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BUNDESTAG/5877: Heute im Bundestag Nr. 391 - 23.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 391
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 23. Juni 2016, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Kaufprämie für Elektroautos bewilligt
2. Entlastung für 2015 beantragt
3. Experten: Änderungen bei Filmförderung
4. Grüne für Änderung bei Mietpreisbremse
5. 74 Millionen für gesundheitliche Selbsthilfe


1. Kaufprämie für Elektroautos bewilligt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Dem Zuschuss des Bundes zum Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges in Höhe von 2.000 Euro pro Fahrzeug steht nichts mehr im Wege. Dazu will der Bundesfinanzminister für dieses Jahr eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 85 Millionen Euro bewilligen. Dies nahm der Haushaltsausschuss am Mittwochabend zur Kenntnis.

Der Bund will bis 2020 insgesamt 600 Millionen Euro als Kaufprämie bereitstellen. Nach 85 Millionen Euro in diesem Jahr soll im kommenden Jahr 192 Millionen Euro zur Verfügung stehen und 2018 275 Millionen Euro. Die restlichen 48 Millionen Euro sollen im Jahr 2019 abfließen. Bereitgestellt wird die Prämie als außerplanmäßige Ausgabe aus dem Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und Abgeordnete der Union sahen in der Finanzierung des Zuschusses über außerplanmäßige Ausgaben einen Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnung, da die Zahlungen weder unvorhersehbar noch unaufschiebbar seien. Deshalb wäre nach ihrer Ansicht ein Nachtragsetat notwendig.

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2. Entlastung für 2015 beantragt

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesminister der Finanzen hat die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2015 beantragt (18/8833). Dazu legt er die Haushaltsrechnung sowie die Vermögensrechnung des Bundes 2015 vor. Einen entsprechenden Antrag hat der Finanzminister auch an den Präsidenten des Bundesrates gerichtet.

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3. Experten: Änderungen bei Filmförderung

Kultur und Medien/Anhörung

Berlin: (hib/DOC) Welche Regelungen müssen bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (18/8592, 18/8627) überdacht werden, damit Filme wie "Toni Erdmann" entstehen, wollten die Abgeordneten des Kulturausschuss am Mittwoch bei der Anhörung von 18 Experten aus den Reihen der Filmwirtschaft von Janine Jackowski wissen. Jackowski hatte das beim Festival in Cannes mit dem Kritikerpreis ausgezeichnete und vielbeachtete Drama der Regisseurin Maren Ade produziert. Das Filmförderungsgesetz (FFG) verpflichtet die Nutzer von Filmen, Abgaben zu leisten, mit denen die Produktion von Filme unterstützt wird. Alle fünf Jahre wird es novelliert.

Jackowski plädierte wie die Produzentenverbände für Änderungen bei der geforderten Eigenkapitalquote von fünf Prozent der Kosten einer Produktion. Die unterkapitalisierten Firmen können sie nicht aufbringen. Ebenso forderten sie Änderungen bei der Referenzfilmförderung. Sie benachteilige Festivalerfolge. Deren Produzenten kommen erst in den Genuss von Mitteln für die Produktion eines neuen Films, wenn sie 50.000 Besucher ins Kino locken.

Kontrovers diskutiert wurde die Besetzung der Vergabekommission der Filmförderungsanstalt (FFA). In dem Gremium haben künftig die Verwerter die Mehrheit. Die Produzenten fürchten, dass sie vorrangig kommerziell erfolgreiche Projekte auswählen. Stefan Gärtner vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien hingegen verteidigte den Vorschlag der Bundesregierung.

Damit Regisseurinnen wie Maren Ade kontinuierlich arbeiten können, soll im FFG eine Frauenquote bei der Besetzung der Gremien eingeführt werden. Der Linksfraktion reicht der Vorschlag der Bundesregierung zur Geschlechtergerechtigkeit jedoch nicht. Sie fordert in einem Antrag (18/8073) ebenso wie Barbara Rohm von der Initiative Pro Quote Regie eine Zielvorgabe von 40 Prozent bei der Mittelvergabe für Filme, bei denen Frauen Regie führen.

