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BUNDESTAG/6039: Heute im Bundestag Nr. 553 - 28.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 553
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. September 2016, Redaktionsschluss: 13.23 Uhr

1. Änderungen bei Kraftfahrerqualifikation
2. Flexibel und später in die Rente


1. Änderungen bei Kraftfahrerqualifikation

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wird im Hinblick auf Regelungen bei den Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung ergänzt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8183) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu.

Damit sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung "wirkungsvoll" zu begegnen. Zudem werden die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, den Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert. Außerdem werden die Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen. Schließlich wird im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen.

Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung würden sich mehren, heißt es im Gesetzentwurf zur Begründung. Zudem würden in der Überwachung der Ausbildungsstätten Schwierigkeiten bestehen. Dies gelte sowohl hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten als auch hinsichtlich der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse.

Einstimmig stimmte der Ausschuss einem Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD zu. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation um die Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation und einer bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis zu planen. Die Planungsergebnisse mit Umsetzungsperspektiven sollen dem Ausschuss bis Ende März 2017 vorgelegt werden.

Der Bundestag wird abschließend am Donnerstag über den Gesetzentwurf beschließen.

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2. Flexibel und später in die Rente

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung möchte den Übergang in den Ruhestand deutlich flexibler ausgestalten als bisher. Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf (18/9787) für eine sogenannte Flexi-Rente (Flexi-Rentengesetz) vorgelegt. Darin heißt es, ältere Beschäftigte leisteten einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Und weiter: "Um sie möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, sollen sie noch bessere Möglichkeiten erhalten, ihren Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und gemäß ihren individuellen Lebensentwürfen zu gestalten."

Zu den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Der Hinzuverdienst soll "im Rahmen einer Jahresbetrachtung" stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.

Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.

Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.

Um Rentenabschläge auszugleichen, soll es möglich sein, früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Neue Regeln der Rehabilitation und der Prävention sollen die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte stärken.

Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für fünf Jahre wegfällt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 553 - 28. September 2016 - 13.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2016

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