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BUNDESTAG/6081: Heute im Bundestag Nr. 595 - 18.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 595
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 09.26 Uhr

1. Änderungen bei der Beamtenversorgung
2. Schulverpflegung wird immer wichtiger
3. Anhörung zu Kindergeld und EU-Richtlinie


1. Änderungen bei der Beamtenversorgung

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um die Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern ist es in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenaussschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (18/9532) gegangen. Danach soll die 1999 errichtete Versorgungsrücklage länger erhalten werden, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird. So werde die Aufzehrung des Vermögens verhindert, bevor das mit dem Gesetz bezweckte Ziel erreicht wird, die Höchstlast bei den Versorgungsausgaben zu dämpfen, heißt es in der Vorlage.

Wie daraus ferner hervorgeht, soll die Versorgungsrücklage gestärkt werden, indem ihr "bis 2031 weiter die Einsparungen aus der Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes zugeführt werden". In diesem Zusammenhang erfolge eine weitere Stärkung aus der Fortsetzung der Verminderungen von Bezügeerhöhungen. Dies soll "letztmalig und befristet bis 2024" erfolgen.

Die Rücklage dient den Angaben zufolge der Begrenzung der Versorgungsaufwendungen des Bundes auch in Bezug auf die ehemals staatlichen Bundesunternehmen von Bahn und Post. Zu diesem Zweck seien der Versorgungsrücklage seit 1999 die sogenannten Unterschiedsbeträge zugeführt worden, "die sich aus den bislang neunmaligen 0,2-Prozentpunkteabzügen von den Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ergaben". Nach der aktuellen Fassung des Versorgungsrücklagegesetzes wären die Mittel der Rücklage laut Regierung ratenweise bereits ab 2018 zur Entlastung des Haushalts von Versorgungsausgaben einzusetzen "mit der Folge, dass das Sondervermögen innerhalb von 15 Jahren aufgezehrt werden würde". Für die unmittelbare Bundesverwaltung zeichne sich jedoch ab, dass die Versorgungsempfängerzahl noch längere Zeit auf hohem Niveau bleiben und der Höchststand erst gegen 2035 eintreten wird.

Der weiteren Stärkung des Kapitalisierungsgrades der Versorgungsrücklage dient laut Regierung auch die "Optimierung der Anlagestrategie" bei der Rücklage und dem 2007 geschaffenen Versorgungsfonds. Danach können künftig - neben der bislang allein möglichen Anlage in Anleihen - bis zu 20 Prozent der Mittel der Rücklage in Aktien investiert werden.

Karsten Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sagte in der Anhörung, vieles am Gesetzentwurf sei "gut und richtig". So sei die Verschiebung der Entnahme aus der Rücklage positiv zu bewerten. Positiv sei auch, dass Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltsfähig bewertet werden sollen. Schneider konstatierte zugleich, dass für die Verlängerung der Besoldungs- und Versorgungskürzung keine stichhaltige Begründung genannt werde. Für Versorgungs- oder Besoldungskürzungen bestehe kein Anlass.

Der Bundesvorsitzende des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Dieter Dewes, verwies darauf, dass die ursprünglich vorgesehene Verlängerung der Minderungen der Versorgungsanpassungen von 2017 auf 2031 nun bis zum Jahr 2024 verkürzt werden solle. Diesen Kompromiss sehe seine Organisation als erfreulich an und finde ihn gut.

Der stellvertretende Vorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion, Hans-Ulrich Benra, nannte Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds "ein zielführendes Instrument für eine generationengerechte Abdeckung und flankierende Sicherung der zukünftigen Versorgungsausgaben". Vor diesem Hintergrund begrüße man den Gesetzentwurf und insbesondere den Umstand, dass die Rücklage erhalten und gestärkt werden solle.

Professor Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) betonte, das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung zur Versorgungsrücklage in ihrer ursprünglichen Form ausgeführt, "dass durch diese Regelung den Beamten kein eigener Beitrag zur Finanzierung ihrer Versorgung abgefordert wurde". Das gelte strukturell auch für die Fortführung der Versorgungsrücklage. Von einer Verletzung des Alimentationsprinzips durch die Fortsetzung der Versorgungsrücklage könne keine Rede sein.