Ein weiterer Vorstoß der Linksfraktion geht der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, den Filmschaffenden und dem Bundesverband Schauspiel zu weit. Sie fordern zwar, soziale Mindestanforderungen in die Förderkriterien zu integrieren. Aber sie wollen Firmen nicht von der Förderung ausschließen, die Tarifverträge und Vergütungsregeln unterlaufen haben, wie es die Oppositionsfraktion vorschlägt. Jürgen Kasten vom Bundesverband Regie mahnte an, bei der Prüfung der Kalkulationen durch die FFA zumindest die Einhaltung der Vergütungsregeln im Auge zu behalten.

Ein Dauerbrenner in den Novellierungsdiskussionen ist die Auswertungskaskade. Zwischen Kinostart und Video-Premiere liegen sechs Monate, nach einem Jahr folgt die Pay-TV-Ausstrahlung und nach 18 Monaten die Free-TV-Ausstrahlung. Keiner aus dem Kreis der Experten konnte sich mit dem Vorstoß von Peter Weber (ZDF) anfreunden, den Fertigstellungstermin eines Films statt des Premierendatums zum Beginn des Zyklus zu machen. Die Mehrheit der Experten setzt weiter auf die Verkürzungsmöglichkeiten der Sperrfristen durch die FFA.

Thomas Frickel (AG Dok) will den Dokumentarfilm zu einem Experimentierfeld für moderne Auswertungsformen machen. Für eine Flexibilisierung der Sperrfristen plädiert auch die Videowirtschaft mit Blick auf begrenzte Marketingbudgets. Christian Bräuer (AG Kino), forderte unter diesem Aspekt ein generelles Umdenken. Das FFG müsse neben der Produktion von Filmen auch deren Ausstattung mit ausreichenden Herausbringungsbudgets sichern.

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4. Grüne für Änderung bei Mietpreisbremse

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Grünen wollen die Ausnahmeregelung streichen, nach der die Mietpreisbremse im Fall einer umfassenden Modernisierung nicht einzuhalten ist. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (18/8856) eingebracht. Zur Begründung schreibt sie, die Modernisierung werde in "angespannten Wohnungsmärkten oftmals dazu missbraucht, weniger zahlungskräftige Mieter fernzuhalten und die Wohnung mit Blick auf Spekulationsgewinne teuer zu vermieten".

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5. 74 Millionen für gesundheitliche Selbsthilfe

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe stehen nach Angaben der Bundesregierung in diesem Jahr rund 74 Millionen Euro zur Verfügung. In dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz sei festgelegt, die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung der Selbsthilfe ab 2016 je Versicherten auf 1,05 Euro zu erhöhen. Diese Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen sei im internationalen Vergleich beispiellos, heißt es in der Antwort (18/8810) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8605) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Gesundheitsbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) werde von derzeit 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen mit rund drei Millionen Teilnehmern ausgegangen. In Deutschland gibt es außerdem 296 Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungsstellen mit zusätzlich 46 Außenstellen. Die maßgeblichen Selbsthilfeverbände hätten seit 2005 ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Auch in der Pflege sei eine unmittelbare Beteiligung der Betroffenenverbände eingeführt worden.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen sind den Angaben zufolge freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen. Im Mittelpunkt stehe die gemeinsame Bewältigung einer Krankheit oder Behinderung. Die Mitglieder könnten selbst betroffen oder Angehörige sein. Zu den wesentlichen Aufgaben der Selbsthilfegruppen gehöre, das Wissen über die Erkrankung zu mehren sowie die Befähigung der Mitglieder, selbstständiger mit der Krankheit umzugehen.

Die Größe der Selbsthilfegruppen und -organisationen ist nach Angaben der Regierung sehr unterschiedlich. So hätten in Hamburg die Selbsthilfegruppen zwischen vier und 790 Mitgliedern. Dachverbände oder bundesweite Selbsthilfeorganisationen kämen auf bis zu rund 50.000 Mitglieder.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 391 - 23. Juni 2016 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

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