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BUNDESTAG/6413: Heute im Bundestag Nr. 165 - 20.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 165
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 20. März 2017, Redaktionsschluss: 08.45 Uhr

1. Bund-Länder-Finanzen im Fokus
2. Haushaltswirkung der Infrastrukturabgabe
3. Bundesratsentscheid zu Maghreb-Staaten
4. Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht
5. Auszüge aus Personenstandsregistern


1. Bund-Länder-Finanzen im Fokus

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss befasst sich am Montag, 20. März 2017, weiter mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Zwei Anhörungen zu den beiden Gesetzespaketen der Bundesregierung (18/11131, 18/11135) stehen jeweils im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses auf dem Programm.

Von 11 bis 14 Uhr debattieren die geladenen Sachverständigen mit Abgeordneten schwerpunktmäßig die Reform des Bund-Länder-Finanzausgleiches, die Stärkung des Stabilitätsrates und die Neuregelung bei der Steuerverwaltung. Zwischen 14 und 16 Uhr geht es dann um die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes sowie weitere Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung.

Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum per E-Mail an haushaltsausschuss@bundestag.de anmelden.

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2. Haushaltswirkung der Infrastrukturabgabe

Haushalt/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Haushaltswirkungen und der Erfüllungsaufwand der Einführung der Infrastrukturabgabe sind am Montag, 20. März 2017, Thema eines öffentlichen Expertengespräches im Haushaltsausschuss. Vier Sachverständige nehmen ab 8 Uhr im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses Stellung zu den haushalterischen Folgen der beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung (18/11235, 18/11237). Geladen sind Thorsten Beckers (TU Berlin), Matthias Knobloch (ACE Auto Club Europa e.V.), Ralf Ratzenberger und Wolfgang H. Schulz (Zeppelin Universität).

Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum per E-Mail an haushaltsausschuss@bundestag.de anmelden.

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3. Bundesratsentscheid zu Maghreb-Staaten

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. März dieses Jahres beschlossen, dem Gesetz zur Einstufung der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten (18/8039, 18/8311) nicht zuzustimmen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch den Bundesrat (18/11519) hervor.

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4. Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Mit einer Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen will die Bundesregierung für eine "bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht" betroffener Ausländer sorgen. Dies geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (18/11546) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Danach befanden sich Ende Januar 2017 "ausweislich des Ausländerzentralregisters 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland". In den nächsten Monaten werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen und die Zahl der Ausreisepflichtigen dadurch weiter steigen. "Es bedarf daher auch gesetzgeberischer Maßnahmen, um zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen", schreibt die Regierung. Dies gelte "gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen".

Vorgesehen ist, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer künftig auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem soll die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert werden.

Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt laut Vorlage auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll das Bamf zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Des Weiteren dürfen dem Entwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an "irregulären Kampfhandlungen" im Ausland zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört schließlich eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

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5. Auszüge aus Personenstandsregistern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Übereinkommen vom März 2014 "über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern" (18/11510) vorgelegt. Wie die Regierung darin erläutert, können Standesbeamte nach einem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) von 1976 aus den von ihnen geführten Personenstandsregistern mehrsprachige Auszüge erteilen, die insbesondere zur Verwendung im Ausland bestimmt sind und in den Vertragsstaaten ohne weitere Förmlichkeit anerkannt werden.

Durch das CIEC-Übereinkommen vom März 2014 "werden die Übereinkommensregelungen den Rechtsänderungen in den Mitgliedstaaten der CIEC angepasst", heißt es in der Vorlage weiter. Zugleich eröffne das neue Übereinkommen die Möglichkeit, seine Anwendung gegenüber Staaten ohne zuverlässiges Urkundenwesen auszuschließen. Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung zu dem Beitritt Deutschlands zu diesem Übereinkommen vor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 165 - 20. März 2017 - 08.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2017

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