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BUNDESTAG/5982: Heute im Bundestag Nr. 496 - 05.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 496
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 05. September 2016, Redaktionsschluss: 15.20 Uhr

1. Lob für Steuerbefreiung bei E-Autos
2. Expertenstreit über Ceta
3. Neue Patientenberatung noch im Aufbau
4. Evakuierung aus dem Südsudan
5. Strategie gegen Drogenanbau


1. Lob für Steuerbefreiung bei E-Autos

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8828) enthaltenen Regelungen zur Unterstützung der Elektromobilität stoßen bei Experten weitgehend auf Zuspruch. Sie seien als "flankierende Maßnahmen" durchaus geeignet, hieß es während einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag. Käufer von Elektroautos sollen dem Regierungsentwurf nach weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile beim Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers.

Die in dem Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen seien eine sinnvolle Ergänzung zur Kaufprämie für E-Autos, hieß es vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Ähnlich bewertete das ein Vertreter der IG-Metall Baden Württemberg. Die Kaufprämie - 4.000 Euro Zuschuss gibt es für Käufer reiner E-Autos, 3.000 Euro für Käufer sogenannter Hybridautos - stelle in Verbindung mit dem Gesetzentwurf ein gutes Gesamtpaket dar, sagte der Gewerkschaftsvertreter. Mit Blick auf die geplanten Steuerbefreiungen beim Aufladen des Fahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers machte er deutlich, dass die damit für den Arbeitnehmer verbundenen Vorteile zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden müssten.

Aus Sicht des Autoherstellers BMW ist die Kaufprämie ebenso wichtig für die Fortentwicklung der Elektromobilität wie die Weiterentwicklung bei der Ladestruktur. Mit dem Gesetzentwurf würden richtige Anreize gesetzt, hieß es seitens des BWM-Vertreters, der sich gleichzeitig dafür aussprach, auch Hybridautos von der Kfz-Steuer zu befreien. Professor Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin stimmte der Forderung teilweise zu. Es wäre vorstellbar, für derartige Fahrzeuge eine fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer zuzulassen, so dass noch eine hinreichende Differenzierung zu der Steuerbefreiung bei Elektrofahrzeugen besteht, sagte der Steuerrechtsexperte.

Einig war sich Hechtner mit anderen Experten in der Forderung, Nutzer von Elektro-Dienstautos, die nach der Ein-Prozent-Regelung abgerechnet werden mit Nutzern gleichzustellen, die nach der Fahrtenbuchmethode abrechnen. Damit könne es gelingen, buchhalterischen Mehraufwand zu verringern, betonte der Vertreter des Deutschen Steuerberaterverbandes. Die Vertreterin des VDA urteilte, wirksame Anreize für Arbeitgeber, ihre Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge umzurüsten, könnten nur erfolgen, wenn keine aufwändige Differenzierung zwischen den Fahrzeugen und deren Bewertungsmethoden zur Ermittlung des geldwerten Vorteils vorgenommen werden muss.

Kritik an der Gegenfinanzierung der Kaufprämie und der geplanten Kfz-Steuerbefreiung über den Bundeshaushalt statt über andere Steuern im Verkehrssektor gab es vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die Förderung müsse technikneutral sein, befand der Nabu-Vertreter. Fahrzeuge mit hohen Kohlendioxidemissionen müssten stärker belastet und effiziente Fahrzeuge mit niedrigem Kohlendioxid-Ausstoß steuerlich begünstigt werden, sagte er. Derzeit sei außerdem die Subventionierung von Verbrennungsmotoren noch zu groß, als dass mit dem Gesetzentwurf, "gegen den im Grunde nichts einzuwenden ist", der Elektromobilität zum Durchbruch verholfen werden könne.

