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BUNDESTAG/6125: Heute im Bundestag Nr. 639 - 02.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 639
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. November 2016, Redaktionsschluss: 10.34 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zur Netzneutralität
2. Umverteilung von Flüchtlingen
3. Ökologische Energieaußenpolitik
4. Probleme bei Mittelstandsanleihen


1. Öffentliche Anhörung zur Netzneutralität

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die am Montag, den 7. November, um 14.00 Uhr beginnt. Die Anhörung findet im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 400 statt.

Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951) will die Bundesregierung die Netzneutralität sicherstellen. "Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes", heißt es. Mit dem Entwurf soll auch aufgrund der EU-Verordnung 2015/2120 eine ausreichende Transparenz gegenüber Endnutzern hergestellt werden. So müssen Endnutzer darüber informiert werden, wie sich die angewandte Verkehrsmanagementpraxis auf die Qualität des Internetzugangsdiensts, die Privatsphäre des Endnutzers und den Schutz personenbezogener Daten auswirken könnte und wie sich Dienste, über die sie einen Vertrag abschließen, auf die Qualität und Verfügbarkeit ihrer jeweiligen Internetzugangsdienste auswirken. Auch sollen neue Bußgeldtatbestände eingeführt werden. Wenn ein Dienstanbieter den Datenverkehr unzulässig beschränkt, können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Als Sachverständige sind geladen: Wilhelm Eschweiler (Bundesnetzagentur), Solveig Orlowski (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), Fabian Riewerts (Deutsche Telekom), Susanne Blohm (Verbraucherzentrale Bundesverband), Professor Thomas Fetzer (Universität Mannheim), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) und Thomas Lohninger (Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Umverteilung von Flüchtlingen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien innerhalb der Europäischen Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9932). Wie die Abgeordneten darin schrieben, führte die Europäische Kommission im Mai 2015 einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für Menschen ein, die eindeutig internationalen Schutz in der EU benötigen. Insgesamt sollten im Laufe von zwei Jahren 160.000 Menschen aus Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Der Europäische Rat habe den Umverteilungsvorschlag der Kommission im September 2015 mehrheitlich beschlossen. Die Umverteilung solle entsprechend einem von der Kommission vorgestellten Schlüssel zur gerechten Verteilung erfolgen. Danach entfielen auf Deutschland 27.485 Personen.

Auf die Frage, wie viele Schutzsuchende aus den beiden südeuropäischen Ländern bis September 2016 in die Bundesrepublik umverteilt wurden, gibt die Bundesregierung an, dass aus Italien 20 Personen und aus Griechenland 196 Personen umverteilt worden seien. Das "verstärkte Engagement von Deutschland erst jetzt ist unter Verweis auf das Migrationsgeschehen im Jahr 2015 und deren Auswirkungen bis heute zu erklären", heißt es in der Antwort weiter. Zudem habe Deutschland im Rahmen von Dublin-Überstellungen 236 Personen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2016 aus Griechenland aufgenommen. Zugleich habe auch "die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen aus der Türkei im Rahmen der EU-TUR Erklärung eine hohe Priorität" gehabt.

Ab September 2016 stelle Deutschland Griechenland und Italien jeweils bis zu 500 Umsiedlungsplätze monatlich zur Verfügung, führt die Bundesregierung ferner aus. Ziel sei, diese jeweiligen Umsiedlungen innerhalb des von den EU-Ratsbeschlüssen vorgegebenen Zeitrahmens (zwei Monate ab jeweiliger Tranchenmeldung) abzuschließen. Dies hänge jedoch auch von allen beteiligten Partnern sowie den organisatorischen Rahmenbedingungen, zum Beispiel Flugkapazitäten, ab.

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3. Ökologische Energieaußenpolitik

Wirtschaft und Energie/Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundesregierung in einer Großen Anfrage (18/10147) einen umfassenden Fragenkatalog zur Energieaußenpolitik vorgelegt. "Energieaußenpolitik ist mehr als Energiepolitik. Energieaußenpolitik ist Sicherheitspolitik, ist Klimapolitik. Sie ist globale Wirtschafts- und Entwicklungspolitik", erläutern die Abgeordneten.

Gefragt wird unter anderem nach den Veränderungen auf den verschiedenen Energiemärkten. So soll die Bundesregierung über Nachfrage und Preisentwicklung auf den Märkten für Öl und Gas Auskunft geben. Angaben werden auch zur statistischen Reichweite (in Jahren) jeweils für Öl, Gas und Kohle erwartet. Auch die Atomkraft spielt eine Rolle. So soll die Bundesregierung über ihre Pläne im Hinblick auf die beiden Atomfabriken in Deutschland (Gronau und Lingen) Auskunft geben. Weitere Fragen betreffen die erneuerbaren Energien. So wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, ob sie bei der globalen Förderung erneuerbarer Energien sicherstellen kann, dass die lokale Artenvielfalt nicht bedroht ist.

Um geostrategische Aspekte geht es in einem weiteren Fragenkomplex. Gefragt wird nach der Herkunft der nach Deutschland importierten Energierohstoffe. Es werden Fragen nach einzelnen Ländern wie Russland gestellt. Im Themenbereich multilaterale Energiepolitik geht es um die Vereinten Nationen, die OPEC sowie um nichtstaatliche Organisationen.

Energiesicherheit gebe es nicht national, nicht einmal europäisch. Energiesicherheit gebe es nur global, schreiben die Abgeordneten.

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4. Probleme bei Mittelstandsanleihen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Markt für sogenannte Mittelstandsanleihen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10162). Die Bundesregierung soll angeben, wie sich der Markt für Mittelstandsanleihen entwickelt hat und erklären, warum es so viele Ausfälle bei den emittierten Anleihen gegeben hat. Auch wird nach Instrumenten gefragt, mit denen die Unsicherheit am Anleihemarkt entschärft werden könnte. Weitere Fragen betreffen unter anderem die Interessenvertretung der Anleihegläubiger. In der Vorbemerkung zur kleinen Anfrage erläutert die Fraktion, es seien bereits Anleihen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro ausgefallen. Die Lage wird sich nach Ansicht der Fraktion weiter zuspitzen, da die meisten Anleihen dieser Art erst 2017 oder 2018 fällig werden würden. Bis Ende 2018 gehe es um eine Volumen von 4,3 Milliarden Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 639 - 2. November 2016 - 10.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2016

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