Professor Eckart Bomsdorf von der Universität Köln sagte, mit der Vorlage verabschiede sich "der Gesetzgeber nahezu klammheimlich von dem Versprechen einer vollständigen Finanzierung der Versorgungsausgaben der ab 2007 beim Bund eingestellten Beamten mit Hilfe dieses Vorsorgefonds". In welcher Höhe später die Pensionen aus diesem Fonds finanziert werden, solle in einer Verordnung geregelt werden. "Das riecht für mich nach einer Finanzierung aus dem Versorgungsfonds nach Kassenlage", fügte Bomsdorf hinzu.

Michael Dittrich von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) warb dafür, in den Gesetzentwurf ethisch, ökologisch und sozial verantwortbare Kapitalanlagen "mit als Hinweis" in die Anlagerichtlinien aufzunehmen. Nach den Erfahrungen seiner Organisation wäre dies "eine gute Sache".

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2. Schulverpflegung wird immer wichtiger

Ernährung und Landwirtschaft/Anhörung

Berlin: (hib/EIS) Der Verpflegung von Kindern in Kitas und Schulen messen Experten eine wachsende Bedeutung zu. Ob diese aber kostenfrei sein sollte und für alle gleich, darüber waren sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft nicht einig. Die Anhörung erfolgte auf Grundlage eines Antrags der Fraktion Die Linke, die von der Bundesregierung die Einrichtung eines Bundesprogramms zur Kita- und Schulverpflegung (18/8611) fordert. Danach sollen bundesweit alle Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie Horteinrichtungen und Einrichtungen in der Tagespflege mit Ganztagsangebot eine beitragsfreie, altersgerechte, abwechslungsreiche und ansprechende Essensversorgung anbieten. Der Bund soll zur Finanzierung der Forderung ausreichend Mittel zur Verfügung stellen und mit den Bundesländern Vereinbarungen treffen, damit diese die Finanzmittel entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung stellen. Für jedes Kind und jeden Jugendlichen soll eine Pauschale von 4,50 Euro pro Verpflegungstag veranschlagt werden.

Mittlerweile würden in Deutschland über sechs Millionen Kinder und Jugendliche schulische Ganztagsangebote nutzen. "Durch den Ausbau der Ganztagsschulen wird das Angebot der Verpflegung immer wichtiger", stellte Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, zu Beginn der Anhörung fest. Eine gute Qualität des Essens und der Nährstoffversorgung könne die körperliche und geistige Entwicklung der Heranwachsenden befördern und vor ernährungsbedingten Erkrankungen schützen. Schon früh werde auf diese Weise das Bewusstsein für die richtige Ernährung gefördert, spätere Gesundheitskosten könnten vermieden und gleichzeitig die Wertschätzung für gute Nahrungsmittel befördert werden. Werner Ebert von der Stadt Nürnberg konstatierte aus seiner Erfahrung, dass Kinder in Kitas und Schulen wenig über das Thema Landwirtschaft, Tierhaltung und gesundes Essen wissen. Auch komme es vor, dass Kinder ohne Frühstück in die Schule geschickt würden. Zudem habe sich das System der Versorgung von Schulen geändert: "Es wird in der Schule nicht mehr frisch gekocht." Ohne es konkret bewerten zu wollen, stellte Ebert fest, dass sich ein System von Zulieferern in Form von Catering-Services etabliert habe. In den Schulen werde das Thema Ernährung zudem als lästige Aufgabe empfunden. Die Stadt Nürnberg habe in dem Thema jedoch die Chance gesehen, die Versorgung der Bildungseinrichtungen zu verbessern und die regionale Landwirtschaft zu fördern. Die Kommune habe sich bis zum Jahr 2020 zum Ziel gesetzt, bei der Kita-Verpflegung einen Bioanteil von bis zu 75 Prozent und für Schulen von 50 Prozent zu erreichen. "Dadurch sollen regionale Kreisläufe gefördert und die Großstadt als Markt für Betriebe im Umland erschlossen werden", sagte Ebert. Er plädierte dafür, die sogenannten DGE-Standards "verbindlicher zu machen". Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Qualitätsstandards für öffentliche Einrichtungen formuliert, die zur Orientierung öffentlicher Einrichtungen und Anbieter dienen sollen.

