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BUNDESTAG/6342: Heute im Bundestag Nr. 094 - 15.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 094
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Februar 2017, Redaktionsschluss: 14.37 Uhr

1. Zypries führt Gespräche wegen Opel
2. Gesamtdeutsche Wirtschaftsförderung
3. Streit über Nationalen Bildungsbericht
4. Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit


1. Zypries führt Gespräche wegen Opel

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die neue Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), hat Gespräche mit allen Beteiligten wegen des geplanten Verkaufs des bisher zu General Motors gehörenden deutschen Automobilherstellers Opel angekündigt. Dass die Information über den beabsichtigten Verkauf des deutschen Automobilherstellers an den französischen Konzern PSA Peugeot Citroen erst so spät erfolgt sei, habe zu einer "unguten Situation" geführt, beklagte die Ministerin am Mittwoch bei einem Gespräch mit dem Ausschusses für Wirtschaft und Energie über ihre Arbeitsschwerpunkte im ersten Halbjahr 2017. Zypries hatte das Ministeramt von Sigmar Gabriel (SPD) übernommen, der neuer Außenminister wurde. Zuvor war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium.

Zypries will auch mit der französischen Regierung sprechen. Der französische Staat ist an dem Konzern PSA Peugeot Citroen beteiligt. Die Gespräche über einen Verkauf von Opel sind nach dem Eindruck der Ministerin schon recht weit fortgeschritten. Verbindungen zwischen Opel und PSA Peugeot Citroen gebe es schon lange, sagte Zypries. Sie verwies auf die seit 2012 bestehende Einkaufsgemeinschaft und auf gemeinsame Modelle. In den Gesprächen müsse es darum gehen, für Arbeitnehmer und Standorte das Bestmögliche zu erreichen. Die deutsche Autoindustrie sei insgesamt in nicht so guter Verfassung, stellte Zypries mit Blick auf den wegen der Dieselaffäre in Bedrängnis geratenen VW-Konzern fest.

Ein Sprecher der SPD-Fraktion übte scharfe Kritik an General Motors. Es sei sehr befremdlich, wie sich das Unternehmen gegenüber Mitarbeitern und Gewerkschaften verhalte. Und es sei auch nicht akzeptabel, dass Politik und Gewerkschaften nicht informiert worden seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte die Verkaufsgespräche in einen Zusammenhang mit dem Wandel zur Elektromobilität. Angesichts der dadurch möglicherweise drohenden Arbeitsplatzverluste müsse eine umfassende Debatte geführt werden. Ein Sprecher der Fraktion regte eine neue Enquete-Kommission zu diesem Thema an.

Zypries sicherte dem Ausschuss Informationen über die weitere Entwicklung bei Opel zu. Sie gab überdies einen Ausblick über die weiteren Arbeitsschwerpunkte ihres Ministeriums. Der Ausbau der erneuerbaren Energien komme gut voran. Allerdings werde dadurch die Schere zwischen Ausbau und Netzen deutlich größer. Die Förderung sogenannter Mieterstrommodelle solle vorangebracht werden. Ein besonderer Schwerpunkt sei die Digitalisierung der Wirtschaft (Industrie 4.0). Es werde die Einrichtung von zehn Kompetenzzentren für die Industrie 4.0 angestrebt.

Zur Handelspolitik erklärte die Ministerin, das von der EU mit Kanada vereinbarte Freihandelsabkommen CETA setze Standards auf hohem Niveau und mache deutlich, wie wichtig grenzüberschreitender Handel sei. Sie rief zur Zustimmung zu CETA auf. Man solle angesichts der Signale aus den USA "Flagge zeigen". Mit Blick auf die Debatte über überhöhte Managergehälter warnte sie davor, die Ethik in der Wirtschaftspolitik unter den Tisch fallen zu lassen. Das Justizministerium bereite Maßnahmen zur Verhinderung überhöhter Managergehälter vor, kündigte sie an.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte zur Debatte über Managergehälter, die sich an der Zahlung einer hohen Abfindung an ein VW-Vorstandsmitglied entzündet hatte, der Staat sei nicht der beste Unternehmer. Das Land Niedersachsen ist maßgeblich an VW beteiligt. In einer sozialen Marktwirtschaft müsse sich der Staat auf das Setzen von Rahmenbedingungen beschränken, appellierte die Unionsfraktion.

Die Fraktion Die Linke befasste sich unter anderem mit der Energiewende und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung. Um die Ziele des Plans zu erreichen, sei die Stilllegung zahlreicher Kohlekraftwerke notwendig. Der Ausbaudeckel im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) müsse angehoben werden, verlangte die Fraktion.

