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BUNDESTAG/6720: Heute im Bundestag Nr. 473 - 24.08.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 473
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 24. August 2017, Redaktionsschluss: 14.40 Uhr

1. Mehr Hilfe für Äthiopien
2. Keine weiteren Entschädigungen
3. Sarin-Einsatz durch syrische Streitkräfte


1. Mehr Hilfe für Äthiopien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) plant 2017 Neuzusagen für Projekte der sogenannten strukturbildenden Übergangshilfe in Äthiopien in einer Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro. Mit Hilfe dieser Finanzierung sollen Unicef und das Welternährungsprogramm (WEP) gemeinsam mit dem BMZ entwickelte Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Menschen vor Ort umsetzen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/13313) auf eine Kleine Anfrage (1713102) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Thema sind die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Äthiopien.

Die Bundesregierung setzt sich zudem nach eigenen Angaben bei Gesprächen mit der äthiopischen Regierung für die Freilassung von Oppositionspolitikern ein. Oppositionelle Parteien arbeiteten in Äthiopien unter erschwerten Bedingungen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu staatlich kontrollierten Medien und öffentlicher Infrastruktur, heißt es in der Antwort. Durch den Ausnahmezustand würde die Arbeit der Opposition weiter eingeschränkt.

Wie die Bundesregierung berichtet, habe es auf Grundlage des sogenannten EU-Ethiopia Strategic Engagement am 6. April 2017 ein erstes Gespräch zu Regierungsführung und Menschenrechten gegeben. Neben Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen seien vor allem wirtschaftliche und soziale Rechte und der Kampf gegen Menschenhandel thematisiert worden. Die Europäische Union habe die Themen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit außerdem in der Menschenrechtsländerstrategie für Äthiopien verankert.

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2. Keine weiteren Entschädigungen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Während des Zweiten Weltkriegs zwangsrekrutierte Franzosen, insbesondere aus dem Elsass und Lothringen, können über bereits vereinbarte Entschädigungsleistungen hinaus nicht auf weitere Zahlungen hoffen. Mit Frankreich habe Einvernehmen darüber bestanden, dass die über die Stiftung "Deutsch-Französische Verständigung" (FEFA) ausgezahlten Entschädigungsleistungen eine "abschließende Geste" zugunsten ehemaliger französischer Zwangsrekrutierter darstelle, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/13343) auf eine Kleine Anfrage (17/13216) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sofern Zwangsrekrutierte während ihres Dienstes in der Wehrmacht eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung erlitten hätten, stünden ihnen Leistungen zum Ausgleich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) zu.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte aufgrund des deutsch-französischen Abkommens vom 31. März 1981 der FEFA aus humanitären Gründen einen Betrag von 250 Millionen D-Mark zur Verfügung gestellt. Die Stiftung war im selben Jahr mit dem Ziel gegründet worden, die in der Wehrmacht zwangsverpflichteten Elsässer und Lothringer zu entschädigen und soziale Notlagen zu beheben. Über die Verwendung der Stiftungsmittel im Einzelnen entscheide ausschließlich die französische Stiftung, betont die Bundesregierung.

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3. Sarin-Einsatz durch syrische Streitkräfte

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung deuten "alle verfügbaren Indizien" und insbesondere die Ergebnisse des Berichts der "Fact Finding Mission" (FFM) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) darauf hin, dass es die syrischen Streitkräfte waren, die am 4. April 2017 den Nervenkampfstoff Sarin in der syrischen Stadt Khan Shaykhun eingesetzt haben. Sie verfüge jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht über endgültige Beweise zur Urheberschaft des Chemiewaffeneinsatzes, schreibt sie in einer Antwort (18/13344) auf eine Kleine Anfrage (17/13128) der Fraktion Die Linke. Es obliege dem "Joint Investigative Mechanism" (JIM) von OVCW und Vereinten Nationen, der einstimmig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingesetzt worden sei, die Verantwortlichen zu bestimmen.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sei der Ort zum Angriffszeitpunkt von der regimefeindlichen bewaffneten Gruppierung Ahrar al-Sham dominiert worden. Außerdem hätten sich zu diesem Zeitpunkt auch Kräfte der Terrororganisation Hai'at Tahrir al-Sham in der Stadt aufgehalten. Zu den Einsatzzielen der syrischen Luftstreitkräfte in Khan Shaykhun am betreffenden Tag lägen ihr keine Erkenntnisse vor.

In ihrer Anfrage hatte die Linksfraktion einen Gastkommentar des freien Autors Nils Zeiger im "Focus" mit dem Titel "Die Manipulation der öffentlichen Meinung im Krieg" zitiert, in dem der Verdacht geäußert wurde, dass die USA den "mutmaßlichen Giftgasangriff" als Vorwand für einen US-Luftangriff auf die syrische Armee benutzt hätten. Eine Recherche des US-Reporters Seymour M. Hersh habe gezeigt, dass die US-Geheimdienste große Zweifel am Einsatz von Sarin durch die Luftwaffe von Syriens Machthaber Baschar al-Assad gehabt hätten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 473 - 24. August 2017 - 14.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2017

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