Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6655: Heute im Bundestag Nr. 408 - 28.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 408
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. Juni 2017, Redaktionsschluss: 16.11 Uhr

1. Reform der Netzentgelte
2. Mehr Mitsprache für Jäger und Fischer


1. Reform der Netzentgelte

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Stromkunden in Deutschland sollen künftig gleich viel für die Anbindung von Wind- und Solarparks ans Stromnetz zahlen - unabhängig davon, wo sie wohnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die der Opposition, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in geänderter Fassung anzunehmen (18/11528). Dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur zufolge werden die Netzentgelte stufenweise bis zum Jahr 2023 angeglichen. Bislang zahlen Verbraucher in Nord- und Ostdeutschland teils erheblich mehr. Um Industrieunternehmen zu entlasten, sollen im Gegenzug auch die Regelungen für Offshore-Windparks geändert werden - mit Ausnahmen für Großverbraucher.

Vertreter der SPD-Fraktion hoben die Angleichung in vier Schritten lobend hervor. Man habe außerdem dafür gesorgt, dass das Geschäftsmodell für Bestands-KWK-Anlagen erhalten bleibt. Vom Koalitionspartner CDU/CSU hieß es, die jetzt vorgenommenen Eingriffe hätten große Wirkungen. Die Regelung sei aber so erfolgt, dass die auf der Höchstspannungsebene angeschlossenen Industrieunternehmen damit gut leben könnten. In zwei oder drei Jahren sollten die Auswirkungen des Gesetzesbeschlusses überprüft werden. Die Linksfraktion bekräftigte, es könne nicht sein, dass gerade in dünn besiedelten Regionen heute die höchsten Netzentgelte gezahlt werden müssten. Gerade dort werde viel für die Energiewende getan. Notwendig seien indes gleiche Netzentgelte über alle Spannungsebenen, forderte die Fraktion. Die Grünen beklagten den vorgesehenen Zeitplan der Änderungen. Mit Netzentgeltmodernisierung habe das Gesetz allenfalls am Rande etwas zu tun. Durch die schrittweise Regelung habe die Koalition die Vereinheitlichung der Netzentgelte in die übernächste Legislaturperiode geschoben - obwohl sie sie sofort hätte durchsetzen können. Der Ausschuss lehnte Entschließungsanträge der Opposition ab.

Der Bundestag stimmt am Freitag über den Gesetzentwurf ab. Die Debatte soll gegen 9.30 Uhr beginnen.

*

2. Mehr Mitsprache für Jäger und Fischer

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Jäger und Fischer sollen bei der Bekämpfung invasiver Arten mehr Mitsprache erhalten. Dies sieht die am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossene Ausschussfassung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/11942) vor. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Die abschließende Beratung steht am Donnerstag auf der Tagesordnung.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung und Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Ziel der Verordnung sei es, "die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen", schreibt die Bundesregierung.

Mit ihrem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem eine Einvernehmensregelung in den neuen Paragraph 40a Bundesnaturschutzgesetz geschrieben. Nach dieser sind behördlich angeordnete Maßnahmen gegen invasive Arten beziehungsweise zur Umsetzung der Ziele der EU-Verordnung mit jagdlichen beziehungsweise mit fischereilichen Mitteln "im Einvernehmen" mit Jagd- und Fischereiausübungsberechtigten durchzuführen. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Der Regierungsentwurf sah hingegen nur vor, dass die Festlegung der Maßnahmen im Einvernehmen der für Jagd beziehungsweise Fischerei zuständigen Behörden zu erfolgen hat.

Eine weitere Änderung der Koalition betrifft die Haltung invasiver Arten insbesondere in Zoos. Altbestände invasiver Arten, die bereits vor dem 3. August 2016 gehalten wurden, können demnach genehmigungsfrei weiter gehalten werden, sofern sie sich unter Verschluss befinden und eine Vermehrung ausgeschlossen ist.

Ein Vertreter der Unions-Fraktion betonte, dass Jäger und Fischer "sensibel" einbezogen würden. Ihre Zustimmung sei aber nur dann erforderlich, wenn keine Gefahr im Verzug sei.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion hob die Änderungen für Zoos hervor. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke kritisierte, dass im Zusammenhang mit der Bekämpfung invasiver Arten tierschutzrelevante Fragen nicht geklärt worden seien. Sie forderte ein Klagerecht auch für Tierschutzverbände.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff die Einvernehmensregelung an. Dass bei der Anordnung hoheitlicher Maßnahmen ein Einvernehmen der Betroffenen gefordert werde, sei rechtspolitisch problematisch.

Ein Vertreter der Bundesregierung bestätigte auf Nachfragen der Grünen-Vertreterin, dass das Justizministerium eine kritische Stellungnahme zu der Einvernehmensregelung abgegeben habe. Es handle sich aber um einen Beschluss der Koalitionsfraktionen, betonte der Regierungsvertreter.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 408 - 28. Juni 2017 - 16.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang