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BUNDESTAG/6367: Heute im Bundestag Nr. 119 - 02.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 119
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 02. März 2017, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Strafrechtsreform eingebracht
2. Richter muss Fixierung genehmigen
3. Begriffsklärung zur Bandenkriminalität
4. Folgerungen aus Justizgipfel
5. Kontrolle von Zwangsmaßnahmen


1. Strafrechtsreform eingebracht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht in mehreren Punkten reformieren. Mit dem "Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze" (18/11272), dessen Entwurf sie jetzt in den Bundestag eingebracht hat, will die Regierung eine "Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung" erreichen, wie sie schreibt. "Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht" sollen beseitigt werden. Mit eingeflossen sind Vorschläge einer vom Bundesjustizminister eingesetzten Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens.

Zum einen stellt die Bundesregierung fest, die Justiz habe "im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Reaktionsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken". Deshalb schlägt sie vor, Fahrverbote, die bisher nur bei Delikten im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen verhängt werden können, als Nebenstrafe auch für andere Straftaten zuzulassen.

Im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, in dem "seit langem ein zunehmend hoher Organisationsgrad der Täter festzustellen" sei, stellt die Bundesregierung fest, dass das Strafgesetzbuch derzeit "besonders schwere Fälle nicht ausreichend erfasst". Deshalb soll der einschlägige Paragraf 266a des Strafgesetzbuchs um zwei neue Regelbeispiele für besonders schwere Fälle ergänzt werden, welche "an die Beschaffung von unrichtigen, nachgemachten oder verfälschten Belegen unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe bzw. an das bandenmäßige Vorhalten solcher Belege zum Zwecke der fortgesetzten Vorenthaltung von Beiträgen anknüpfen".

Ein weiteres Problem erkennt die Bundesregierung im geltenden Richtervorbehalt für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe. Wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund des natürlichen Abbaus von Alkohol sieht sie hier "Anwendungsschwierigkeiten in der Justiz". Sie schlägt daher vor, für bestimmte Straßenverkehrsdelikte die Anordnungskompetenz auf Staatsanwaltschaft und Polizei zu übertragen. Dadurch würden zudem die Gerichte entlastet. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Blutentnahme bleibe möglich.

Bei der für sinnvoll erachteten Praxis, Strafen wegen Drogendelikten zugunsten einer Drogentherapie zurückzustellen, sieht die Bundesregierung ein Problem aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Dieser habe eine solche Zurückstellung für die Fälle ausgeschlossen, in denen eine weitere, nicht suchtbedingte Strafe zu verbüßen ist. Eine Gesetzesändung soll nun auch in solchen Fällen eine Zurückstellung ermöglichen.

Bei einem weiteren Änderungsvorschlag geht es um die Möglichkeit für Bewährungshelfer, wichtige Erkenntnisse über einen Verurteilten an die Polizei und andere staatliche Stellen weiterzuleiten. Eine solche Weitergabe sei oftmals "im Interesse einer effektiven Ausgestaltung der Strafvollstreckung und einer effizienten Gefahrenabwehr", aber "derzeit noch nicht ausdrücklich im Gesetz verankert". Dies soll nun nachgeholt werden.

Ein letzter Regelungsbereich betrifft den Schutz der Umwelt. National und international sei "ein deutlicher Anstieg von Wilderei und illegalen Entnahmen von gefährdeten Tieren sowie eine starke Zunahme illegalen Wildtierhandels zu beobachten", schreibt die Bundesregierung. Eine EU-Richtlinie von 2008 verlange, "die grob fahrlässige Tötung und Zerstörung geschützter wildlebender Tier- und Pflanzenarten strafrechtlich zu ahnden". Deshalb soll nun "das leichtfertige Töten und Zerstören von streng geschützten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und von bestimmten besonders geschützten wildlebenden Vogelarten" unter Strafe gestellt werden".

Der Bundesrat, der zu einem Teil der vorgeschlagenen Änderungen bereits eigene Gesetzentwürfe eingebracht hatte, hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, welche die Bundesregierung allerdings überwiegend ablehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun am 9. März erstmals im Bundestag beraten werden.

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2. Richter muss Fixierung genehmigen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die "Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern" ist Gegenstands eines Gesetzentwurfs (18/11278), den die Bundesregierung jetzt im Bundestag eingebracht hat. Die freiheitsentziehende Unterbringung von Minderjährigen unterliegt bereits der Genehmigung durch das Familiengericht. Dagegen gilt für sogenannte freiheitsentziehende Maßnahmen wie die Fixierung oder das Anbringen von Bettgittern in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung bisher ausschließlich das elterliche Sorgerecht. Dies will die Bundesregierung nun ändern. Sie betont in der Begründung des Gesetzentwurfs einerseits das Elterngrundrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes. Dieses stehe aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass seine Ausübung dem Kindeswohl dient. Werde dieses gefährdet, komme das im selben Artikel festgelegte "Wächteramt des Staates" zur Geltung. Der Richtervorbehalt soll nach dem Willen der Bundesregierung Kinder vor einer missbräuchlichen Ausübung des Elternrechts schützen. Damit solle auch ein "Gleichlauf des Kindesschutzes und des Erwachsenenschutzes gewährleistet" werden, da für betreute Erwachsene bereits jetzt ein "Genehmigungserfordernis" für freiheitsentziehende Maßnahmen bestehe.

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3. Begriffsklärung zur Bandenkriminalität

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (18/11275) dient der vollständigen Umsetzung eines EU-Ratsbeschlusses von 2008 "zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität". Dieser Rahmenbeschluss sei zwar durch das geltende deutsche Recht im Wesentlichen umgesetzt, schreibt die Bundesregierung, allerdings sei der Begriff der Vereinigung hierzulande enger gefasst als die Definition des Rahmenbeschlusses. Deshalb soll eine Legaldefinition ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, die der EU-Vorgabe entspricht.

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4. Folgerungen aus Justizgipfel

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Auskunft von der Bundesregierung über "Erkenntnisse und Konsequenzen des letztjährigen Justizgipfels zur Bekämpfung extremistischer Gewalt" verlangen die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11312). Auf dem vom Bundesjustizministerium am 17. März 2016 durchgeführten Justizgipfel sei mit den Ländern eine Reihe von Verabredungen zur Zusammenarbeit beim Kampf gegen politisch motivierte Gewalt getroffen worden. Die Fraktion will nun wissen, was daraus geworden ist.

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5. Kontrolle von Zwangsmaßnahmen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Die zwangsweise Unterbringung und Behandlung von Personen mit psychischen Erkrankungen oder kognitiven Beeinträchtigungen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/11259) der Grünen. Sie beziehen sich dabei auf den UN-Fachausschuss für die Rechte von Behinderten, der sich nach einer Überprüfung im Jahr 2015 "besorgt über die Anwendung von Zwang und unfreiwilliger Behandlung gegenüber Menschen mit psychosozialen Behinderungen sowie den Mangel an verfügbaren Daten" in Deutschland geäußert habe. In 44 dettaillierten Fragen an die Bundesregierung verlangt die Fraktion nun Auskunft über deren Erkenntnisse sowie ihre Bewertung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 119 - 2. März 2017 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2017

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