Mit den geplanten Maßnahmen sei eine einseitige Bevorzugung des Verkehrsträgers Straße verbunden, kritisierte der FÖS-Vertreter. Individualverkehr - auch im E-Auto - sei immer noch deutlich umweltschädlicher als etwa der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Grundsätzlich zu diskutieren sei auch die Frage, ob nicht die Gewährung der Steuerbefreiung an bestimmte Auflagen - wie etwa der Nutzung von Ökostrom - geknüpft werden muss. Diese Ansicht teilte auch der Steuerberaterverband. Die Förderung von E-Autos durch das Steuerrecht sei erst legitim, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt, sagte dessen Vertreter.

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2. Expertenstreit über Ceta

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Der öffentliche Meinungsstreit über das zwischen der Europäischen Union und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) hat sich bei einer Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Peter Ramsauer (CSU) widergespiegelt. Bei der Bewertung verfassungs- und europarechtlicher Fragen setzte Deutschlands juristischer Sachverstand unterschiedliche Akzente.

Laut Prof. Christian Tietje, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, "spricht viel dafür, dass die EU ausschließliche Kompetenz hat". Auch Prof. Dr. Christoph Herrmann, Universität Passau, vertrat die Auffassung, die EU könne CETA auch allein abschließen. Die Einstufung als gemischtes Abkommen mit Zuständigkeiten der EU einerseits und der einzelnen Mitgliedsstaaten andererseits sei "rechtlich nicht zwingend geboten". Gilt es als gemischtes Abkommen, sei die vorläufige Anwendung "praktisch bedeutsam". Prof. Steffen Hindelang, Freie Universität Berlin, wies darauf hin, Ceta sehe "explizit die Möglichkeit zur vorläufigen Anwendung vor".

Prof. Franz Mayer, Universität Bielefeld, beschied : "Ohne Zustimmung des Bundestags keine deutsche Ratifikation." Es sei klar, dass Ceta als gemischter Vertrag behandelt werde. Prof. Christoph Möllers, Humboldt-Universität Berlin, befand, der einen kanadischen Seite stünden EU und Mitgliedsstaaten als Vertragspartner gegenüber. Für den mitgliedsstaatlichen Teil könne die Zustimmung des Bundestags erforderlich sein.

Prof. Wolfgang Weiß, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, machte "europa- und verfassungsrechtliche Bedenken" gegen die vorläufige Ceta-Anwendung geltend. So führten die Regelungen über die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu dauerhaften Konsequenzen, selbst wenn Ceta endgültig scheitere. Ohne Mitwirkung des Bundestags sei eine vorläufige Anwendung überdies "unzulässig". Till Patrik Holterhus, Institut für Völkerrecht und Europarecht, Georg-August-Universität Göttingen, sah ein "Zustimmungserfordernis des Bundestags" bei mitgliedsstaatlichen Bereichen.

Zum Auftakt der Anhörungsrunde über inhaltliche Aspekte des Ceta-Vertrages zollte Sabine Weyand, Europäische Kommission, dem Abkommen ein dickes Lob: "Das Gesamtpaket stellt ein ausgezeichnetes Ergebnis von erheblichem wirtschaftlichem Wert für europäische Unternehmen, Verbraucher und Haushalte dar." Sie unterstrich: Die EU gehe "keinerlei Verpflichtungen ein, die öffentliche Dienstleistungen betreffen".

"Insgesamt positiv" bewerte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das Abkommen und setzte sich für eine schnelle Ratifizierung und Inkraftsetzung ein, erklärte Markus Kerber. Indes: "Im Bereich der regulatorischen Zusammenarbeit muss das Abkommen erst noch mit Leben erfüllt werden." Volker Treier vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag meinte, Ceta könne "ein Wegbereiter für moderne Freihandelsabkommen" sei. Wobei auch für den DIHK feststehe, "dass europäische Schutzniveaus erhalten bleiben müssen".

Stefan Körzell versicherte namens des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der DGB lehne Freihandel nicht ab. Er rief die "ablehnende Position" von Ende 2014 in Erinnerung. Zwar habe es in der Zwischen Zeit Verbesserungen gegeben. Doch insgesamt entspreche der Text "noch nicht den gewerkschaftliche Anforderungen an ein zustimmungsfähiges Abkommen".

