Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6158: Heute im Bundestag Nr. 672 - 14.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 672
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. November 2016, Redaktionsschluss: 13.27 Uhr

1. Barrierefrei wohnen mit E-Mobil
2. Linke: Novelle des Berufsbildungsgesetzes
3. Unklare Entwicklung der Eigenheimkredite


1. Barrierefrei wohnen mit E-Mobil

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) In Eigentümergemeinschaften soll es leichter werden, den barrierefreien Umbau von Wohnungen sowie den Einbau von Ladestationen für Elektroautos zu beschließen. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/10256) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zur Beratung übermittelt hat. Nach dem geltenden Gesetz können einzelne Wohneigentümer Beschlüsse zu solchen Umbaumaßnahmen blockieren, wenn die dadurch "erheblich beeinträchtigt" sind. Nach der vom Bundesrat gewünschten Änderung des Wohneigentumsgesetzes sollen Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit per Mehrheitsbeschluss möglich sein. Bei "Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, welche die Eigenart der betreffenden Wohnanlage ändern", soll neben der Mehrheit der Miteigentumsanteile auch die Zustimmung von drei Viertel der stimmberechtigten Wohnungseigentümer verlangt werden. Außerdem soll die Zustimmung "nicht unerheblich beeinträchtigter" Miteigentümer zu Umbaumaßnahmen dann entbehrlich sein, "wenn die Maßnahme für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich ist". Eine entsprechende Regelung soll auch ins Mietrecht aufgenommen werden.

Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Gegenäußerung die Anliegen des Bundesrates, meldet aber Zweifel an, ob der vorgeschlagene Weg zielführend ist. Sie werde "zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit unterbreiten", erklärt die Regierung. Dabei würden "die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu Grunde liegenden Überlegungen zu berücksichtigen sein".

*

2. Linke: Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Linke will das Berufsbildungsgesetz novellieren, um mehr jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Zudem soll eine Mindestvergütung für die Auszubildenden festgelegt werden. Das fordert die Fraktion in ihrem Antrag (18/10281). Nach wie vor sei die Lage am Ausbildungsmarkt für Jugendliche sehr angespannt. Auch im Jahr 2015 habe sich der Negativtrend der vergangenen Jahre auf dem Ausbildungsmarkt fortgesetzt. Während das Ausbildungsplatzangebot nur marginal gestiegen sei (+ 0,5 Prozent), sei die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nochmals zurückgegangen. Mit bundesweit 522.094 neu abgeschlossenen Verträgen sei ein Tiefstand erreicht worden. Ebenso sei die Ausbildungsbetriebsquote weiter gesunken. Nur 20,3 Prozent der Betriebe bildeten im Jahr 2015 überhaupt noch aus. Ein Bestandsverlust sei vor allem darauf zurückzuführen, dass besonders Kleinstbetriebe immer weniger ausbilden würden. Dieser Umstand verschärfe den Ausbildungsplatzmangel insbesondere in Regionen mit geringer Ausbildungsplatzauswahl.

Während auf der einen Seite immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen worden seien, hätten immer mehr Betriebe ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen können: mit 40.960 frei gebliebenen Ausbildungsplätzen habe die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ende des Ausbildungsjahres 2014/2015 einen Anstieg von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr registriert. Gleichzeitig hätten die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter zum 30. September 2015 bundesweit 20.712 unversorgte Bewerber verzeichnet. Diese jungen Menschen hätten weder eine Ausbildungsstelle angetreten noch seien sie in eine Alternative eingemündet. Darüber hinaus seien immer noch über 250.000 junge Menschen in den Maßnahmen des Übergangssystems verblieben. Viele von ihnen befänden sich in unnötigen Warteschleifen, die zumeist ins Leere führten. Nur etwa ein Drittel der Jugendlichen würden nach drei Monaten nach Beendigung der Maßnahmen eine Ausbildung antreten. In der Folge stünden laut Datenreport 2016 im Jahr 2014 rund zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren ohne Berufsausbildung da.

Da es nach wie vor keine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie beziehungsweise ein Recht auf Ausbildung gebe, werde es für einen Großteil dieser jungen Menschen nahezu keine Möglichkeit geben, eine vollqualifizierende Ausbildung zu beginnen und abzuschließen. Die Bundesregierung und die Autoren des Berufsbildungsberichtes 2016 würden den Umstand, dass viele Ausbildungsplätze unbesetzt blieben, auf drei Hauptgründe zurückführen: Versorgungsprobleme, Besetzungsprobleme und Passungsprobleme. Dabei gebe es zum Teil erhebliche Disparitäten zwischen Regionen, Wirtschaftszweigen und Berufen. Kleinere und Kleinstbetriebe hätten deutlich mehr Schwierigkeiten, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen als größere Unternehmen. Bei näherer Betrachtung seinen insbesondere Berufe aus dem Bereich des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie und des Reinigungsgewerbes von Besetzungsproblemen betroffen, schreibt die Linke.

Die Linke fordert unter anderem von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine solidarische Umlagefinanzierung zu schaffen, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt. Ferner tritt die Linke dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung im Grundgesetz zu verankern, sodass es allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen und gemeinsam mit den Ländern, Maßnahmen zu ergreifen, die die Berufsschulbildung verbessert. Dazu müssten zusätzliche Mittel für die personelle und sächliche Ausstattung der Berufsschulen und der Hochschulen bereitgestellt werden und einheitliche und verbindliche Standards zur Dauer und zum Umfang der Berufsschulpflicht erarbeitet werden.

*

3. Unklare Entwicklung der Eigenheimkredite

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Der Bundesregierung liegen noch keine verlässlichen Zahlen über die Kreditvergabe der Banken seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor. Das teilt sie in ihrer Antwort (18/10231) auf eine Kleine Anfrage (18/10123) der Grünen mit. Diese bezog sich auf Berichte einzelner Kreditinstitute, dass die Vergabe von Krediten zum Erwerb von Eigenheimen aufgrund der strengeren Vorschriften in dem neuen Gesetz zurückgegangen sei. "Teile der Kreditwirtschaft sehen keine Probleme mit der Anwendung der neuen Regeln, während andere Institute unsicher bei der Auslegung sind und daher restriktiv agieren", erklärt die Regierung dazu. Sie sei "in einen Dialog mit der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Verband der Privaten Bausparkassen e. V. und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) eingetreten" und habe um die Vorlage aussagekräftigen Zahlenmaterials gebeten, dieses aber noch nicht erhalten. Die Gespräche würden "zeitnah fortgesetzt, um zu prüfen, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht und ob ggf. gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahmen in Frage kommen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 672 - 14. November 2016 - 13.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang