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BUNDESTAG/5992: Heute im Bundestag Nr. 506 - 08.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 506
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 08. September 2016, Redaktionsschluss: 15.54 Uhr

1. Keine Manipulationen an Kassensystemen
2. Saatgutgesetz soll geändert werden
3. Programm für Obst, Gemüse und Milch
4. Mehr Transparenz bei Kontrollen
5. Kennzeichnung regionaler Produkte


1. Keine Manipulationen an Kassensystemen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) eingebracht. Zur Begründung heißt es, die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) könnten ein "ernstzunehmendes Problem" für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. "Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Auszeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, und geordnet aufzeichnet", schreibt der Entwurf vor. Elektronisches Aufzeichnungssystem und digitale Aufzeichnungen müssten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.

Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handele sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Für die Wirtschaft werde ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 470 Millionen Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten entstehen, erwartet die Regierung. Die jährlichen Kosten werden mit rund 106 Millionen Euro angegeben.

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2. Saatgutgesetz soll geändert werden

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Der Erhalt alter Obstsorten soll durch den Aufbau eines nationalen Sortenverzeichnisses von Obstarten zur Fruchterzeugung gefördert werden. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (18/9531) vor, der die Vorgaben der Richtlinie 2014/97/EU der EU-Kommission vom 15. Oktober 2014 in nationales Recht umsetzt. Ziel des Sortenverzeichnisses sei es, alle relevanten nationalen Sorten aufzunehmen. "Aus Gründen der Transparenz und zur Information der Verbraucher soll auch Vermehrungsmaterial von Obst in die Gesamtliste aufgenommen werden, das zur Wahrung der genetischen Vielfalt vermarktet werden soll." Das gelte auch für Obstsorten, die ohne Wert für den kommerziellen Anbau seien. Die Gesetzesänderung trage auf diese Weise zur Bereicherung der genetischen Vielfalt bei, weil durch das Verzeichnis das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial insbesondere alter Obstsorten befördert werde.

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3. Programm für Obst, Gemüse und Milch

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die EU-Programme für Schulobst, Schulgemüse sowie Schulmilch für Bildungseinrichtungen sollen zu einem neuen Schulprogramm zusammengefasst werden. Die auf EU-Ebene erfolgte Zusammenlegung der bisher gewährten Beihilfen macht eine bundeseinheitliche Anpassung erforderlich, um das von der Europäischen Union finanzierte Programm in den Bundesländern weiterhin zu ermöglichen. Die Bundesregierung legt deshalb einen Gesetzentwurf (18/9519) vor, der die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 schaffen soll. Ziel des Programms sei es, den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu fördern, um ausgewogene Essgewohnheiten zu prägen. Dem EU-Schulprogramm steht ab dem Schuljahr 2017/2018 EU-weit eine Beihilfe in Höhe von insgesamt 250 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

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4. Mehr Transparenz bei Kontrollen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen gesetzlichen Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen hinsichtlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und beworbener Eigenschaften von Lebensmitteln. In einem Antrag zur Rechtssicherheit und Transparenz bei Lebensmittelkontrollen (18/9558) wird die Bundesregierung aufgefordert, eine unmissverständliche und verbraucherfreundliche Unterrichtung der Öffentlichkeit durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu ermöglichen. Darüber hinaus wird eine sichere Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder Smileys verlangt. Amtliche Kontrollergebnisse der Behörden sollen zudem im Internet der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden.

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5. Kennzeichnung regionaler Produkte

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung eine neue Vermarktungsstrategie für regional produzierte Lebensmittel. Bei den Verbrauchern würden regionale Lebensmittel im Trend liegen. Dahinter stehe der Wille der Käufer Verantwortung für ihre Region zu übernehmen sowie landwirtschaftliche und verarbeitende Betriebe unterstützen zu wollen. Deshalb müsse durch eine aussagekräftige, flächendeckend verbreitete und transparente Regionalkennzeichnung diese Entwicklung unterstütz werden, meinen die Grünen. Konkret wollen die Abgeordneten in einem Antrag zur transparenten Regionalkennzeichnung (18/9544) erreichen, dass der Mindestanteil regionaler Zutaten als Voraussetzung für die Vergabe eines Regionalfensters auf entsprechenden Produkten mindestens 70 Prozent beträgt. Darüber hinaus soll eine bundesweit gültige Positivkennzeichnung für regionale Lebensmittel eingeführt werden, die bei freiwilligen Angaben zur regionalen Herkunft zur Definition der selbstgewählten Angabe auf dem Etikett verpflichtet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 506 - 8. September 2016 - 15.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2016

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