Ähnlich äußerte sich Prof. Hubert Weiger vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND). So werde ausländischen Firmen weiterhin eine Paralleljustiz gewährt. Auch sieht er den Weg für die Gentechnik in der EU geebnet und die öffentliche Daseinsvorsorge gefährdet. Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, plädierte für die Ablehnung von Ceta: "Die Gestaltung der Globalisierung könne nicht so aussehen, dass man "im Wesentlichen so weit wie möglich alle Märkte öffnet", alle Regulierungsmöglichkeiten im öffentlichen Interesse unter den Vorhalt von Handelshemmnissen stelle und eine "Paralleljustiz und damit Klagerechte exklusiv für ausländische Investoren" einführe.

Prof. Peter-Tobias Stoll, Institut für Völkerrecht und Europarecht, Georg-August-Universität Göttingen, kritisierte, mit dem vorgesehenen Investitionsschutz würden "ohne Not" wesentliche Grundsätze der europäischen und deutschen Rechts- und Wettbewerbsordnung in Frage gestellt. Der Deutsche Städtetag appelliere, so Detlef Raphael, an die Bundesregierung, "im EU-Ministerrat einer vorläufigen Anwendung aller Regelungen in Bezug auf die öffentliche Daseinsvorsorge und zum Investitionsschutz auf keinen Fall zuzustimmen". Diese fielen in die nationale Zuständigkeit.

Die Anhörung fußte auf den EU-Ratsdokumenten 10970/16, 10968/16 und 10696/16. Zudem ging es um Anträge aus dem Bundestag: Die Linke fordert, die vorläufige Anwendung des Ceta-Abkommens zu verweigern (18/8391) und Bundestag und Bundesrat an der Abstimmung über Ceta zu beteiligen (18/9030). Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass dem Ceta-Abkommen so nicht zugestimmt (18/6201) und der Bundestag im Vorfeld der Genehmigung der vorläufigen Ceta-Anwendung beteiligt wird (18/9038).

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3. Neue Patientenberatung noch im Aufbau

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die seit 2016 unter neuer Trägerschaft organisierte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat den geplanten Leistungsumfang offenbar noch nicht erreicht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9484) auf eine Kleine Anfrage (18/9389) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, hat die UPD im Juli 2016 insgesamt rund 7.000 Beratungen verzeichnet. Im Vorjahresmonat waren es unter alter Trägerschaft rund 7.500 Beratungen.

Für den Aufbau eines effizienten und qualitätsorientierten Beratungsbetriebs sei nach dem Trägerwechsel dem neuen Anbieter ein Übergangszeitraum von sechs Monaten, bis Ende Juni 2016 eingeräumt worden. Somit sei ein vollständiges und umfassendes Beratungsangebot der UPD "in dieser Übergangsphase nicht zu erwarten gewesen", heißt es in der Antwort. In der Aufbauphase habe es auch technische Probleme gegeben.

Die neue UPD hat den Angaben zufolge zwischen Januar und Juni 2016 ihre Leistung kontinuierlich von rund 5.400 auf 7.100 Beratungen gesteigert. In den meisten Fällen handelte es sich um telefonische Beratungen. Seit Juni 2016 liege die telefonische Erreichbarkeit bei umgerechnet 90 Prozent. Ratsuchende hätten die UPD im Durchschnitt mit 1,1 Anrufen erreicht. Im Juli 2016 seien 76 Prozent der Anrufe innerhalb von 20 Sekunden angenommen worden. Außerdem wurden schriftliche Anfragen beantwortet.

Die UPD GmbH verfüge ab September 2016 über 83 festangestellte Mitarbeiter.

Die UPD berät Bürger kostenfrei in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Der GKV-Spitzenverband hatte sich 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung gegen die bisherige UPD-Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) und für das Angebot der Sanvartis GmbH entschieden. Das hatte heftigen Widerspruch ausgelöst, weil das Duisburger Callcenter-Unternehmen auch für Krankenkassen und Pharmafirmen aktiv ist und dessen Unabhängigkeit angezweifelt wird.

