Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6155: Heute im Bundestag Nr. 669 - 10.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 669
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 10. November 2016, Redaktionsschluss: 16.32 Uhr

1. Behörde: Abschalteinrichtungen unbekannt


1. Behörde: Abschalteinrichtungen unbekannt

5. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/STU) Die Möglichkeit von Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasemissionen war im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bis zur Aufdeckung der VW-Dieselaffäre kein Thema. Das erklärten KBA-Vertreter am Donnerstag im 5. Untersuchungsausschuss des Bundestages. "Damals habe ich in keinster Weise an so etwas gedacht", sagte der ehemalige Leiter des KBA-Referats Produktüberwachung, Dieter Maag. Er könne sich an kein einziges Gespräch erinnern, in dem es um illegale Abschalteinrichtungen gegangen sei. Hätte es einen Verdacht auf Manipulation gegeben, hätte man sicher darüber gesprochen, wie man damit umgehe. Maag war bis 2014 Referatsleiter und befindet sich heute im Ruhestand. Von solchen Abschalteinrichtungen ist in einer EU-Verordnung die Rede. Sie sind grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen wie dem Motorschutz zulässig.

Das in Flensburg ansässige Amt ist in Deutschland für dIe Typgenehmigungen für Fahrzeuge zuständig. Darüber hinaus gibt es Nachtests, sogenannte Konformitätsüberprüfungen, ob die Autos auch später die Vorgaben noch einhalten. Dabei werden sowohl das Qualitätsmanagement als auch die Fahrzeuge selbst unter die Lupe genommen. Für die Nachtests beauftragt das KBA in der Regel einen anderen Prüfdienst als für die Typgenehmigung. Für die Konformitätstests gebe es "etwas Kapazitätsprobleme", sagte der zuständige Sachgebietsleiter Lutz Sturm im Ausschuss. Sturm sprach von mehr 100.000 Genehmigungen für Fahrzeuge und Bauteile, die man nicht alle nachtesten könne. Pro Jahr würden rund 50 Nachprüfungen vorgenommen.

Auch Sturm betonte, es habe nie ein Indiz gegeben, dass Abschalteinrichtungen verwendet werden. Zu weitergehenden Prüfungen über jene der Typgenehmigung hinaus hatte Sturm keinen Anlass. Er müsse die Übereinstimmung prüfen, mehr nicht. Es habe auch nie einen Widerruf einer Typgenehmigung wegen des Abgasverhaltens gegeben. In zwei weniger gravierenden Fällen hätten die Hersteller Beanstandungen korrigiert.

Das KBA testet Fahrzeuge auf dem Rollenprüfstand nach dem noch immer gültigen neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), den Experten seit langem für unzureichend halten, weil Abgas-Grenzwerte auf der Straße oft weit überschritten werden. Den Fakt räumte auch Sturm ein, begründete es aber mit dem individuellen Fahrverhalten auf der Straße. "Wenn man ein Fahrzeug anders benutzt, kommen auch andere Abgase heraus", sagte Sturm.

Der Untersuchungsausschuss versucht seit September, die VW-Affäre aufzuklären. Am späteren Nachmittag waren zwei weitere KBA-Mitarbeiter geladen. Sven Paeslack leitet die Grundsatzabteilung, Mark Wummel die Abteilung Fahrzeugtechnik. Wummel war auch Mitglied der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzten Untersuchungskommission. Am Abend sollte Axel Friedrich dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Der ehemalige Abteilungsleiter im Umweltbundesamt ist heute für die Deutsche Umwelthilfe tätig, die ebenfalls regelmäßig Dieselautos untersucht.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 669 - 10. November 2016 - 16.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang