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BUNDESTAG/6181: Heute im Bundestag Nr. 695 - 28.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 695
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 28. November 2016, Redaktionsschluss: 15.14 Uhr

1. Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit
2. Unbürokratischere Hilfe für Conterganopfer
3. Aufschwung setzt sich fort


1. Lob für Gesetz gegen Schwarzarbeit

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB) und andere Sachverständige haben sich positiv zu einigen von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zum verbesserten Kampf gegen die Schwarzarbeit geäußert. DGB-Abteilungsleiter Johannes Jakob sagte am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, der DGB begrüße alle Maßnahmen gegen die nach wie vor weit verbreitete Schwarzarbeit.

Die Sachverständigen befassten sich mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958), der neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vorsieht. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Dies wurde besonders von Gabriele Eustrup von der Generalzolldirektion begrüßt. Durch die Möglichkeit der automatisierten Abfrage von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister werde der Verwaltungsaufwand erheblich verringert, da ein aufwändiger Papier- oder Faxversand entfalle. Auch die Modernisierung des IT-Verfahrens sei für die Zollbeschäftigten "unerlässlich".

Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Der DGB wies jedoch darauf hin, dass die Behörden der Zollverwaltung, die für die Überwachung der Schwarzarbeit zuständig seien, bereits heute überlastet seien. Es sei notwendig, mit den zunehmenden Aufgaben auch eine Personalanpassung vorzunehmen. Ähnlich äußerte sich Frank Schmidt-Hullmann von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Er verlangte aber noch mehr Kompetenzen für die Landesbehörden. Der Gesetzentwurf gehe in diesem Bereich "teilweise ins Leere". Schmidt-Hullmann verlangte auch, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Betretungsrecht für Privathaushalte bekommen soll, "sofern ein Anfangsverdacht besteht, dass hier unangemeldet beschäftigt wird und dabei Straftaten gegen die Beschäftigten begangen werden. Er begründete die Forderung mit Hinweisen auf Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft in Privathaushalten. Ein Betretungsrecht für Privaträume verlangte auch der deutsche Landkreistag in seiner Stellungnahme.

Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) begrüßte den Entwurf grundsätzlich und besonders die geplanten neuen IT-Verfahren., Dewes sprach sich jedoch in seiner Stellungnahme für weitere Verbesserungen des Informationsflusses aus. So sollte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen Online-Zugang zu Melderegistern und Gewerberegistern gewährt werden. Hans-Dieter Kainzbauer-Hilbert vom Stuttgarter Hauptzollamt wies wie auch andere Sachverständige auf den Personalmangel beim Zoll hin. So seien in Stuttgart 35 Prozent der Stellen nicht besetzt. Es gebe Bereiche der FKS mit bis zu 50 Prozent unbesetzten Stellen.

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2. Unbürokratischere Hilfe für Conterganopfer

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die spezifischen Bedarfe von Conterganopfern soll zukünftig durch pauschale Leistungen und ohne spezielle Anträge gedeckt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vor. Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, das problematische Abgrenzungsfragen bei der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe entfallen, die das Verwaltungsverfahren belastet und Entscheidungen verzögert hatte. Die freiwerdenden Verwaltungskapazitäten sollen in der Conterganstiftung zur besseren Beratung der Opfer genutzt werden.

Die Lebenssituation contergangeschädigter Menschen sei durch die Auswirkungen ihrer Behinderung mit Folge- und Spätschäden geprägt, heißt es in der Gesetzbegründung. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten der älter werdenden Betroffenen hätten sich in den letzten Jahren weiter beschleunigt. Etwa 2.700 Menschen gelten als leistungsberechtigt nach dem Conterganstiftungsgesetz. Mit der Gesetzesänderung sollen Konsequenzen aus der Evaluation des Dritten Änderungsgesetzes zum Conterganstiftungsgesetz aus dem Jahr 2013 gezogen werden. Diese hatte ein erhebliches Verbesserungspotential in den Verfahren zur Gewährungen von Leistungen festgestellt.

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3. Aufschwung setzt sich fort

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Aufschwung in Deutschland und im Euroraum wird sich nach Ansicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fortsetzen. In seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10230) vorgelegten Jahresgutachten 2016/17 erwartet der Rat für Deutschland einen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 1,9 Prozent in diesem Jahr. 2017 soll der Wert 1,3 Prozent betragen. Die gute ökonomische Entwicklung sei jedoch von der Bundesregierung nicht ausreichend genug für Reformen genutzt worden.

Kritisiert wird von den Sachverständigen auch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und anderer Zentralbanken: "Dauerhaft höheres Wachstum lässt sich mit geldpolitischen Maßnahmen nicht erzielen." Die Geldpolitik verdecke die Probleme bei der Haushaltspolitik in einigen EU-Mitgliedstaaten "und gefährdet zunehmend die Finanzmarktstabilität". Die EZB müsse ihre Anleihekäufe verlangsamen und früher beenden, wird gefordert. Das gegenwärtige Zinsniveau sei für Deutschland zu niedrig. Das Bankensystem in Europa wird als instabil bezeichnet, die von der EU-Kommission geforderte gemeinsame europäische Einlagensicherung wird abgelehnt.

Zur Migration heißt es, die Kosten würden in den Jahren 2016 und 2017 auf 13 beziehungsweise zehn Milliarden Euro geschätzt. Die kurzfristigen Mehrausgaben seien für die öffentliche Hand tragbar. Unter Berufung auf Untersuchungen werden auch langfristig keine größeren Schwierigkeiten erwartet. Entscheidend sei in allen Szenarien die Arbeitsmarktintegration: "Je schneller und umfassender sie gelingt, desto geringer sind die langfristigen fiskalischen Kosten", stellen die Sachverständigen fest.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 695 - 28. November 2016 - 15.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2016

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