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4. Evakuierung aus dem Südsudan

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Beim Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Südsudan, bei dem am 13. Juli 2016 Deutsche sowie Staatsbürger anderer Staaten aus dem Land ausgeflogen und in die ugandische Hauptstadt Kampala gebracht wurden, bestand nach Angaben der Bundesregierung keine unmittelbare Bedrohung der zu evakuierenden Personen oder eigener Kräfte. Wie sie in einer Antwort (18/9457) auf eine Kleine Anfrage (18/9319) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, hatte sich zum Zeitpunkt der Weisung des Bundesverteidigungsministeriums zur Durchführung des Einsatzes die Sicherheitslage in der Hauptstadt Juba beruhigt. Die seit dem 11. Juli 2016 geltende Waffenruhe sei von beiden Konfliktparteien auch während der Evakuierung eingehalten worden. Wenngleich sich ein Bruch der Waffenruhe nicht abgezeichnet habe, habe eine erneute Eskalation der Lage zu dem Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschlossen werden können.

Die südsudanesische Regierung sei am 11. Juli 2016 durch den deutschen Botschafter in Juba mündlich über die geplante Evakuierung informiert worden, heißt es in der Antwort weiter. Dass an die Medien vorab die Bitte herangetragen worden sei, nicht über die Planungen zur Durchführung der Evakuierungsoperation zu berichten, begründet die Regierung damit, dass eine Veröffentlichung das Vorhaben hätte gefährden können. Konfliktpartei hätte die Aktion stören oder instrumentalisieren und damit Menschen in Gefahr bringen können. Die Bundesregierung bitte Vertreter der Medien daher in solchen Situationen grundsätzlich um "sorgfältige und verantwortungsvolle Abwägung möglicher Risiken" einer vorzeitigen Veröffentlichung, was sie auch in diesem Fall getan habe.

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5. Strategie gegen Drogenanbau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will mit dem Ansatz der "Alternativen Entwicklung" den illegalen Anbau von Drogenpflanzen senken. Wie sie in einer Antwort (18/9434) auf eine Kleine Anfrage (18/9333) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, will sie mit dieser Strategie an den Ursachen von Drogenökonomien ansetzen, nicht an den Symptomen. Weil beispielsweise Armut, mangelnde Einkommensmöglichkeiten, fragile Staatlichkeit sowie gewalttätige Konflikte den illegalen Anbau von Drogenpflanzen in marginalisierten ländlichen Räumen begünstigten, sei der deutsche Ansatz auf die Verbesserung der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen ausgerichtet, führt sie aus. Ziel sei es, den Drogenanbau für ländliche Haushalte und Regionen weniger attraktiv zu machen.

Wesentliche Zielgruppe seien Kleinbauern, heißt es in der Antwort weiter. Außerdem seien die Vorhaben in der Regel für eine mehrjährige Laufzeit konzipiert. So könne mittel- und langfristig Akteuren der internationalen organisierten Kriminalität der Nährboden entzogen werden. Die Zielindikatoren sowie die Entwicklung der Rahmenbedingungen würden regelmäßig überprüft und die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach den anerkannten Standards des OECD Development Assistance Committees (DAC) evaluiert und kontrolliert. Darüber hinaus würde der deutsche Ansatz der Alternativen Entwicklung international anerkannt und bestätigt.

Die Bundesregierung investiert nach eigenen Angaben für überregionale Vorhaben insgesamt 12,75 Millionen Euro. Davon entfielen auf das Vorhaben "Global Partnership on Drug Policies and Development" mit einer Laufzeit von 2015 bis 2019 7,75 Millionen Euro. Für das Sektorvorhaben "Entwicklung ländlicher Räume" mit einer Laufzeit von 2015 bis 2018 und der Teilkomponente "Alternative Entwicklung in Drogenanbauregionen" würden fünf Millionen Euro aufgewendet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 496 - 5. September 2016 - 15.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2016

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