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BUNDESTAG/5941: Heute im Bundestag Nr. 455 - 01.08.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 455
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 01. August 2016, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. Asylanträge ukrainischer Staatsbürger
2. Rekommunalisierung nach CETA möglich
3. Mehr Ackerflächen für Maisanbau
4. Engpassmanagement wird eingeführt
5. Erfolg des Qualitätspakts Lehre
6. Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an


1. Asylanträge ukrainischer Staatsbürger

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge ukrainischer Staatsbürger ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9010). Danach waren Ende Juni dieses Jahres beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 6.299 Asylverfahren ukrainischer Staatsangehöriger anhängig.

Die Zahl der im ersten Halbjahr 2016 gestellten Asylanträge ukrainischer Staatsbürger lag den Angaben zufolge bei 1.474 und die Zahl der Entscheidungen zu Asylanträgen von Ukrainern in diesem Zeitraum bei 1.292. Dabei kam es laut Vorlage in zehn Fällen zur Anerkennung als Flüchtling, in sieben Fällen zur Gewährung von subsidiärem Schutz und in ebenfalls sieben Fällen zur Feststellung eines Abschiebeverbots, während sich die Zahl der Ablehnungen auf 570 und die sonstiger Verfahrenserledigungen auf 698 belief.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden von Januar bis Mai 2016 insgesamt 107 ukrainische Staatsbürger abgeschoben (einschließlich Überstellungen nach der Dublin-Verordnung), davon 27 in die Ukraine. Ob es sich bei den 107 um abgelehnte Asylbewerber handelte, ist den Zahlen der Bundespolizei laut Bundesregierung nicht zu entnehmen.

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2. Rekommunalisierung nach CETA möglich

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Auch nach Inkrafttreten des zwischen der Europäischen Union und Kanada vorgesehenen Freihandelsabkommens CETA bleiben Rekommunalisierungen in Deutschland möglich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8807). Wörtlich heißt es: "Deutschland hat keine Verpflichtung übernommen, die es verbietet, Privatisierungen zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen wieder rückgängig zu machen und die betroffenen Aufgaben erneut in kommunale Trägerschaft zu übergeben." Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie darauf geachtet, "dass die EU und Deutschland im Rahmen von CETA den Spielraum behalten, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Umwelt (u. a. Wasser), Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu ergreifen". Die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen worden seien, müsse insofern möglich sein. "CETA stellt diesen Spielraum sicher", versichert die Bundesregierung.

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3. Mehr Ackerflächen für Maisanbau

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Immer mehr landwirtschaftliche Ackerflächen werden für den Anbau von Mais genutzt, der in Biogasanlagen für die Erzeugung von erneuerbarem Strom verwendet wird. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8995) mitteilt, habe der Flächenbedarf für den Anbau von Biomasse zur Stromerzeugung 2006 circa 450.000 Hektar betragen. Bis 2014 sei der Flächenbedarf auf 1,4 Millionen Hektar gestiegen. Seit 2015 stagniere er auf diesem Niveau. Prozentual gesehen seien 2006 rund vier Prozent der gesamten deutschen Ackerfläche für den Anbau von Biomasse zur Stromerzeugung verwendet worden. 2015 seien es 11,8 Prozent gewesen. Unter Berufung einer vom deutschen Biomasseforschungszentrum durchgeführten Befragung gibt die Regierung den energiebezogenen Anteil von Maissilage an den in Biogasanlagen eingesetzten nachwachsenden Rohstoffen mit 72 Prozent an.

Die installierte elektrische Leistung der Biogasanlagen hat sich seit 2006 mehr als verdoppelt. Waren es 2006 noch 2.010 Megawatt gewesen, so wird der Wert für 2015 mit 7.0676 Megawatt angegeben. Die Zahl der Anlagen stieg von 5.192 auf 13.720, die Bruttostromerzeugung von 14.793 Gigawattstunden auf 44.225 Gigawattstunden. Damit seien im Jahr 2015 rund 66 Million Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden worden

Mit 2.970 stehen die meisten Biogasanlagen in Bayern. In Niedersachsen sind es 2.580. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 1.280 Anlagen.

