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BUNDESTAG/6289: Heute im Bundestag Nr. 041 - 24.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 041
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. Januar 2017, Redaktionsschluss: 15.09 Uhr

1. Verbesserung der Videoüberwachung
2. Neue Befugnisse für Bundespolizei
3. Ernährung in einer Versorgungskrise
4. Regierung will das Weingesetz ändern
5. Keine Regelung im Pferdesport geplant
6. Fragen zum Stand der Vogelgrippe


1. Verbesserung der Videoüberwachung

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines "Vidoeüberwachungsverbesserungsgesetzes" (18/10941) steht am Freitag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Es sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor "mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen wie Sport- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkplätzen ausdrücklich festzuschreiben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse gilt".

Diese gesetzliche Wertung soll bei der Abwägungsentscheidung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen durch die Betreiber solcher Einrichtungen und bei den Überprüfungsentscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu berücksichtigen sein, wie die Bundesregierung erläutert. "Mit dieser gesetzlichen Wertung soll zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus in Deutschland insgesamt beigetragen werden", heißt es in der Vorlage weiter.

Wie die Regierung darin ausführt, nehmen Terroristen und Straftäter für Anschläge auch hochfrequentierte öffentlich zugängliche Anlagen in ihren Fokus, um größtmöglichen Schaden anzurichten und öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. Angesichts der Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 bestehe die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen. Durch die Videoüberwachung könne bei solchen öffentlich-zugänglichen Anlagen mit großem Publikumsverkehr nicht bloß der dem Betreiber obliegenden Verkehrssicherungspflicht Rechnung getragen werden. Vielmehr stelle "der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie auch eine Maßnahme im öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen". Darüber hinaus stünden mit Videoaufzeichnungen der Polizei und Staatsanwaltschaft wirksamere Mittel für die Ermittlungstätigkeit zur Verfügung. Insoweit sei es notwendig, "eindeutigere Vorgaben hinsichtlich der Abwägungsentscheidung zu machen und der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung ein größeres Gewicht beizumessen, wenn es um die Zulässigkeit der Videoüberwachung bei solch hochfrequentierten Anlagen geht".

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2. Neue Befugnisse für Bundespolizei

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik" (18/10939) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll mit der Änderung des Bundespolizeigesetzes "eine Stärkung der polizeilichen Befugnisse zum Einsatz von technischen Mitteln erreicht werden". So soll die Bundespolizei eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten, um bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit die Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen sowie die Strafverfolgung zu verbessern.

Vorgesehen ist zudem eine Verbesserung des Schutzes von Polizeivollzugsbeamten sowie der "Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" durch die Befugnis, mobile Videotechnik einzusetzen. Wie die Regierung dazu ausführt, haben die Erfahrungen in einzelnen Ländern gezeigt, dass mobile Videotechnik erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte eingesetzt werden kann. Durch den Einsatz körpernah getragener Kameras würden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verbessert.

Ferner enthält der Gesetzentwurf die Befugnis zur Aufzeichnung von eingehenden Telefonaten in Einsatzleitstellen. In den Leitstellen der Bundespolizei gingen häufig dringliche Anrufe ein, insbesondere aus dem Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung, heißt es dazu in der Vorlage. Inhaltlich reichten diese von Suizidandrohungen und der Verlustanzeige von wertvollen Gegenständen bis zu Bombendrohungen oder Hinweisen auf verlorene oder herrenlose Gegenstände. Eine Aufzeichnung sei erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können.

Schließlich soll im Bundespolizeigesetz klargestellt werden, "dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in das Schengener Informationssystem über das polizeiliche Informationssystem (INPOL-Bestand) eingegeben werden dürfen". Die Bundespolizei habe im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verhindern, dass Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, in das Bundesgebiet und damit in den Schengenraum einreisen. Dazu soll die Klarstellung vorgenommen werden,

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3. Ernährung in einer Versorgungskrise