Dass die Schulverpflegung abwechslungsreich und gesund sein soll, darin seien sich alle einig, meinte Angelika Reiter Nüssle vom bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Doch kritisierte die Expertin den Ansatz des Antrags der Linksfraktion, der von oben nach unten Vorschriften machen wolle. Das Land Bayern setze hingegen darauf, dass auf lokaler Ebene Schulen, Eltern und Kommunen gemeinsam die Verpflegung organisieren. Zur Unterstützung habe das Land acht regionale Schulvernetzungsstellen eingerichtet, die die Verantwortlichen beraten und betreuen würden. Reiter Nüssle stellte fest, dass sich bereits dadurch laut Evaluationen die Qualität des Essens verbessert habe. Die Freiwilligkeit müsse der Grundsatz sein. Angelika Reiter Nüssle sah das Land Bayern auf einem guten Weg zur guten Verpflegung, aber es müsse noch mehr getan werden. In der Praxis würden zum Beispiel viele Schulen vor Zertifizierungen zurückschrecken, weil diese als zu kompliziert wahrgenommen würden, obwohl viele Einrichtungen alle nötigen Voraussetzungen dafür erfüllen würden.

Gute Erfahrungen habe Finnland mit der kostenlosen Kita- und Schulverpflegung gemacht. Marjaana Manninen vom Finnish National Board of Education stellte die präventive Wirkung heraus, denn zu viel Fett, zu viel Zucker, zu viel Übergewicht und schlechte Ernährungsgewohnheiten seien das Grundproblem in der Ernährung der Menschen in vielen Ländern. Diesen Problemen zu begegnen, sei eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe, weil sich solche Angewohnheiten bis in das Erwachsenenalter auswirken würden. In dem skandinavischen Land werde ein unentgeltliches tägliches Schulessen von den Schulklassen eins bis neun gesetzlich garantiert. Kinder hätten darauf einen Anspruch, dem entsprechende Bildungsanbieter durch staatliche Subventionen nachkommen könnten. Die Bildungsträger seien jedoch frei, das Geld nach eigenem Ermessensspielraum einzusetzen. Die Wissenschaftlerin Anke Oepping von der Universität Paderborn sah die Einbettung der Verpflegung in pädagogische Konzepte als noch nicht gelungen an. Die DGE-Qualitätskriterien für die Schulverpflegung hob sie als eine gute Grundlage hervor. Oepping wies zudem darauf hin, dass die Organisation der Verpflegung nicht nach einem einheitlichen Schema erfolgen kann. So sei unter anderem die Struktur in der Kita-Verpflegung anders als in der Schulverpflegung. Im Hinblick auf die Akzeptanz von Schulessen unter den Kindern und Jugendlichen meinte die Wissenschaftlerin, dass diese nicht unbedingt mit der Freistellung der Mahlzeiten steigen müsse. "Auch stellt sich eine Qualitätsverbesserung durch kostenfreie Leistungen nicht ein, wenn die Infrastruktur vor Ort nicht stimmt", sagte Oepping.