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4. Engpassmanagement wird eingeführt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) An der Grenze zwischen Deutschland und Österreich soll ein Engpassmanagement eingeführt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8997) mitteilt, könne damit erheblich zum Abbau von Engpässen im Stromnetz beigetragen werden.

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5. Erfolg des Qualitätspakts Lehre

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Qualitätspakt Lehre hat in den Hochschulen einen Kulturwandel ausgelöst, die Lehre ist spürbar aufwertet worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9245). Der Qualitätspakt Lehre beinhalte unter anderem eine Verbesserung der Personalausstattung der Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung. Kurzum, die Betreuung der Studenten und die Lehrqualität an Hochschulen soll so verbessert werden. Der Qualitätspakt Lehre leiste eine wirksame Unterstützung, die sehr vielen Studenten in ganz Deutschland zugutekomme, unterstreicht die Bundesregierung.

Zu den übergreifenden Merkmalen guter Lehre gehörten unter anderem Aktivitäten, die den Einstieg ins Studium optimieren würden, wie auch der Einsatz digitaler Medien zur Verbesserung von Studium und Lehre, die Qualifizierung des Lehrpersonals und die Erarbeitung innovativer Konzepte für mehr Praxisorientierung, mehr Forschungsbezug und mehr Kompetenzorientierung des Studiums. Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage (18/9012) nach der Wirkung des Programms gerade vor dem Hintergrund des starken Anstiegs der Studentenzahlen gefragt. Inzwischen sind fast 2,8 Millionen Studenten an den Hochschulen in Deutschland eingeschrieben. Vor zehn Jahren waren es lediglich knapp zwei Millionen.

Die Bundesregierung zählt auf, dass derzeit 186 Hochschulen durch den Qualitätspakt Lehre gefördert würden. 156 Hochschulen hätten sich mit ihrem Konzept sogar für eine zweite Förderperiode qualifiziert. Damit würden zwei Drittel aller staatlichen Hochschulen in Deutschland durch den Qualitätspakt Lehre bis Ende 2020 gefördert - von der großen, forschungsstarken Volluniversität bis zur kleinen, regional orientierten Fachhochschule.

Begleitet würde der Qualitätspakt Lehre durch eine unabhängige Evaluation des Förderprogramms und 15 wissenschaftliche Begleitforschungsprojekte. Auch wenn es für eindeutige Antworten über alle geförderten Hochschulen hinweg noch zu früh sei, seien positive Entwicklungen nicht zu übersehen, unterstreicht die Bundesregierung. Sie führt unter anderem an, dass in besonders problematischen Fächern wie Elektrotechnik und Maschinenbau die Studienabbruchquote innerhalb weniger Jahre um ein Drittel gesunken sei. Zwar seien diese Verbesserungen nicht alleine dem Qualitätspakt Lehre zu verdanken, sie würden aber zeigen, dass die Bundesregierung mit ihrer Förderung auf dem richtigen Weg sei, um die Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern, betont die Bundesregierung.

Zudem könne man eine strukturbildende Wirkung in den Hochschulen beobachten. Gute Lehre sei nicht mehr dem persönlichen Engagement einzelner Lehrender überlassen, sondern werde als strategische Aufgabe der gesamten Hochschule verstanden und strukturell verankert. Maßnahmen würden gezielt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, erforderlichenfalls werde nachgesteuert.

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6. Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden könne. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9239) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) hervor.

Darin erklären die Länder, im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdiene eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb noch stärkere Förderung als bisher. So könnten etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaften, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgingen, den Anteil der betrieblich beziehungsweise beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen würde möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht kommen, geben die Länder zu bedenken.

Die Bundesregierung sichert in ihrer Stellungnahme eine Prüfung des Vorstoßes der Länder zu. Auch zwei konkrete Änderungswünsche am Gesetzentwurf sollen geprüft werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 455 - 1. August 2016 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2016

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