Im Laufe des Gesprächs mit den Ausschussmitgliedern zeigte sich Ministerin Zypries hoch erfreut, dass sich die Koalitionsfraktionen auf eine Anhebung des Betrags für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter geeinigt hätten.

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2. Gesamtdeutsche Wirtschaftsförderung

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll ein integriertes Fördersystem für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland schaffen. Dieser in einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/10636) enthaltenen Forderung stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen zu. In Deutschland würden nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Regionen bestehen, heißt es in dem Antrag. Es gebe nicht nur die fortbestehenden strukturellen Unterschiede zwischen den west- und ostdeutschen Regionen, sondern auch innerhalb Westdeutschlands würden die regionalen Unterschiede bei Produktivität und Arbeitslosenquote zunehmen. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, möglichst bald mit den Bundesländern abgestimmte Eckpunkte für ein gesamtdeutsches System zur Förderung von strukturschwachen Regionen ab 2020 vorzulegen. Damit soll die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auch in der nächsten Förderperiode nach 2020 kontinuierlich weiterentwickelt werden.

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3. Streit über Nationalen Bildungsbericht

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL "Das Bildungswesen in Deutschland ist zwar auf einem guten Weg, aber insbesondere bei der Bildungsgerechtigkeit gibt es immer noch viel Aufholbedarf." Das betonte der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum "Nationen Bildungsbericht - Bildung in Deutschland 2016" (18/10100) und der Vorstellung des Antrags von Bündnis 90/die Grünen (18/10248) am Mittwochvormittag. Trotz der bisherigen Bemühungen sei es der Bildungspolitik nicht gelungen, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und dadurch Lebensperspektiven zu ermöglichen, unterstrich der grüne Bundestagsabgeordnete.

Der nationale Bildungsbericht gibt alle zwei Jahre einen differenzierten Überblick über das gesamte deutsche Bildungswesen. Der Bildungsbericht wird von einer unabhängigen wissenschaftlichen Autorengruppe erstellt. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder.

Insgesamt sei man auf einem viel besseren Weg als es Bündnis 90/Die Grünen glauben machen wollen, sagte der Vertreter der CDU. Zudem nannte er das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern "eine rhetorische Floskel", das es so gar nicht gebe. Das belegten die vielfältigen Maßnahmen des Bundes. Zudem unterstrich er unter anderem, dass der Ausbau der Ganztagsangebote in allen Schularten kontinuierlich voran schreite.

Die Vertreterin der Linken lobte zwar einige Verbesserungen, machte aber auch darauf aufmerksam, dass sich die Demoskopen bezüglich der Geburtenraten in Deutschland verschätzt hätten und nun an einigen Stellen versucht werde, Lücken durch privaten Schulen zu schließen. Dorthin würden vor allem Kinder aus bildungsinteressierten Haushalten geschickt, so dass sich die Bildungsschere an mancher öffentlicher Schule weiter öffnen würde.

Der Vertreter der SPD forderte noch mehr Anstrengungen im Bereich Integration durch Bildung. Nach wie vor sei die soziale Herkunft für den Bildungserfolg von Kindern sehr wichtig. Soziale Risikolagen wie Erwerbslosigkeit der Eltern, geringes Einkommen und/oder geringe Qualifikation würden den Bildungserfolg erheblich gefährden. Es sei wichtig, diese Ungleichheit schon im frühkindlichen Bereich zu bekämpfen. Ausländische Jugendliche hätten mehr als doppelt so häufig keinen Hauptschulabschluss wie deutsche Jugendliche.

Stefan Müller (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, strich vor allem die Erfolge heraus. Bei dem Thema Bildung und Migration hätten Bund und Länder gemeinsam erhebliche Anstrengungen unternommen und diese würden mittlerweile auch Früchte tragen. Die Bildungsbeteiligung der unter Dreijährigen steige ständig und habe sich seit 2009 verdoppelt. 2015 sei sie auf 32,9 Prozent gestiegen. Die Gesamtteilnahmequote an Weiterbildung sei auf 51 Prozent gestiegen und liege damit über dem von der Bundesregierung gesetzten Ziel von 50 Prozent. Dabei sei auffallend, dass der Anteil derjenigen steigen würde, die eher zu den gering Qualifizierten zählen würden.

Der Vertreter der Grünen machte des Weiteren auf einige negative Befunde des Berichts aufmerksam. Es müsse allen Verantwortlichen zu denken geben, dass von 2013 auf 2014 anteilsmäßig wieder mehr Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen hätten. Der Anteil sei von 4,6 auf 4,9 Prozent angestiegen.

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4. Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2016 Frauen gegenüber Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation noch immer sieben Prozent weniger. Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und auf "die Beseitigung bestehender Nachteile"hinzuwirken habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 094 - 15. Februar 2017 - 14.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2017

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