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BUNDESTAG/6213: Heute im Bundestag Nr. 727 - 13.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 727
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 13. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 12.11 Uhr

1. Asylsuchende aus Afghanistan und Irak
2. Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats
3. OSZE-Beobachter in der Ukraine
4. Musterfeststellungsklage soll kommen
5. Fragen zu Erfahrungen mit dem Greening


1. Asylsuchende aus Afghanistan und Irak

Auswärtiges/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Zahl der Asylsuchenden aus Afghanistan, dem Irak und aus Pakistan in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10364) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7991) hervor, die sich nach einer Bilanz des "Krieges gegen den Terror" seit 2001 in diesen drei Ländern erkundigt hatte. Wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt, lag die Zahl der Asylantragsteller aus Afghanistan in Deutschland im Jahr 2001 bei 11.421, im Jahr 2007 bei 574 und schließlich 2015 bei 31.902. Ähnlich war den Angaben zufolge die Verlaufskurve der Antragsteller aus Pakistan in Deutschland im genannten Zeitraum: von einem Hochstand mit 1.802 Antragstellern im Jahre 2001 sank diese Zahl auf 397 im Jahre 2008 und stieg bis zum Jahr 2015 wiederum auf 8.472. Im Fall des Iraks lag die Zahl der Antragsteller im Jahr 2001 bei 17.708, drei Jahre später bei 1.440 und im Jahre 2015 bei 31.379.

Die Bundesregierung macht in der Antwort zudem Angaben zu militärischen Verlusten und zivilen Opfern von bewaffneten Auseinandersetzungen in den drei Ländern. Demnach fielen im Zeitraum Anfang 2013 bis zum Ende März 2016 insgesamt 19.091 Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte. Nach UN-Angaben starben zudem 2013 insgesamt 2.969, im Folgejahr 3.701 und im Jahr 2015 3.545 Zivilpersonen an Kriegsfolgen in Afghanistan. Im Falle des Iraks beruft sich die Bundesregierung ebenfalls auf UN-Angaben, nach denen von März 2013 bis September 2016 von insgesamt 12.800 getöteten Angehörigen der irakischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte auszugehen sei. Zwischen 2008 und 2015 seien den UN-Angaben zufolge mehr als 46.000 zivile Opfer gewaltsamer und bewaffneter Konflikte im Irak zu beklagen.

Die Zahl der deutschen Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit beziffert die Bundesregierung für Afghanistan in den Jahren 2013 und 2014 zusammen auf rund 914 Milliarden Euro und für den Irak in den Jahren 2003 bis 2014 auf insgesamt rund 5,16 Milliarden Euro.

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2. Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats

Menschenrechte/Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Bundesregierung in der Pflicht, mehr für die Stärkung der Menschenrechte auch in Deutschland zu tun. Deutschland seien 2013 im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen 200 Empfehlungen ausgesprochen worden, von denen die Bundesregierung 168 akzeptiert habe, schreiben die Abgeordneten in einer Großen Anfrage (18/10560). Der Bundesregierung fehle aber bisher ein ressortübergreifender Mechanismus, mit dem die Umsetzung der Empfehlungen in Deutschland in der Zeit zwischen den Berichten überprüft und vorangetrieben wird. Fortschritte und Herausforderungen würden nicht regelmäßig dokumentiert und in Parlament und Öffentlichkeit zu selten diskutiert. Zudem habe die Bundesregierung viele Empfehlungen mit dem Hinweis akzeptiert, dass diese bereits umgesetzt seien, also kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Auch habe sie keinen Gebrauch von einem Zwischenbericht gemacht. "Damit wird aus Sicht der Fragesteller die Chance, die das UPR-Verfahren zur Verbesserung der Menschenrechtslage bietet, nicht genutzt", schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung soll nun angeben, inwieweit die 168 von ihr akzeptierten Empfehlungen umgesetzt sind, welche konkreten Maßnahmen sie dafür seit 2013 ergriffen hat und welche Wirkungen diese Maßnahmen gezeigt haben.

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3. OSZE-Beobachter in der Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen der Sonderbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ukraine (SMM) sind mit dem Stand von Oktober 2016 knapp 700 Beobachter im Einsatz. Davon werden 594 in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt, wie die Bundesregierung in einer Antwort (18/10414) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10010) schreibt. Deutschland habe insgesamt 37 Experten zur SMM entsandt, davon seien 29 in den beiden genannten Regionen im Einsatz. Zu den zentralen Aufgaben der Mission gehört den Angaben zufolge gegenwärtig die Überwachung des Waffenstillstands, des Abzugs von Waffen und der Entflechtung in den Konfliktgebieten.

Die Mission habe von Januar bis Ende Oktober 2016 über insgesamt 1.338 Fälle von Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder anderen Beschränkungen ihrer Tätigkeit berichtet. "326 dieser Fälle ereigneten sich in regierungskontrolliertem Gebiet, 964 Fälle in den gegenwärtig nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten", schreibt die Bundesregierung. In 48 Fällen, beispielsweise bei der Störung von SMM-Aufklärungsmitteln, sei eine eindeutige Zuordnung nicht möglich gewesen. In insgesamt 18 Fällen seien "verschiedene Arten von Beschuss in der näheren Umgebung von SMM-Beobachterinnen und Beobachtern" verzeichnet worden.

Im Kreis der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten fänden Konsultationen über einen möglichen Beitrag der OSZE zur Unterstützung der Sicherheit bei der Durchführung der Lokalwahlen in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk gemäß den Minsker Vereinbarungen statt, heißt es in der Antwort weiter. "Eine Änderung des Charakters der SMM als zivile Beobachtermission ist dabei nicht im Gespräch." Eine Verständigung über die konkrete Form eines möglichen OSZE-Beitrags stehe allerdings noch aus. Die ukrainische Regierung spreche sich in diesem Zusammenhang für die Entsendung einer internationalen Polizeimission aus.

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4. Musterfeststellungsklage soll kommen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorzulegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/10539) zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10316) hervor, in der Verbraucherschutz und Verbraucherrechte beim Abgasskandal thematisiert werden. Ziel der oben erwähnten Neuregelung werde sein, die zivilprozessuale Rechtsdurchsetzung insbesondere für die Verbraucher zu vereinfachen und zugleich einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorzubeugen, schreibt die Regierung. In der Antwort findet sich keine konkrete Aussage, bis wann die unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle eingerichtet und ausgestaltet sein wird, die Beschwerden von Kunden bei Neuwagenkäufen außergerichtlich beilegen soll und laut den Grünen von Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas am 25. Januar 2016 angekündigte wurde. "Die Bundesregierung ist mit ihren Beratungen zu einer unabhängigen Verbraucherschlichtungsstelle im Bereich des Neuwagenkaufs noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangt", heißt es in der Vorlage. Es sei deshalb nicht möglich, einen konkreten Zeitplan anzugeben.

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5. Fragen zu Erfahrungen mit dem Greening

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Mithilfe des sogenannten "Greenings" will die Europäische Union zusätzlich erbrachte Umweltleistungen durch die Landwirte bei der Auszahlung der Agrarförderung belohnen. Die Fraktion Die Linke verlangt in einer Kleinen Anfrage zu den Erfahrungen mit dem "Greening" im Jahr 2016 (18/10569) eine Bewertung der geförderten Maßnahmen im Hinblick auf Effizienz und Wirkung. In der Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020 werden rund 85 Euro pro Hektar über die Basisförderung hinaus unter anderem für den Erhalt von Wiesen und Weiden, die Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen sowie die Einrichtung von Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen und Hecken gezahlt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 727 - 13. Dezember 2016 - 12.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

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