden, "wo dies wirtschaftlich oder aus technischen Gründen für den Netzbetrieb erforderlich ist".

Wie in dem Änderungsantrag erläutert wird, werden in den Jahren 2021 und 2022 in Süddeutschland Kernkraftwerke mit einer Leistung von fünf Gigawatt außer Betrieb gehen. "Nach den aktuellen Erhebungen der Bundesnetzagentur zum Fortschritt des Stromnetzausbaus werden die wichtigen großräumigen Nord-Süd-Transportleitungen im Jahr 2025 in Betrieb gehen", wird erläutert. Daher sollen Netzstabilitätsanlagen in dem Übergangszeitraum zwischen Kernenergieausstieg und abgeschlossenem Netzausbau sicherstellen, "dass den Übertragungsnetzbetreibern ausreichend Anlagen zur Erbringung der für die Systemstabilität notwendige Systemdienstleistungen, insbesondere Redispatch, aber daneben auch Spannungshaltung und Netzwiederaufbau, zur Verfügung stehen", wird erläutert. Sobald kein Bedarf mehr da sei, müssten die Übertragungsnetzbetreiber die Anlagen stilllegen.

Bis zum 31. Januar 2023 soll eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. "Stellt sich dabei heraus, dass der Bedarf fortbesteht, dürfen sowohl bestehende Erzeugungsanlagen weiter betrieben als auch neuer Erzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden", wird in der Begründung des Änderungsantrages erläutert.

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4. Kooperation mit Indien in der Wissenschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die Kooperation mit Indien in der Bildungs- und Forschungspolitik soll ausgebaut und vertieft werden. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8708) wurde am Mittwoch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung angenommen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Indien investiere wie kaum ein anderes Schwellenland in Bildung und Forschung und werde mit seiner gut entwickelten und ausgebauten Forschungs- und Technologielandschaft auch in den kommenden Jahren ein entscheidender Motor der Globalisierung sein, heißt es im Antrag. Bereits in den vergangenen Jahren habe die Ansiedlung deutscher Unternehmen in Indien zugenommen, während gleichzeitig immer mehr gut ausgebildete junge Inderinnen und Inder nach Deutschland kämen. Von diesem gegenseitigen Austausch profitiere die deutsche Wirtschafts- und Forschungslandschaft bereits heute.

Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte im Ausschuss, Indien sei mit 1,3 Milliarden Menschen als größte Demokratie der Welt ein verlässlicher Partner. Als Ziel der Zusammenarbeit nannte er vor allem die Förderung der beruflichen Bildung in Indien, den Aufbau von Fachhochschulen und die Zusammenarbeit in verschiedenen Forschungsbereichen, etwa im Bereich von "Clean Energy".

Eine wichtige Säule der deutsch-indischen Zusammenarbeit sei zudem der Austausch von Studenten sowie jungen Wissenschaftlern. So habe sich der Anteil der indischen Studenten, die nach Deutschland kommen, von 3.431 im Jahr 2007 auf 11.860 Studenten im Jahr 2015 mehr als verdreifacht. "Aber auch da gibt es noch Luft nach oben", betonte der Vertreter der Union. Allerdings arbeiteten bereits 80 Prozent der Inder, die in der Forschung tätig seien, im Ausland, was eine Vertreterin der SPD-Fraktion als sehr bedenklichen Brain-Drain bezeichnete.

Auch die Vertreterin der Linken begrüßte im Grundsatz den Ausbau von Kooperationen mit Indien. Gleichzeitig mahnte sie aber an, dass man die Zusammenarbeit immer nur auf Augenhöhe tätigen dürfe und auch fragen müsste, was man von Indien lernen könne. Es sei fraglich, ob jedes in Deutschland funktionierende System, wie etwa die duale Berufsausbildung, auch in Indien funktionieren würde. Zudem forderte sie, nicht nur die Spitzenforschung zu unterstützen, sondern "auch in der Breite" zu fördern.

Die Vertreterin der SPD-Fraktion, die den Antrag im Grundsatz ebenfalls lobte, sprach die Situation im Bildungssystem Indiens an: Es gäbe Beispiele, dass Lehrer am Morgen erst gar nicht an ihrem Arbeitsplatz zum Unterricht erscheinen würden. Zudem thematisierte sie den in Indien weit verbreiteten Sexismus.

Ein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen lobte den überfraktionellen Antrag. Er sei froh, dass aus den Erfahrungen einer Reise des Ausschusses nach Indien ganz konkrete Forderungen erwachsen seien, die nun aber auch im Haushalt 2017 zu berücksichtigen seien. Die Koalitionsfraktionen seien nun aufgefordert, dies auch durchzusetzen.

Der Vertreter der Bundesregierung, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel (CDU), begrüßte ebenfalls den Antrag und wies darauf hin, wie dünn noch 2005 die Zusammenarbeit mit Indien gewesen sei. Dem Wunsch der Linksfraktion nach Breitenförderung in der Forschung erteilte Rachel eine Absage: "Das werden wir ausdrücklich nicht tun. Es ist auch der Wunsch der indischen Partner vor allem in der Spitzenforschung zusammenzuarbeiten."

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5. Grüne fordern Klimaschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes. Damit solle der "Klimaschutz rechtlich verbindlich verankert und jährliche Minderungsziele für die unterschiedlichen Emissionssektoren verbindlich festgelegt" werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/8876), der am Donnerstag erstmalig beraten wird. Zudem fordern die Abgeordneten, einen Klimaschutzplan 2050 zu beschließen, der "einen Pfad zur Dekarbonisierung bis zur Mitte des Jahrhunderts beschreibt". Außerdem wird unter anderem der Ausstieg aus der Kohleverstromung innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte sowie die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in dem Antrag verlangt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 390 - 23. Juni 2016 - 09.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

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