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BUNDESTAG/6055: Heute im Bundestag Nr. 569 - 05.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 569
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 05. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 09.21 Uhr

1. Spenden für Grüne und für MLPD
2. Rechenschaftsberichte sonstiger Parteien
3. Rechtsextremisten in ländlichen Regionen
4. Türkische Fahndungsersuchen


1. Spenden für Grüne und für MLPD

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im August dieses Jahres 299.989 Euro als Spende von Herrn Jochen Wermuth erhalten. Zudem erhielt die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) im August eine Spende in Höhe von 100.000 Euro von Frau Sonja Borgwardt, wie aus einer Unterrichtung (18/9820) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervorgeht. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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2. Rechenschaftsberichte sonstiger Parteien

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die "Bürgerrechtsbewegung Solidarität" hat im Jahr 2014 mit Einnahmen von gut 635.000 Euro und Ausgaben von mehr als 631.000 Euro einen Überschuss von knapp 4.000 Euro erzielt. Dies geht aus den als Unterrichtung durch den Bundestagspräsidenten (18/9485) vorgelegten Rechenschaftsberichten von insgesamt acht politischen Parteien, die nach dem Parteiengesetz für staatliche Mittel nicht anspruchsberechtigt sind, für die Jahre 2013 und 2014 hervor. Davon entfallen sieben Rechenschaftsberichte auf das Jahr 2014 und ein Rechenschaftsbericht auf das Jahr 2013.

Bereits als Unterrichtung vorgelegt waren für das Jahr 2014 die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien (18/7910) sowie der übrigen anspruchsberechtigten Parteien (18/8475).

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3. Rechtsextremisten in ländlichen Regionen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Schwerpunkte von Rechtsextremisten in ländlichen Regionen" liegen laut Bundesregierung "vor allem in Ostdeutschland, aber auch in einigen wenigen Regionen der westlichen Länder". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9507) weiter ausführt, kann "kleinräumig regional" das "Phänomen beobachtet werden, dass es Orte gibt, in denen ein zahlenmäßig erhöhtes rechtsextremistisches Personenpotenzial lebt". Es handele sich hier überwiegend jedoch nicht um Ansiedlungsschwerpunkte. Ein gezielter und planmäßiger Zuzug von Rechtsextremisten sei in der Regel nicht erkennbar.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind der Bundesregierung "lokal konzentrierte Ansiedlungen von Personen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden können", in der Ortschaft Jamel und dem Landkreis Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

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4. Türkische Fahndungsersuchen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fahndungs- und Auslieferungsersuchen der Türkei vor und nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli dieses Jahres sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9613). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele offizielle Fahndungs- und Auslieferungsersuchen türkische Behörden "bezüglich Anhängerinnen und Anhänger des Predigers Fethullah Gülen" an Bundesbehörden oder die Bundesregierung übermittelt haben.

Wie die Bundesregierung dazu schreibt, befinden sich unter den Fahndungsersuchen, die vor dem Putschversuch eingegangen sind, " zwei Ersuchen, die ausschließlich mit der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu Fethullah Gülen begründet werden". "Auslieferungsersuchen zu diesem Tatvorwurf sind nicht eingegangen", heißt es in der Antwort weiter.

Danach gab es vor dem Putschversuch zudem jedenfalls zwei Auslieferungsersuchen gegen Personen wegen sonstiger Straftaten, bei denen es aufgrund der Gesamtumstände naheliegt, dass sie der Gülen-Bewegung angehören. Weiterhin seien im Jahr 2015 seitens der türkischen Behörden auf dem IP-Weg sechs internationale Fahndungsersuchen auf Grundlage diverser Straftaten übermittelt worden, "hinsichtlich derer aus zum Teil öffentlich zugänglichen Informationen zu diesen sechs Personen recherchiert werden konnte, dass sie als Anhänger von Fethullah Gülen gelten". Nach dem Putschversuch seien "weder Fahndungs- noch Auslieferungsersuchen zu diesem Tatvorwurf eingegangen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 569 - 5. Oktober 2016 - 09.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2016

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