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Neuregelung zur Grundversorgung der Bevölkerung im Falle einer Krise ist Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Novellierung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise (18/10943). Der Bundesrechnungshof habe in seinem Bericht vom 15. September 2011 (Gz. VI 5-2011-0651) an das Bundesministerium für Ernährung (BMEL) in den Regelungen des Ernährungssicherstellungsgesetzes (ESG) und des Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) "grundlegende Schwachstellen" festgestellt und empfohlen, die derzeit gültigen Konzepte zu überdenken. Es sei notwendig, zeitgemäße Krisenszenarien herauszuarbeiten, ein Gesamtkonzept zu entwickeln und einheitliche Regelungen für militärische wie zivile Krisenfälle zu erlassen. Darauf sollte dann die Versorgungsplanung und Bevorratung durch den Staat abgestimmt werden. Laut Entwurf sei eine Versorgungskrise ein Szenario, in dem erhebliche Teile der in Deutschland lebenden Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und hoheitlich versorgt werden müssen. In der Vorlage heißt es dazu weiter, dass der Eintritt einer solchen Versorgungskrise derzeit als unwahrscheinlich anzusehen sei. Die meisten denkbaren Schadensereignisse im Hinblick auf "Extremwetterlagen", "technische Störungen", "andere Naturkatastrophen" und "Freisetzungen von Gefahrstoffen" dürften nicht zu einer Versorgungskrise führen. Derartige Ereignisse hätten in der Vergangenheit mit den Mitteln des Katastrophenschutzes bewältigt werden können. Weil aber der Eintritt einer Versorgungskrise nicht vollständig ausgeschlossen werden könne, sollte die staatliche Bevorratung einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden. Mit der Überarbeitung sollen das ESG sowie das EVG zum Ernährungssicherstellungsgesetz und Ernährungssicherstellungsvorsorgegesetz (ESVG neu) zusammengefasst und im Verteidigungsfall als auch bei zivilen Katastrophen angewendet werden. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Verordnungsermächtigungen sollen dem BMEL im Bedarfsfall eine öffentliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln erlauben, die den Umständen des jeweiligen Krisenfalls angepasst sein sollen. In diesem Zuge sollen Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden können.

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4. Regierung will das Weingesetz ändern

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Das Weingesetz soll angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (18/10944) vorgelegt, der durch die Schaffung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen und die Verkürzung von Fristen das Verfahren zur Änderung von Produktspezifikationen der bereits EU-rechtlich geschützten Ursprungsbezeichnungen straffen soll. Die derzeit geübte Praxis habe sich als zu langwierig und kompliziert herausgestellt, heißt es im Entwurf. Des Weiteren sollen für die Jahre 2018 und 2019 Neuanpflanzungen von Rebstöcken auf einen Anteil von 0,3 Prozent der deutschen Gesamtrebfläche begrenzt werden, um den Weinmarkt stabil zu halten. Nach Unionsrecht können die EU-Mitgliedstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen für ein Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zum 31. Juli des Vorjahres zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten können aber im Falle eines drohenden Überangebotes oder einer Wertminderung von Weinen mit Herkunftsschutz einen niedrigeren Prozentsatz festlegen. Davon will die Bundesregierung Gebrauch machen, weil die prognostizierte Mehrmenge von durchschnittlich neun Millionen Liter Wein pro Jahr vermieden werden soll. Bereits leichte Angebotsüberhänge würden zu deutlichen Preisschwankungen führen, wird der Schritt in der Vorlage begründet. Die Bundesregierung geht bei einem jährlichen Rebflächenzuwachs von einem Prozent von Störungen des derzeitigen Marktgleichgewichtes aus.

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5. Keine Regelung im Pferdesport geplant

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Derzeit sind auf Bundesebene keine gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz im Pferdesport geplant. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10791) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10767) hervor. Mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes stehe den für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Landesbehörden ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, heißt es dazu weiter. Das Tierschutzgesetz verbiete es, an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen Maßnahmen anzuwenden, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden seien und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebe zudem Gutachten und Leitlinien heraus, die zwar nicht rechtsverbindlich seien, aber Tierhaltern, Behörden und Gerichten als Orientierung bei der Auslegung der Regelung des Tierschutzgesetzes dienen sollen. Im Bereich der Pferdehaltung wird in der Antwort auf die "Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport" und die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" hingewiesen. Grundsätzlich dürfen im Pferdesport eingesetzte Hilfsmittel bei den Tieren keine Schmerzen verursachen, heißt es zusammenfassend.

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6. Fragen zum Stand der Vogelgrippe

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Der jüngste Ausbruch der sogenannten Vogelgrippe in Deutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/10917) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Tiere aus Nutztierbeständen seit 2016 im Zusammenhang mit dem H5N8-Virus getötet wurden. Der Weiteren soll beziffert werden, wie hoch der entstandene Schaden ist. Die Grünen wollen zudem Auskunft darüber, wie nach Kenntnis der Bundesregierung die Übertragung des Vogelgrippe-Virus aus Asien im Jahr 2016 verlaufen ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 041 - 24. Januar 2017 - 15.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2017

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