Ob mit einer Gießkanne oder doch lieber durch schulspezifische Maßnahmen die Verpflegung an Schulen und Kitas geregelt werden sollte, fragte Beate Proll vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hamburg, wenn dadurch Bildungsgerechtigkeit gefördert oder herstellt werden soll. "In Hamburg ist die Ganztagsschule eher der Standard", sagte Proll. Immer mehr Kinder und Jugendliche würden die Schulverpflegung nutzen. Die Hanseatin hob hervor, dass im Sinne des Konzeptes der selbstverantwortlichen Schule außerdem die Frage beantwortet werden müsse, wie viele von oben getroffene Maßnahmen notwendig sind. Kontinuität statt "Projekteritis" forderte Sabine Schulz-Greve von der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin e.V. in der Anhörung. Die Vernetzungstellen seien die Schnittstelle zwischen der Bildung, der Landwirtschaft und der Gesundheit und würden mit dem Ziel einer besseren Verpflegung alle "mit ins Boot nehmen" wollen. Doch weil in den Ländern die Stellen nur auf Basis von Projekten laufen würden, stehe die Dauerhaftigkeit der Arbeit dadurch in Frage. In der Regel gebe es nur einjährige Förderungen, die eine stetige Arbeit und Personalplanung behindere. Fortschritte würden dennoch gemacht, weil im Rahmen von Ganztagsschulen das Mittagessen mittlerweile als Teil des Bildungsprogramms verstanden werde. "Das ist gut so", sagte Schulz-Greve und forderte, dass alle Schulträger nach den DGE-Standards entsprechende Dienstleistungen ausschreiben sollten.

Aus juristischer Perspektive beleuchtete Johanna Wolff vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer eine Grundgesetzveränderung in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die der Antrag der Linksfraktion erforderlich mache. Denn der Bund und die Länder sollen nach dem Konnexitätsprinzip die Ausgaben voneinander getrennt tragen, die aus ihrer Wahrnehmung der Aufgaben entstehen. Es gelte die Subsidiarität im Föderalismus zu beachten, die den Bundesländern die Hoheit über Bildungsfragen zuweise. Zwar dürfen laut Artikel 91b des Grundgesetzes der Bund und die Länder aufgrund überregionaler Bedeutung in Bildungsfragen zusammenarbeiten, jedoch müsse dann der Umfang der Kooperationsmöglichkeiten genau beschrieben werden. Das Kooperationsverbot im Bildungsbereich komplett aufzuheben, wie im Antrag vorgeschlagen, sei jedoch zu umfangreich und würde ohne Änderung des Grundgesetzes durch den Bundestag und den Bundesrat nicht gelingen. Auch müsste dafür eine politische Mehrheit gewonnen werden, die eher unwahrscheinlich zu organisieren sei.

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3. Anhörung zu Kindergeld und EU-Richtlinie

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird sich am Mittwoch, den 19. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung mit zwei verschiedenen Themenkomplexen befassen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie sowie um steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Kindergeldes und Maßnahmen gegen die Kalte Progression. Die öffentliche Anhörung findet im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt und beginnt um 14.00 Uhr. Wegen der umfangreichen Tagesordnung wurde die Dauer der Anhörung von zwei auf drei Stunden erhöht.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536, 18/9956) soll erreicht werden, dass international tätige Konzerne nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Multinationale Unternehmen sollen daher Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. Außerdem sind zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2617, 18/9043) Thema der Anhörung. Darin geht es um mehr Transparenz und das Schließen von Steuerschlupflöchern, um Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne zu vermeiden.

Als Sachverständige sind geladen: Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Torsten Falk (Hessisches Ministerium der Finanzen), Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Markus Henn (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung), Paul Hondius (OECD), Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain, University of Applied Sciences), Reimar Pinkernell (Flick Gocke Schaumburg), Professor Wolfram Scheffler (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Arne Schnitger (PricewaterhouseCoopers AG), Marcus Spahn (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen) und Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim).

Im zweiten Teil der öffentlichen Anhörung geht es um den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsantrag zur "Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und zum Ausgleich der Kalten Progression". Hierzu werden die Fraktionen noch weitere Sachverständige benennen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten in einer Sitzung des Finanzausschusses am Montag beschlossen, den Änderungsantrag ebenfalls zum Thema der Anhörung zu machen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten dies wegen der Kurzfristigkeit des Vorhabens abgelehnt. Es sei kaum möglich, so kurzfristig Sachverständige zu benennen. Die CDU/CSU-Fraktion entgegnete, es müsse zügig gehandelt werden, damit die Verbesserungen für Familien und Kinder rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft gesetzt werden könnten.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 595 - 18. Oktober 2016 - 09.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2016

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